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Mundgesundheit im Wandel der Zeit

Ausgabe 11/2016

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Ulmer Münster © Foto: Martin Kraft I Gottlieb Daimler © Mercedes¬-Benz Classic I Barbarossa © Hochschul¬- und Landesbibliothek Fulda, Foto: W. Habermehl I Äffle und Pferdle © LANGFILM Medienproduktion, Stuttgart I Friedrich von Schiller © Städtische Galerie Dresden, Foto: Franz Zadnicek I Jürgen Klinsmann © dpa I Schloss Lichtenstein © Schloss Lichtenstein I Zeppelin © Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH, Friedrichshafen 22.10.2016 – 23.4.2017 Altes Schloss Stuttgart www.schwaben-stuttgart.de #lmwschwaben

Editorial 3 Foto: dpa Foto: KZBV » Selbstverwaltung. „Die Regelungsdichte, mit der die Leistungsträger des deutschen Gesundheitswesens täglich konfrontiert werden, ist leistungsfeindlich und nicht geeignet, den hohen Behandlungsstandard aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus ist auch das, was politisch initiiert der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen an Verordnungen, Gesetzen und Gängelung oktroyiert wird, kaum überschaubar. Mit dem euphemistisch titulierten „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“, zu dem seit Ende September der Referentenentwurf vorliegt, überzeichnet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf ganzer Linie in Bezug auf die externen Aufsichts- und Kontrollneuregelungen. Die Selbstverwaltung droht ausgehebelt zu werden“, schreibt Dr. Ute Maier in ihrem Leitartikel. Lesen Sie mehr auf Seite 7. Am 20. Oktober stand auch in Berlin der Referentenentwurf für das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz auf der Agenda der Verbändeanhörung zu diesem Thema. Unparteiische Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses lehnen wesentliche Elemente des Referentenentwurfs des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes ab, erklärte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken: „Innerhalb des Rahmens, der durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, wird der Sozialstaat durch nichtstaatliche Institutionen und durch deren Übernahme von Verantwortung geprägt. Dieses Prinzip hat sich bewährt. Sozialpartnerschaft und Selbstverwaltung sind die tragenden Säulen dieser Subsidiarität, die darauf fußt, dass immer dann, wenn die Beteiligten Gemeinwohlinteressen ausgestalten und ihre Interessen selbst ausbalancieren, es im Grundsatz entbehrlich und vielfach sogar schädlich ist, wenn der Staat selbst tätig wird. […] Aus alledem ergibt sich, dass wir den Referentenentwurf insgesamt mit Blick auf das angestrebte Regelungsziel für viel zu weitgehend und für insgesamt unverhältnismäßig halten, weil er ohne Not funktionierende und tragende Prinzipien der Selbstverwaltung aushöhlt und zerstört.“ „Die Selbstverwaltung hat Tradition im deutschen Gesundheitswesen – was nicht heißt, dass ihre Existenz im Laufe der Jahre unangefochten gewesen wäre. Die aktuelle Diskussion über die befürchtete Beschneidung ihrer Kompetenzen ist ein wiederkehrendes Phänomen; auch ihre Abschaffung wurde schon gefordert. Dabei hat die Selbstverwaltung eine extrem wichtige Funktion in der GKV: Sie sitzt an der Schnittstelle zwischen Staat und Individuum und bringt Sachverstand ins System. Sie steht für Demokratie und Freiberuflichkeit – Werte, die offensichtlich immer wieder neu erkämpft und verteidigt werden müssen, zunehmend auch auf europäischer Ebene.“ Lesen Sie hierzu den Beitrag „Wie der Sachverstand ins System kommt“ von Ruth Schildhauer auf Seite 8 ff. „Die aktuellen Diskussionen um die EU-Harmonisierung auf Kosten der Freiberuflichkeit oder der Entwurf eines Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes, das diesen Namen nicht verdient, beleuchten nur einen Teilaspekt dessen, was Selbstverwaltung im Alltag eigentlich ausmacht. Die originären Aufgaben der Körperschaft, wie die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen, die Durchführung von Vertragsverhandlungen und das Prüfwesen sind klar umrissen. Darüber hinaus ist die KZV BW jedoch vor allem die Interessensvertretung ihrer Mitglieder, sie ist Anlaufstelle für alle Fragestellungen und Probleme“, schreibt Ruth Schildhauer in ihrem Beitrag „Ein Mehr an Service“ auf Seite 13. » Konstituierung KZV BW. „Die Aufgaben im Gesundheitswesen sind herausfordernd und vielfältig, die KZV Baden-Württemberg ist dafür hervorragend aufgestellt: Für Kontinuität und Innovation steht der Vorstand mit Vorstandsvorsitzender Dr. Ute Maier und den stv. Vorstandsvorsitzenden Ass. jur. Christian Finster und Dipl.-Volkswirt Christoph Besters. Die Delegierten wählten die drei Vorstandsmitglieder mit jeweils großer Mehrheit und bestätigten sie im Amt für die neue Legislatur.“ Seite 16, „Delegierte bestätigen Vorstand im Amt“. » johannes.clausen@izz-online.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 11/2016

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