Kursprogramm Oktober / November 2018 Jetzt online anmelden unter fortbildung.kzvbw.de Willkommen am Telefon - Der erste Eindruck (Kurs-Nr.: 18FKM20130) Brigitte Kühn, Tutzing (für Zahnmedizinische Fachangestellte) € 225.- 26.10.2018 Die Rezeption - Das Herz der Praxis (Kurs-Nr.: 18FKM20531) Brigitte Kühn, Tutzing (für Zahnmedizinische Fachangestellte) € 225.- 27.10.2018 CEREC Seitenzahnrestaurationen (Kurs-Nr.: 18FKT31810) Dr. Gabriel Bosch / Dr. Andreas Ender, Zürich (für das Praxisteam) € 645.- Zahnärztin/Zahnarzt 9 Fortbildungspunkte € 325.- ZFA/Mitarbeiter/-in Update Endodontie 2018 (Kurs-Nr.: 18FKZ30729) PD Dr. David Sonntag, Düsseldorf 6 Fortbildungspunkte Schmerz- und Notfallendodontie (Kurs-Nr.: 18FKZ30730) Prof. Dr. Karl-Thomas Wrbas, Freiburg 4 Fortbildungspunkte Laserschutz für Zahnärzte nach BGV B2 (Kurs-Nr.: 18FKZ31901) Dr. Georg Bach / Prof. Dr. Axel Donges, Freiburg / Isny 6 Fortbildungspunkte (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 325.- (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 145.- (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 175.- Update Keramikimplantate - neueste Erkenntnisse und Trends (Kurs-Nr.: 18FKZ30331) Dr. Michael Gahlert / Dr. Stefan Röhling, München / Lörrach (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 575.- 9 Fortbildungspunkte 27.10.2018 27.10.2018 9.11.2018 14.11.2018 17.11.2018 Strukturierte Fortbildung PARODONTOLOGIE UND PERIIMPLANTÄRE THERAPIE, Teil 1-3 (Kurs-Nr.: 18FKZ40301) 28.11. - 01.12.2018 Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 30.01. - 02.02.2019 € 3.400.- 22.02. - 23.02.2019 101 Fortbildungspunkte FFZ Fortbildungsforum Zahnärzte Merzhauser Straße 114-116 79100 Freiburg Fon: 0761 4506-160/-161 Fax: 0761 4506-460 Mail: info@ffz-fortbildung.de Web: www.ffz-fortbildung.de
Leitartikel 7 Eine Sternstunde der evidenzbasierten Medizin? Als das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Januar 2017 seine vorläufige Nutzenbewertung der Parodontitistherapie veröffentlichte, war die Aufregung groß – verständlicherweise, denn nach der damaligen Bewertungsmethodik sah die sogenannte Evidenz für alle therapeutischen Ansätze der sechsthäufigsten chronischen Erkrankung weltweit ziemlich mau aus. Konkret hatte das Institut lediglich Hinweise dafür gefunden, dass die Parodontitistherapie eine Gingivitis, jedoch keine Parodontitis, in den Griff bekommen könnte. Ein gutes Jahr später, im April 2018, wurde der entsprechende Abschlussbericht veröffentlicht. Die endgültige Nutzenbewertung ist im Vergleich zur vorläufigen kaum wiederzuerkennen: Das Kernstück der Parodontitistherapie, die geschlossene mechanische Wurzeloberflächenbearbeitung, aber auch chirurgische Verfahren, Laser, photodynamische Therapien oder Antibiotika zeigen nun einen Nutzen und sind mit Evidenz gekrönt. Wie kann das sein? Die verfügbare Studienlage jedenfalls ist in diesem Zeitraum nicht explodiert. Allerdings folgten auf die vorläufige Nutzenbewertung ein schriftliches Stellungnahmeverfahren und eine mündliche Erörterung mit fachkundigen Wissenschaftlern. Diese kritische Auseinandersetzung veranlasste das IQWiG, die Bewertungskriterien für die Heranziehung von Studien derartig zu ändern, dass die Evidenzbeurteilung nun fast ins Gegenteil umgeschlagen ist. Möglich wurde dies im Wesentlichen dadurch, dass das IQWiG nach der Erörterung eine Zahl festlegen konnte, ab der ein Behandlungsergebnis (als Mittelwertdifferenz zwischen zwei Studiengruppen) relevant ist: 0,1 mm. Nun kann man mehr als trefflich darüber streiten, ob 0,1 mm zusätzlicher Attachmentgewinn ernsthaft als klinisch relevant betrachtet werden kann. Das ist aus meiner Sicht aber nicht einmal der springende Punkt. Der Punkt ist, dass dieses Bewertungskriterium bestenfalls als Expertenkonsens anzusehen ist, der sich auf der Evidenzpyramide an unterster Stelle, Level VII, befindet. Die Einschlusskriterien der Nutzenbewertung hingegen verlangten von den eingeschlossenen Studien weiterhin im wahrsten Sinne Spitzenqualität, nämlich mindestens ein Evidenzniveau Level II. Level l Level ll Level lll Level lV Level V Level Vl Level Vll Es fällt mir zugegebenermaßen schwer, beide Qualitätsanforderungen, die der Einschlusskriterien (Level-II- Evidenz) und der Bewertungskriterien (Level-VII-Evidenz) plausibel übereinanderzubringen – und sie stärken das Vertrauen in die evidenzbasierte Medizin vermutlich nicht. Zweifellos bleiben randomisiert-kontrollierte Studien der Goldstandard in der klinischen Forschung – auch in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Alternative Studiendesigns haben jedoch auch ihre Berechtigung und sollten für die Bewertung von Therapieverfahren komplementär eingesetzt werden, und zwar dann, wenn diese hohe Evidenz (bislang) nicht vorliegt, zum Beispiel, weil es nicht um die Bewertung eines Medikamentes geht, wofür RCTs entwickelt wurden, sondern um die Bewertung eines therapeutischen Verfahrens. Damit verlässt man die evidenzbasierte Medizin (EbM) keineswegs, denn schon deren geistigen Vätern war klar, dass lediglich die verfügbare Erkenntnislage für eine Entscheidungsfindung herangezogen werden kann („Evidence based medicine is the conscientious, explicit and judicious use of current best evidence in making decisions about the care of individual patients.“ Sackett DL et al.: Evidence based medicine: what it is and what it isn‘t. BMJ 1996, 312:71). EbM und Logik gehen also doch zusammen. Prof. Dr. A. R. Jordan Prof. Dr. A. Rainer Jordan ist Wissenschaftlicher Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in Köln. Erläuterungen zu Level l bis Vll der Evidenzpyramide: Level l systematische Übersicht über randomisiert-kontrollierte Studien, systematische Übersicht über nichtrandomisierte Studien. Level ll (einzelne) randomisiert-kontrollierte Studie, (einzelne) nichtrandomisierte Studie. Level lll systematische Übersicht über Korrelations-/Beobachtungsstudien. Level lV (einzelne) Korrelations-/Beobachtungsstudie. Level V systematische Übersicht über beschreibende/qualitative/physiologische Studien. Level Vl (einzelne) beschreibende/qualitative/physiologische Studie. Level Vll Meinung von Sachverständigen, Expertengremien www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2018
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