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Mundgesundheit im Wandel der Zeit

Ausgabe 11/2016

Landeszahnärztekammer

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des Öffentlichen Rechts Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de November 2016 Kurs Nr. 8500 Endo-Simulator und das Arbeiten mit dem OP-Mikroskop Referent: Dr. Andreas Bartols, M.A., Karlsruhe Datum: 04.-05.11.2016 Kurshonorar: 1200 € maximal 6 Teilnehmer Kurs Nr. 8511 Der richtige Ton an der Rezeption! Referentin: Brigitte Kühn, Tutzing Datum: 25.11.2016 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8512 Gelebtes PraxisManagement: Praktische Umsetzung für Mitarbeiter/innen Referentin: Brigitte Kühn, Tutzing Datum: 26.11.2016 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8495/19 Punkte Vollkeramische Restaurationen im Power-Pack Referent: Prof. Dr. Lothar Pröbster, Wiesbaden Datum: 25.-26.11.2016 Kurshonorar: 650 € Dezember 2016 Kurs Nr. 8443/14 Update Kinderzahnheilkunde 2016 Referentinnen: Dr. Tania Roloff, M.Sc, Monika Quick-Arntz, Dr. Dr. Simone Ulbricht, M.A., Karlsruhe Datum: 02.-03.12.2016 Kurshonorar: 750 € Januar 2017 Kurs Nr. 8530/19 Punkte ästh 1: Ästhetische Frontzahnrestaurationen mit Komposit Referent: Prof. Dr. Bernd Klaiber, Würzburg Datum: 27.-28.01.2017 Kurshonorar: 700 € Kurs Nr. 8527/8 Punkte Trauma und Zahnverlust im wachsenden Kiefer – was tun? Referent: Prof. Dr. Andreas Filippi, Basel Datum: 27.01.2017 Kurshonorar: 420 € Kurs Nr. 6255/16 Punkte imp 2: Der implantologische Eingriff – Osseointegration, präoperative Systematik, Operationstechniken, implantologische Grundlagen Referent: Prof Dr. Dr. Friedrich W. Neukam und Mitarbeiter Datum: 27.-28.01.2017 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8554/39 Punkte psySo 1: Nichts ist unmöglich - Psychosomatische Grundversorgung in der zahnärztlichen Praxis Referentin: PD Dr. Anne Wolowski, Münster Curriculum Psychosomatik Datum: 27.-28.01.2017 psySo 2: Einfach kommunizieren Datum: 17.-18.03.2017 psySo 3: Schmerzen und kein Ende Datum: 30.06.-01.07.2017 Kurhonorar für das Curriculum: 1800 € Februar 2017 Kurs Nr. 8573/5 Punkte Der akute Notfall in der Zahnärztlichen Praxis Referent: Dr. med. Sönke Müller, Bamental Datum: 08.02.2017 Kurshonorar: 145 € (das Buch „Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis“ ist in der Kursgebühr inbegriffen) Kurs Nr. 8498/16 Punkte Wurzelkanalaufbereitung: Dichtung und Praxis! Referent: Dr. Carsten Appel, Bonn Datum: 10.-11.02.2017 Kurshonorar: 650 €

Leitartikel 7 Selbstverwaltung stärken – nicht schwächen Die Regelungsdichte, mit der die Leistungsträger des deutschen Gesundheitswesens täglich konfrontiert werden, ist leistungsfeindlich und nicht geeignet, den hohen Behandlungsstandard aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus ist auch das, was politisch initiiert der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen an Verordnungen, Gesetzen und Gängelung oktroyiert wird, kaum überschaubar. Mit dem euphemistisch titulierten „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“, zu dem seit Ende September der Referentenentwurf vorliegt, überzeichnet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf ganzer Linie in Bezug auf die externen Aufsichts- und Kontrollneuregelungen. Die Selbstverwaltung droht ausgehebelt zu werden. Sofern Transparenz politisch wirklich gefördert, eventuell vorhandene Blockaden beseitigt und die Selbstverwaltung wirklich gestärkt werden sollte, wären wir gerne mit von der Partie. Zumal in Baden-Württemberg die KZV BW von Beginn an durch einen Governance Codex einen innovativen Weg der Transparenz beschritten und diesen kontinuierlich durch z. B. die „Grundsätze der KZV BW“, die intensive Einbindung des zahnärztlichen Ehrenamtes sowie neue Beratungsmodelle zur Compliance und zu anderen Themen ausgebaut hat und weiterhin ausbauen wird. Dies entspringt dem Grundverständnis, dass die zahnärztliche Versorgung nach hohem fachlichem Sachverstand für die Patientinnen und Patienten sichergestellt wird, wir uns dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und aus eigenem Antrieb Rechenschaft ablegen über unser Handeln. Ähnliche Mechanismen wie im Land sind auf Bundesebene angestoßen. So gesehen stellt sich die Frage, ob die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angedachten Maßnahmen nicht völlig über das Ziel hinaus- bzw. am Thema vorbeischießen. Das „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ ist ein Euphemismus mit dem Ziel der Verschleierung der eigentlichen Absichten – und zugleich eine massive Torpedierung der Selbstverwaltung. Der Referentenentwurf eröffnet neue Dimensionen für die externe Kontrolle und die Einflussnahme durch das Bundesgesundheitsministerium. Das soll nicht nur die KBV treffen, sondern auch KZBV, GKV-Spitzenverband und den Gemeinsamen Bundesausschuss. Mitgefangen, mitgehangen. Die bisherige Rechtsaufsicht des BMG würde zur Fachaufsicht mutieren. Die Selbstverwaltung würde ausgehebelt, demokratische Prinzipien negiert werden. Selbstverwaltung impliziert, dass der Sachverstand der Profession in den eigenen Angelegenheiten aktiv genutzt wird. Dazu braucht es Freiraum zur Entfaltung, nicht Gängelung. Staatsmedizin verschlechtert die Versorgung. Hier wäre es gut, manch einer würde sich beizeiten an das Subsidiaritätsprinzip erinnern. Handlungsfähige, kleinere Einheiten können vieles besser als übergeordnete Organisationen. Mit dem Gesetz steht deshalb nicht nur die Selbstverwaltung an sich, sondern auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Disposition. Verantwortungsvolle und weitsichtige Politik wendet in ihrem Aufsichtsbestreben das richtige Maß an. Nicht zu viel und nicht zu wenig: Eine hinreichende Regelungsdichte hier und in anderen gesundheitspolitischen Bereichen wäre deshalb zielführend. Sie würde die politische Akzeptanz und ein Miteinander bei der Lösung der drängenden Versorgungsfragen in unserem Gesundheitswesen befördern. Den angedachten Regelungen muss deshalb mit massivem Widerstand entgegnet werden. Ansonsten steht das im Verhältnis zu vielen anderen europäischen Ländern immer noch gut funktionierende deutsche Gesundheitswesen auf dem Spiel. Dr. Ute Maier Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW Foto: dpa www.zahnaerzteblatt.de ZBW 11/2016

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