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Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin

Ausgabe 7/2022

36_BERUFSPOLITIK

36_BERUFSPOLITIK ZBW_7/2022 www.zahnaerzteblatt.de Vertreterversammlung der BZK Freiburg in Rust NEUE PERSPEKTIVEN IN DER BERUFSPOLITIK Einen Tag vor Beginn der 46. Jahrestagung der südbadischen Zahnärzteschaft tagte die Vertreterversammlung der BZK Freiburg. Trafen sich die Delegierten in den letzten beiden Jahren noch mit Abstand und Maske im Confertainment Center eines geschlossenen Europaparks, konnten die wichtigen berufsrelevanten Entscheidungen dieses Mal wieder unter nahezu gewohnten Bedingungen getroffen werden. Niederlassung oder Anstellung? Die Körperschaften haben den Wunsch, die Kollegenschaft bei der Frage „Niederlassung oder Anstellung“ zu unterstützen, so Dr. Peter Riedel. In seiner Eröffnungsrede setzte sich der Freiburger BZK-Vorsitzende Dr. Peter Riedel diese Mal schwerpunktmäßig mit der Unterstützung für Kollegen*innen bei der Frage Niederlassung oder Anstellung auseinander. „Es gibt Kolleginnen und Kollegen, für die ist eine Niederlassung nichts, dennoch haben wir den Anspruch der Zuständigkeit und wollen diese unterstützen“, so Dr. Riedel. Rund 20 Prozent seien unentschlossen, die wolle man natürlich überzeugen, das Wagnis Selbständigkeit einzugehen. ZUSAMMENFÜHRUNG Innerhalb der Körperschaften gäbe es hierfür verschiedene Infomaterialien wie die Beratungsfibel der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg oder den Niederlassungskompass der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Dr. Riedel sähe es als gute Option an, diese beiden Angebote zusammenzuführen und eine gemeinschaftliche Niederlassungsberatung von Seiten beider Körperschaften anzubieten. Ein Vorschlag, der ihm spontanen Applaus aus dem Auditorium einbrachte. AUSBILDUNGSVERORDNUNG Der Blick auf die Situation der ZFA im Bereich der BZK Freiburg bestätigte einen konstanten Level bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Bei den Aufstiegsfortbildungen konnten im vergangenen Jahr die gleichen Teilnehmerzahlen wie vor der Pandemie erreicht werden. Die Einführung des coronabedingten Online-Unterrichts war erfolgreich. Dieses Format wird teilweise beibehalten. Die Novellierung der Ausbildungsverordnung zum 1. August dieses Jahres nahm der Vorsitzende zum Anlass zu betrachten, was im Vergleich zur aktuell noch bestehenden Verordnung bleibt (Monoberuf ohne Differenzierung, Ausbildungsdauer, keine Berufsgruppenbildung mit der MFA, Hygiene und Röntgen werden „berufsfertig“ vermittelt) und was sich ändert (Ausbildungsinhalte und deren Gewichtung, Zwischenprüfung wird Teil der Abschlussprüfung). GUTACHTEN Dr. Georg Bach, stellvertretender BZK- Vorsitzender und Gutachterreferent, gab einen umfassenden Überblick über die Situation der Privatgutachten, die seit 2017 (113) bis heute kontinuierlich abnehmen (2022: 30). Ein Grund dafür scheint die abnehmende Zahl der vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Gutachten zu sein. Dabei ist zudem eine deutliche Abnahme der KFO-Planungsgutachten und eine Dominanz von Prothetik und Implantat-Mängelgutachten zu verzeichnen. Erfreulich für Dr. Bach war der Umstand, dass sich die BZK Freiburg hinsichtlich Gerichtsgutachten „wieder ins Spiel“ gebracht hat: 13 Mal wurden die Experten*innen hinzugezogen. „Wir werden zur Kenntnis genommen,“ freute er sich. Freiwillige Mitgliedschaft. Auf Initiative des LZK-Präsidenten Dr. Torsten Tomppert, haben Studierendebereits während des Studiums die Möglichkeit, von der Kammer zu profitieren. STUDIERENDE Dr. Helen Schultz, Mitglied im BZK-Vorstand und Ansprechpartnerin für Studierende und junge Zahnärzte*innen, berichtete vom Austausch mit den Studierenden und der Fachschaft. In diesem Zusammenhang informierte Dr. Schultz auch über die neue Abteilung der LZK, die sich an Studierende sowie an junge und angestellte Kammermitglieder richtet. PRAXISFÜHRUNG Aus seinem Referat „Praxisführung“ berichtete Dr. Norbert Struß, Mitglied des BZK-Vorstands, über das Infektionsgeschehen in den Praxen. Bis 31. Januar 2022 gab es 814 Fälle bundesweit und erfreulicherweise null Todesfälle. „Zahnärzte sind nicht stärker betroffen, wir bewegen uns eher im unteren Bereich“, ließ er wissen. Er führte dies auf das Hygienemanagement innerhalb der Praxen zurück, „das immer schon sehr gut war“. Darüber hinaus informierte Dr. Struß das Auditorium über Änderungen beim Arbeitsschutzstandard, Aufbereitungsangaben von Medizinprodukten und die wieder beginnenden Begehungen im Bezirk Freiburg. Cornelia Schwarz Fotos: C. Schwarz

