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MVZ – Kapitalinvestoren beschränken

Ausgabe 8-9/2018

8 Berufspolitik

8 Berufspolitik Vertreterversammlung der KZV BW TI-Rollout: Delegierte fordern Fristverlängerung Die Delegierten waren sich einig: Keine Honorarkürzungen, wenn die Hersteller nicht genügend Komponenten für die Telematikinfrastruktur zur Verfügung stellen können und eine Fristverlängerung bis mindestens Ende 2019. Neben der TI-Einführung gab es weitere Topthemen in der Vertreterversammlung der KZV BW Ende Juni. Im Zentrum standen u. a. der Datenschutz und die EU-DSGVO, die Quecksilberverordnung, die Patientenbefragung der KZV BW (s. S. 28 f.) sowie last, but not least die Zahnmedizinischen Versorgungszentren (s. das Interview mit dem KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer S. 14 ff.) und den Beitrag zum MVZ-Problemaufriss mit Schreiben an Sozialminister Manne Lucha S. 11 f.). Lebendige VV. Vielzählige Redebeiträge und eine fachliche, kritische, stets konstruktive Diskussionskultur die Delegierten nahmen ihren Auftrag bei der Debatte von brennenden Themen voll und ganz wahr. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stand ganz oben auf dem Programm, zumal man auch einen absoluten Fachmann begrüßen konnte: Dr. Stefan Brink, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, der in seinem Vortrag über die Essentials der DSGVO informierte. Erstmals sei damit der zuvor national gesetzlich geregelte Datenschutz europaweit vereinheitlicht worden. Die Bestimmungen sind nun auch für alle außereuropäischen Datenverarbeiter, die in der EU arbeiten, bindend. Deutlich mehr Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger. Dass sie diese auch wahrnehmen, belegte Brink: Das Beschwerdeaufkommen von vorher 250 bis 300 pro Monat habe sich verdreifacht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Dienststelle des Landesdatenbeauftragten liegt bei dem neuen Thema zunächst auf der Beratung in Datenschutzfragen. Das Prinzip „Beraten vor bestrafen“ hieß Dr. Georg Bach ausdrücklich gut, allerdings mit dem Nachsatz: „Dennoch hängt der Hammer in Brüssel“. Wie optimal oder restriktiv die DSGVO in zwei, drei Jahren Fotos: Stollberg umgesetzt wird, kann heute niemand sagen. „Wir überlegen in den Körperschaften, wie wir den Praxen helfen können, eine Option wäre das Aufstellen von Verhaltensregeln zur Orientierung“, sagte Ass. jur. Christian Finster, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW. Die Perspektive: „von der Bußgeldkultur zur Schutzkultur“ zu kommen. Folgekosten. Die Gesetzes- und Regulierungsdichte, die von der Europäischen Union ausgeht und sich auf alle Mitgliedstaaten auswirkt, nimmt also weiter zu, die Stichworte: Dienstleistungspaket, Quecksilberverordnung und Datenschutzgrundverordnung alles zusammen sorgt für mitunter hohe Folgekosten für die Praxen. Die konkrete praktische Dimension spiegelte sich denn auch in der Diskussion und in den Beschlüssen (s. QR-Code) wider. „Das Augenmaß weit verrutscht“, sah Dr. Michael von der Heide beim Datenschutz. Überdies werden „kleinere Praxen über Gebühr belastet“, so der Delegierte, es müsse daher für die Umsetzung der DSGVO innerhalb des Budgets einen Ausgleich geben. Dr. Uwe Lückgen, Sprecher des Landesbeirates, sagte unterstützend: „Wir sollten Erhebungen zu den Kosten veranlassen, die den Praxen erwachsen, und das in die Vertragsverhandlungen integrieren“. KZV- Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier erläuterte, dass sich die Kosten im Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) niederschlagen würden. Und weiter: „Wir werden das in den nächsten Vertragsverhandlungen in die Kostenstruktur einpreisen“! Im Zusammenhang mit der Quecksilberverordnung proklamierte Dr. Rainer-Udo Steck das „Primat der Fachlichkeit“. Die Zahnärzteschaft soll analysieren und entscheiden, welche Füllungsmaterialien verwendet werden. „Diese Verordnung ist ein Bespiel dafür, dass der fundierte fachliche Rat der Zahnärzte fehlte“, kritisierte Dr. Ute Maier. ZBW 8-9/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 9 Gute Lösungen. Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier betonte die Notwendigkeit und Wichtigkeit von „einfachen, guten Lösungen im Spannungsfeld von Gesetzgebung, Ordnungen und Machbarem“. Leitung. Dr. Dr. Alexander Raff, der Vorsitzende der Vertreterversammlung (links), und stellv. VV-Vorsitzender Dr. Ulrich Jeggle leiteten die Versammlung wie gewohnt souverän und pointiert. Auf Bundesebene laufe nun intern die Diskussion der KZBV mit der Wissenschaft. Die spannende Frage: Welche Materialien sind geeignet? Aktuell seien die Alternativen in der Füllungstherapie nun einmal nicht so gut erforscht wie Amalgam. Ziel sei eine „einfache, gute Lösung“ „im Spannungsfeld von Gesetzgebung, Ordnungen und Machbarem“ und unter genauer Beobachtung des Leistungsgeschehens. Maier: „Die KZBV überlegt sich sehr genau, in welche Richtung es geht“! Die Mehrkostenregelung bleibe auf alle Fälle bestehen. Telematik. Das Dauerbrennerthema ließ die Delegierten auch in dieser VV nicht los. Da sind vor allem die gesetzlich angedrohten Honorarkürzungen: Die Frist für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements müsse zurückgenommen werden, heißt es in einem Beschluss. Der Hintergrund: Aktuell (Stand: 23.07.2018) sind nur zwölf Komponenten, darunter gerade zwei Konnektoren, zugelassen. Eine vollumfängliche Ausstattung der Zahnärzteschaft bundesweit bis Ende des Jahres ist so gut wie ausgeschlossen. „Dafür können doch nicht die Zahnärztinnen und Zahnärzte haftbar gemacht werden“, wandte Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW ein. Die neue Frist solle mindestens der 31.12.2019 sein. Ein weiterer Beschluss fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Systemvertreiber und Hersteller zur Haftung für System- Info Lesen Sie die Beschlüsse der VV der KZV BW im Internet: einfach QR-Code scannen! Essentials. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, informierte über die Essentials der Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO). Link: http://www.kzvbw.de/site/ binaries/content/assets/offenerbereich/presse/ politik/2018- 05-vv-beschlusse.pdf www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2018

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