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Ohne Fachsprachenprüfung keine Approbation

Ausgabe 4/2016

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Editorial 3 Foto: Fotolia Foto: Dr. Mertens » Ärztemangel. Zwar ist die Gesamtzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den letzten beiden Jahren gestiegen – im Jahr 2014 um 2,2 Prozent – aber laut dem Präsidenten der Bundesärztekammer reicht das leichte Plus bei Weitem nicht aus, um die Lücken in der medizinischen Versorgung zu schließen. Könnte die Integration von Fachkräften aus dem Ausland eine Lösung sein, den Ärztemangel in Deutschland zu kompensieren? Kann die aktuell hohe Zuwanderung in Deutschland dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten? Mit welchen Qualifikationen kommen die Zuwanderer nach Deutschland? Und welche Voraussetzungen sind erforderlich, damit Ärzte und Zahnärzte aus dem Ausland hier überhaupt praktizieren dürfen? Die vorliegende ZBW-Ausgabe widmet sich ausführlich diesen Fragen. Der Beitrag „Ärztemangel: Ist Zuwanderung die Lösung?“ ab Seite 8 bietet einen ersten Überblick über die Zu- und Abwanderung von Fachkräften, insbesondere von Ärzten in Deutschland und die daraus resultierenden Folgen für den Arbeitsmarkt. » Fachsprachenprüfung. Wer als Zahnarzt in Deutschland praktizieren möchte, benötigt eine Approbation. Um die Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes erteilt zu bekommen, müssen ausländische Zahnärzte nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Nur so können sie mit ihren Patienten vertrauensvoll kommunizieren, ihnen die Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen und sie über eventuelle Risiken aufklären. Die Gesundheitsministerkonferenz hat im Jahr 2014 einen Beschluss gefasst, dass Zahnärzte über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen müssen. Seit August 2015 führt die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart und in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Fachsprachenprüfungen für ausländische Zahnärzte durch. Warum diese Prüfungen wichtig sind, erklärt Dr. Ulrich M. Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, im Leitartikel „Ohne Fachsprachenprüfung keine Approbation“ auf Seite 7. Ins Detail geht dann Andrea Mader in ihrer Reportage „Im Interesse des Patientenschutzes“ auf Seite 24. Dort erläutert sie, wie Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung der LZK aufgebaut sind, berichtet von einzelnen Prüfungssituationen und welche Erfahrungen die Kammer mit den Prüflingen macht. » Fortbildung. In der März-Ausgabe des Zahnärzteblatts startete die dreiteilige Fortbildungsserie zum Thema Kieferkammatrophien und Knochendefekte. Im zweiten Teil werden diesmal ab Seite 18 „Alveolarfortsatzrekonstruktionen mit autologen Knochentransplantaten“ vorgestellt. PD Dr. Christian Mertens, Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie der Uniklinik Heidelberg, zeigt in seinem Fortbildungsbeitrag auf, dass bei betroffenen Patienten selbst bei komplexen Defektsituationen zufriedenstellende kaufunktionelle Rehabilitationen ermöglicht werden können. Bei der Behandlung greift man auf ein großes Portfolio an Techniken zurück, die zum einen bereits dem Knochenabbau vorbeugen, zum anderen eine Rekonstruktion des knöchernen Lagers erlauben. Eine wesentliche Bedeutung hat dabei die implantatgetragene prothetische Versorgung, mit der ein Erhalt oder die Wiederherstellung der Lebensqualität möglich wird. » Berufspolitik. Bei der Klausurtagung von Vorstand und Landesbeirat der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) im Januar in Reutlingen wurden zentrale Fragen diskutiert, so z. B. wie man den staatlichen Regulierungstendenzen entgegentreten und das Bewusstsein der Zahnärzte als Freiberufler schärfen kann. Oder wie sich das Modernisierungsleitbild des Gesetzgebers für die vertragszahnärztliche Versorgung auswirkt, vor allem hinsichtlich der Gründung und des Betriebs von Medizinischen Versorgungszentren. Guido Reiter fasst die wichtigsten Ergebnisse im Beitrag „Strategische Ausrichtung im Zentrum“ auf Seite 16 zusammen. » claudia.richter@izz-online.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2016

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