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Ohne Fachsprachenprüfung keine Approbation

Ausgabe 4/2016

14 Titelthema

14 Titelthema gierungspräsidiums Stuttgart durch. Nach wie vor zeigen die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen, dass sie zu Recht sowohl im Interesse des Patientenschutzes als auch der Zahnärzteschaft durchgeführt werden. Die Durchfallquote ist hoch: 2015 sind bei 32 Prüfungen lediglich 13 Prüfungen sowohl im praktischen als auch im theoretischen Teil bestanden worden. „Der Kenntnisstand der Prüflinge ist sehr unterschiedlich“, berichtet Dr. Carsten Ullrich, Mitglied der Prüfungskommission, „es kommt sehr darauf an, woher die Prüflinge kommen“. Sind die Ausbildungen in Südamerika oder im arabischen Raum abgeschlossen worden, spricht Dr. Ullrich davon, dass die Kenntnisse „durchaus vergleichbar“ seien. Allerdings gibt er zu bedenken, „dass wir nur absolute Basics prüfen und die Prüflinge in der praktischen Prüfung ein sehr großes Zeitfenster haben“. Dass den Kenntnis- und auch Defizitprüfungen nunmehr die Fachsprachenprüfung quasi vorgeschaltet ist, erachtet er als „sehr sinnvoll“. „Früher mussten wir in der Defizitprüfung auch noch die Sprachbarrieren abarbeiten“. Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart eine auf ein Jahr befristete Berufserlaubnis. In dieser Zeit dürfen die Prüfungsanwärter nur in abhängiger Stellung tätig werden. LZK als Approbationsbehörde. Die Landeszahnärztekammer beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Thematik Heilberufe-Kammern als Approbationsbehörden und hat mehrfach dieses Thema in die Diskussion eingebracht. Bereits 2012 hat sich der LZK-Vorstand in seinem standespolitischen Programm für die 14. Kammerperiode die Übernahme der Aufgabe als Approbationsbehörde für Zahnärzte im Lande auf die Fahnen geschrieben. Zusammen mit der Landesapotheker-, der Landespsychotherapeuten- und der Landestierärztekammer ist die LZK auch bereits an das Staatsministerium Baden-Württemberg herangetreten, um dieses Ziel zu verfolgen. Unter anderem mit dem Hinweis, dass ein Interessenkonflikt zwischen der Aufgabe als Approbationsbehörde und der Aufgabe als Berufsaufsichtsbehörde bestehen würde, erteilte das Staatsministerium dem vorgetragenen Anliegen bisher eine Absage. Doch auch andere Berufsvertretungen wie die Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern sind bereits heute Zulassungsstelle. Formal ist die Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe als Approbationsbehörde auf die Kammern nicht ausgeschlossen. „Alle Aufgaben und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Berufsstand stehen, sollten bei den Kammern angesiedelt sein“, betont der stv. LZK-Präsident Dr. Bernhard Jäger. „Die Übernahme weiterer hoheitlicher Aufgaben erweitert die gesellschaftliche Akzeptanz der Selbstverwaltung und stärkt sie.“ » mader@lzk-be.de Die geschätzten Zahlen sind eindeutig: Bis zum Jahre 2030 fehlen Zehntausende von Ärzten. 25 Prozent aller (Zahn-)Mediziner sind über 55 Jahre alt und gehen in Pension. In einer Studie wurde nachgewiesen, dass die Lage viel prekärer ist als bisher angenommen. Junger deutscher Nachwuchs ist Mangelware und sehr viele emigrieren ins europäische Ausland. Dort sind die Arbeitsbedingen und die Verdienstmöglichkeiten wesentlich besser. Der Fehlbedarf ist Kommentar unbestritten und wird immer deutlicher. Zudem wird demografisch bedingt die Zahl der Senioren, die Gruppe, die den höchsten Bedarf an Behandlung aufweist, größer. Deswegen häufen sich Forderungen aus verschiedensten Gruppierungen an die Politik, mehr Ärzte aus dem Ausland anzuwerben. Dabei wird vergessen, den Beruf des Arztes oder Zahnarztes für den deutschen Nachwuchs in jeder Hinsicht attraktiver zu gestalten. Meiner Meinung nach bedarf es dringend einer Überarbeitung der Zulassungsregularien zum Qualifikation vor Integration! Studium der (Zahn-)Medizin. Nicht (nur) der Notendurchschnitt darf