ZBW_7/2022 www.zahnaerzteblatt.de 37_BERUFSPOLITIK Gemeinsame Online-Gutachtertagung der KZV BW und der BZK Tübingen PARODONTOLOGIE UND ENDODONOLOGIE Zwei Themen beherrschten die gemeinsame Online-Gutachtertagung der KZV BW und der BZK Tübingen. Dies war die Parodonotologie, über die Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstands der KZV Baden-Württemberg, umfassend und äußerst informativ referierte. Und da es andererseits in der Endodontologie bislang kaum einschlägige Richtlinien gibt, erläuterte Prof. Dr. Claus-Walter Löst hierzu wesentliche Ansätze. „Wenn ein Thema Reibungen hat, spüren wir das als Gutachter auch“, so PD Dr. Martin Groten, Gutachterreferent der BZK Tübingen, der gemeinsam mit Dr. Wolfram Widmaier, Referent des Gutachterwesen der KZV Baden- Württemberg, die virtuelle Tagung eröffnete. In den letzten beiden Jahren haben auf endodontische Behandlungsmaßnahmen gerichtete Beweisfragen in den Gerichtsgutachten deutlich zugenommen, weshalb man der Kollegenschaft hierzu Hilfestellungen geben wolle. Auch die Einführung der neuen Paro-Richtlinie erfordert Unterstützung, weshalb hauptsächlich diese Themen die Tagung bestimmten. PARODONTOLOGIE Nachdem die PAR-Richtlinie vor einem Jahr in den Praxisalltag geschickt wurde, war es für Dr. Ute Maier , Vorstandschefin der KZV BW, an der Zeit, Erfahrungen auszutauschen, Fallstricke und Lösungen zu besprechen. Obwohl sich im Vorfeld alle Verantwortlichen viele Gedanken gemacht haben, konnten im Gemeinsamen Bundesausschuss nicht für alle nötigen Fragestellungen Lösungen angeboten werden. Daher sei man weiterhin aktiv auf Bundeseben daran, auch im Dialog mit den Krankenkassen, Lösungen zu finden, so Dr. Maier. Ein Teil der bisher vorgegebenen Parameter – Stichwort Eigenverantwortung und aktive Mitwirkung – ist bei der Befürwortung einer PAR-Behandlung aktuell nicht mehr relevant. „Schwierig, da man eigentlich weiß, wie wichtig diese Mitwirkung ist“, räumte die Referentin ein. Dennoch kann bei einem erstmaligen Gutachten eine mangelnde Mundhygiene nicht herangezogen werden. „Erst im Verlauf der Behandlung kann dieses Kriterium miteinbezogen werden“, erklärte Dr. Maier und riet dazu, in schwierigen Fällen, den Dialog mit den Vertragsparteien zu suchen. Screenshot: C. Schwarz Virtuelle Tagung. Bei der Online-Tagung hatten alle einen Platz in der ersten Reihe. Auch an den Austausch wurde gedacht. Im Diskussionsforum konnten Fragen platziert werden, die professionell und umfassend von den Referenten*innen beantwortet wurden. Im weiteren Verlauf ihres Referats gab Dr. Maier konkrete Unterstützungsansätze für anstehende Gutachten im PAR-Bereich und wesentliche Hinweise für mögliche Auslegungen der Richtlinie. ENDODONTIE Prof. Dr. Claus-Walter Löst, ehemals Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde des Universitätsklinikums Tübingen, berichtete schließlich über auf Endodontie fokussierte Gerichtsgutachten und begab sich damit auf die Spur des endodontischen Standards. Kein leichtes Unterfangen, wie er selbst einräumt. So sei die Endodontie anders als etwa Prothetik und Implantologie bedauerlicherweise auch nicht Bestandteil etablierter Curricula zur Schulung zahnärztlicher Gutachter. Von 61 durchgeführten Gutachten beschäftigten sich lediglich sechs mit dem Thema, ließ der Endo-Spezialist der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung wissen. Neben verschiedenen Fallbeschreibungen berichtete Prof. Löst, wie wesentlich die Begutachtung der begleitenden Röntgendiagnostik für ein Gutachten sei. Der Stellenwert der Patientenmitsprache im Gesundheitswesen nimmt ständig zu – und damit auch die Arbeit der Gutachter*innen, die als Schlichtende fungieren sollen. Dieser Aufgabe, so Prof. Löst, müsse sich die Zahnärzteschaft bewusst sein. Objektivität sei daher neben der fachlichen Expertise das oberste Gut. Mit aus diesem Grund habe er sich angewöhnt, seine Gutachten mit Abschlusskapiteln zu versehen, in die er subjektive Merkmale miteinfließen ließ. Ein Vorgehen, das er uneingeschränkt weiterempfehlen könne. Cornelia Schwarz

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