Landeszahnärztekammer BaWü Körperschaft des Öffentlichen Rechts AKADEMIE FORTBILDUNGSANGEBOT. Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de Oktober 2018 Kurs Nr,. 8807 Die Rezeption - das Herz der Praxis! Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 12.10.2018 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8808 Willkommen am Telefon - der erste Eindruck Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 13.10.2018 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8753/9 Punkte Treating the Untreatable! Neue Hoffnung für hoffnungslose Zähne durch Extrusion und Reimplantation Referent: Prof. Dr. Gabriel Krastl, Würzburg Datum: 19.10.2018 Kurshonorar: 450 € Kurs Nr. 8800/9 Punkte Die hohe Schule des mechanischen Scaling - Erfolg durch eine systematische Arbeitsweise Referent: PD Dr. Christian Graetz, Kiel Datum: 20.10.2018 Kurshonorar: 350 € Kurs Nr. 8732/8 Punkte Der effektive Einsatz der Elektromyographie in der zahnärztlichen Praxis Referenten: Prof. Dr. Marc Schmitter, Würzburg PD Dr. Daniel Hellmann, Würzburg Datum: 26.10.2018 Kurshonorar: 450 € November 2018 Kurs Nr. 8809 Der richtige Ton an der Rezeption... ist der Anfang einer guten Praxis Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 09.11.2018 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8810 Gelebtes Qualitätsmanagement: Praktische Umsetzung für Mitarbeiter/innen Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 10.11.2018 Kurshonorar: 180 € 8788/32 Punkte Curriculum Alterszahnheilkunde Alte Menschen gut versorgen - Alterszahnheilkunde in der Praxis Referenten: Dr. Elmar Ludwig, Ulm, Ulrich Pauls, M.A., Ahaus Datum: 16.-17.11.2018 Teil I und 29.-30.03.2019 Teil II Kurshonorar: 1100 € (eine ZFA ist inbegriffen) Kurs Nr. 8731/14 Punkte Adhäsivprothetik, minimalinvasive Restaurationen - State of the Art Referent: Prof. Dr. Matthias Kern, Kiel Datum: 16.-17.11.2018 Kurshonorar: 700 € Kurs Nr. 8813/9 Punkte Der neue „Navigator“ der LZK-BW – strukturierte Unterstützung für Ihr Qualitätsmanagement Referent: Dr. Norbert Engel, Mühlacker Datum: 16.11.2018 Kurshonorar: 250 € für ZÄ, 200 € für ZFA’s Kurs Nr. 8793/4 Punkte Datenschutz Grundverordnung - ist Ihre Praxis auf der richtigen Spur? Referenten: Dr. Hendrik Putze, Stuttgart RA Stefan Oschmann, Stuttgart Datum: 17.11.2018 Kurshonorar: 150 € für ZÄ, 100 € für ZFA’s Kurs Nr. 6274/16 Punkte Augmentative Verfahren bei der Implantation Referent: Dr. Jan Tetsch, Münster Datum: 23.-24.11.2018 Kurshonorar: 650 € 8817/16 Punkte par 1: Therapieplanung - Management komplexer Behandlungsfälle Start des Curriculums Parodontologie Referenten: Prof. Dr. Winfried Walther, Karlsruhe PD Dr. Bernadette Pretzl, Heidelberg Datum: 23.-24.11.2018 Kurshonorar: 600 € 6278/16 Punkte imp 1: Therapieplanung - Management komplexer Behandlungsfälle Start des Curriculums Implantologie Referenten: Dr. Jochen Klemke, M.A., Speyer, Prof. Dr. Eleni Roussa, Freiburg Datum: 23.-24.11.2018 Kurshonorar: 600 €
Titelthema 9 Anpassungsbedarf für Behandlungsrichtlinie? Die Frage, wie eine evidenzbasierte Nutzenbewertung für zahnmedizinische Themen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) funktioniert, lässt sich einfach beantworten: Es gelten die grundsätzlichen Regeln wie bei jeder anderen Nutzenbewertung auch – egal, ob es sich um Arzneimittel, diagnostische oder therapeutische Methoden handelt, egal, ob die Leistungen im Krankenhaus oder ambulant erbracht werden. Das mag auf den ersten Blick überraschend wirken, erschließt sich aber über die Betrachtung der Recherche- und Bewertungsschritte, die – unabhängig vom jeweiligen Thema – methodisch notwendig und die Voraussetzung für ein belastbares Bewertungsergebnis sind. Bei der Bewertung des Nutzens von Leistungen wendet der G-BA die Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM) an. Wesentliches Element der EbM ist die Bewertung von klinischen Studien. Um die Frage nach dem Nutzen medizinischer Maßnahmen beantworten zu können, sind valide Studiendesigns erforderlich, in denen ein fairer Vergleich zwischen verschiedenen Therapien stattgefunden hat. Aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit, dass die Ergebnisse systematisch verzerrt sind, haben randomisiert kontrollierte Studien (RCT) hierbei einen hohen Stellenwert – sie entsprechen der (höchsten) Evidenzstufe 1. Der Nutzen einer neuen Untersuchung oder Behandlung wird also möglichst im direkten Vergleich mit einer etablierten Alternative festgestellt. Dabei muss der Nutzen für die Patientinnen und Patienten möglichst relevant sein, beispielsweise aufgrund geringerer Nebenwirkungen. Diese Grundsätze sind in der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) verankert und damit zwingend zu berücksichtigen: „Der Nutzen einer Methode ist durch qualitativ angemessene Unterlagen zu belegen. Dies sollen, soweit möglich, Unterlagen der Evidenzstufe 1 mit patientenbezogenen Endpunkten (z. B. Mortalität, Morbidität, Lebensqualität) sein.“ Die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer Methode resultiert jedoch nicht automatisch aus dem Vorliegen oder Nichtvorliegen von Studien der höchsten Evidenzstufe. Nach der VerfO besteht auch die Möglichkeit, auf Studien niedrigerer Evidenzstufen zurückzugreifen. Diese Möglichkeit wird vom G-BA genutzt, um am Patientenwohl und Patientenschutz orientierte Entscheidungen zu treffen, wenn Unterlagen der Evidenzstufe 1 nicht vorhanden sind. Der Antrag, dass der G-BA den medizinischen Nutzen und die Notwendigkeit der systematischen Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung) bewertet, ist im Jahr 2013 von der Patientenvertretung im G-BA gestellt worden. Je nach Ergebnis kann sich aus dem Bewertungsverfahren ein Anpassungsbedarf des Abschnitts B V der Behandlungsrichtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung ergeben, in dem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien beschrieben sind. Der G-BA beauftragte das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes. Anhand von Fragestellungen, die der G-BA definiert hatte, überprüfte das IQWiG die Studienergebnisse zum Nutzen verschiedener Vergleichsinterventionen in Bezug auf patientenrelevante Endpunkte. So wurde beispielsweise jegliche nicht antibiotische Behandlung mit der geschlossenen mechanischen Therapie verglichen und die Rolle einer strukturierten Nachsorge untersucht. Die im Januar 2017 vom IQWiG veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse dieser Bewertung, der sogenannte Vorbericht, waren zunächst ein Schock für die Zahnmediziner: Bei nur zwei Therapieansätzen gab es aussagekräftige Studiendaten, die gesundheitlich relevante Unterschiede in den Behandlungsergebnissen zeigen konnten. Diese – für viele unerwarteten – Ergebnisse des IQWiG haben für kontroverse Diskussionen über den Sinn und Unsinn der EbM in der Zahnmedizin geführt. Diese Diskussion hat uns alle weitergebracht, denn erfreulicherweise führte das obligat vorgesehene Stellungnahmeverfahren zu einem fruchtbaren Diskurs und einer Kooperation mit Studienautoren, anderen Wissenschaftlern und Experten. Auch aufgrund methodischer Änderungen, die sich aus dem Stellungnahmeverfahren ergeben haben, berücksichtigt das IQWiG in seinem Abschlussbericht für viele Vergleiche weitere Studiendaten, die es zuvor ausgeschlossen hatte. Im Ergebnis konnte für weitere Therapieansätze ein Hinweis oder ein Anhaltspunkt für einen (höheren) Nutzen festgestellt werden. Der Endpunkt, der dabei am häufigsten betrachtet wurde, war das Attachmentlevel. Weitere wichtige Endpunkte, wie etwa die Vermeidung von Zahnverlusten oder die Frage der Lebensqualitätsverbesserung, sind in den ausgewerteten Studien leider nur vereinzelt untersucht worden. Der Abschlussbericht des IQWIG bildet nun den Ausgangspunkt für die laufenden Beratungen zu der Frage, inwieweit sich aus den Bewertungsergebnissen ein Anpassungsbedarf der Behandlungsrichtlinie ergibt. Über ein schriftliches und mündliches Stellungnahmeverfahren, unter anderem mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften, wird der G-BA prüfen, ob weitere Erkenntnisse oder auch Hinweise aus dem Versorgungskontext, die wichtig sind, zu berücksichtigen sind. Nach derzeitiger Planung soll bis Ende 2018 ein Beschluss gefasst werden. Professor Josef Hecken ist unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses und seit dem 1. Juli 2018 Vorsitzender des Unterausschusses Prof. Josef Hecken Zahnärztliche Behandlung. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2018
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