eine Rolle spielen, sondern ebenso sollte soziales Engagement, Kreativität und persönliches Engagement im Arztberuf gewichtet werden. Das Gesundheitsstärkungsgesetz aus dem Jahre 2015 brachte bisher wenig Erfolg, um diese Misere zu beheben. Der Mangel an Ärzten in ländlichen Regionen und das Fehlen von qualifizierten Fachkräften in der Krankenund Altenpflege machen Deutschland für ausländische Erwerbstätige deswegen immer attraktiver. Mehr als 80 Prozent der Mediziner sind im Krankenhaus tätig. Wenn Sie sich in Kreiskrankenhäusern oder in Universitätskliniken umschauen, sehen Sie eine immer größere Anzahl von ausländischen Ärzten. Diese tragen gewiss dazu bei, die Versorgungsdichte hochzuhalten. Sie werden zum Teil in nicht europäischen Staaten „angeworben“. Dadurch wird aber in diesen Ländern die ärztliche Versorgung mit qualifizierten Ärzten ausgedünnt und die Gesundheitsversorgung in diesen Ländern gefährdet. Das halte ich für bedenklich! Zudem konkurrieren wir in der „Anwerbung der Besten“ mit vielen anderen Ländern, wie USA, Kanada, Norwegen, Schweiz usw. Zuwanderung ist gut, auch für unsere Profession, da der eigene Nachwuchs ausdünnt. Aber dazu gehört eine gleichwertige Ausbildung, eine gleichwertige Berufsauffassung und eine gleichwertige Berufsausübung! Die LZK trägt dazu bei, die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse zu überprüfen – mit den Gleichwertigkeits- und Defizitprüfungen, die wir im Wege der Amtshilfe übernommen haben. Im praktischen Bereich, in der Theorie und jetzt auch bei den vorgeschriebenen Fachsprachenprüfungen. Zudem sollten wir auch Approbationsbehörde sein! Das wäre der richtige Weg. Denn es gilt: Qualifikation vor Integration! Dr. Bernhard Jäger ZBW 4/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 15 Foto: Fotolia Wahl der VV der KZV BW Wählen Sie die Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Interessen! Die zweite Wahlperiode der KZV BW geht dieses Jahr zu Ende. Der Landeswahlausschuss hat daher unter der Leitung von Ministerialdirektor a. D. Dr. Manfred König den Zeitplan für die Wahl der neuen Vertreterversammlung der KZV BW (Wahlperiode: 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2022) festgelegt. Die Wahlunterlagen gehen bis Mitte Juni an die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, dann kann gewählt werden. Die neue VV der KZV BW konstituiert sich am 5. Oktober 2016. Gemäß gesetzlicher Festlegung endet die Wahlperiode nach Ablauf von sechs Jahren am 31. Dezember 2016. Die Vorbereitungen und die Wahlen selbst finden im Verlauf des Jahres 2016 statt. Zeitplan. Der Zeitplan (hier: Auszug mit den wichtigsten Terminen) für die Wahl der Delegierten für die neue Vertreterversammlung der dritten Wahlperiode (2017 – 2022): bis 05.04.2016 Aufstellung der Liste der Wahlberechtigten (Stichtag: 01.04.2016) 06.04.2016 Sitzung des Landeswahlausschusses mit Feststellung der wahlberechtigten und wählbaren Zahnärztinnen und Zahnärzte 13. – 28.04.2016 Auflegung der Wählerliste in der Geschäftsstelle des Landeswahlausschusses und in den Bezirksdirektionen der KZV BW 03.05.2016 Ablauf der Frist für Anträge zur Berichtigung der Wählerliste 04. – 18.05.2016 Einreichung von Wahlvorschlägen, danach Prüfung und Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss bis 16.06.2016 Versand der Wahlunterlagen an die Mitglieder der KZV BW 04.07.2016 Ablauf der Frist zur Einsendung der Stimmzettel 05. – 07.07.2016 Sitzung des Landeswahlausschusses mit Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sowie Benachrichtigung der gewählten Vertreter Vertreterver- 05.10.2016 Konstituierende sammlung Die gewählten Delegierten der neuen Vertreterversammlung der KZV BW werden durch den Landeswahlausschuss informiert. Das Wahlergebnis wird zudem im Rundschreiben der KZV BW veröffentlicht. » guido.reiter@kzvbw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2016

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