38 Hochschule Kampfansage an Karlsruhe Kultusminister ignorieren Urteil zur Akkreditierung Zu den ärgerlichsten Seiten der gescheiterten Bologna-Reform gehört die Pflicht zur Akkreditierung von Studiengängen, die mit einem Exzess an Bürokratie und Kosten verbunden ist. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Akkreditierungspraxis in Nordrhein-Westfalen bereits 2010 als verfassungswidrig bezeichnet und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dieses hat den Arnsberger Kollegen in einem am 18. März 2016 veröffentlichten Beschluss recht gegeben. Das Verfassungsgericht rügt insbesondere den unverhältnismäßigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit durch die präventive Totalkontrolle des gesamten Lehrangebots, das Fehlen ausreichender landesgesetzlicher Regelungen, die Exekutivlastigkeit des Verfahrens und die mangelnde Beteiligung der Wissenschaft. Es erinnert an seine ständige Rechtsprechung, wonach über Fragen der Lehre nur Gremien mit Professorenmehrheit entscheiden dürfen. Diese gibt es aber weder in den Entscheidungsgremien der Agenturen noch im Akkreditierungsrat. Das Urteil setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2017. Bis dahin müssen die Länder die Qualitätssicherung der Lehre gesetzlich neu regeln, natürlich verfassungskonform. Befreiungsschlag. In der Wissenschaft wurde das Urteil als Befreiungsschlag begrüßt. Im „Heidelberger Aufruf“ forderten dreißig Professoren der ältesten deutschen Universität in dieser Zeitung (F.A.Z. vom 11. Mai) die Abschaffung des „Akkreditierungsmonstrums“. Der Deutsche Juristische Fakultäten-Tag hat sich dieser Forderung einstimmig angeschlossen. Auch die ersten Reaktionen der Politik waren ermutigend: Mecklenburg-Vorpommerns Kultusminister Mathias Brodkorb und der frühere Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin machten sich den „Heidelberger Aufruf“ zu eigen und setzten ihn als Online-Petition ins Internet. Eine interne Umfrage des Deutschen Hochschulverbands unter seinen Mitgliedern ergab zu 98 Prozent Unterstützung für die Forderung, die Akkreditierung abzuschaffen. Das Verfahren hat jede Akzeptanz verloren. Doch die Kultusministerkonferenz (KMK) interessiert das nicht. Auf Vorschlag ihrer Amtschefs beschloss sie jüngst, die Akkreditierung beizubehalten (F.A.Z. vom 22. Juni). Erwogen werden nur zwei marginale Änderungen: So soll die Zusammensetzung des Akkreditierungsrats derart geändert werden, dass dort eine Professorenmehrheit entsteht. Ferner sollen Akkreditierungen künftig vom Akkreditierungsrat selbst vorgenommen werden und nicht mehr von den privaten Agenturen. Ein Veto Mecklenburg-Vorpommerns wurde ignoriert. Die KMK geht auf Konfrontationskurs mit dem Bundesverfassungsgericht. Denn dass die nun erwogenen Änderungen eine verfassungskonforme Regelung sein sollen, ist ein Witz. Das Gericht hat gerade moniert, dass sich die KMK als Ersatzgesetzgeber betätigt und die Rechte der Parlamente usurpiert. Es hat auch festgestellt, dass der Akkreditierungsrat als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen außerhalb dieses Landes keinerlei hoheitliche Befugnisse habe. Er ist daher weder berechtigt, Agenturen zur Durchführung von Akkreditierungen in anderen Bundesländern zu ermächtigen, noch darf er sie selbst vornehmen. Dass Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen einem Staatsvertrag zustimmen würden, der mit der Aufsicht über die Hochschullehre einen wesentlichen Teil ihrer Landeshoheit dem Akkreditierungsrat überträgt, ist schwer vorstellbar. Kulturhoheit. Die Kulturhoheit ist der harte Kern der Eigenstaatlichkeit der Länder. Wird sie vergemeinschaftet und auf zentrale Institutionen übertragen, führt sich der Föderalismus ad absurdum. Aber nicht nur das: Der Akkreditierungsrat entzieht sich notorisch parlamentarischer Kontrolle. Er wurde eingerichtet, um die Hochschullehre den Parlamenten zu entziehen. Das Vorhaben der KMK ist darum ein Schlag gegen die Demokratie. Werden die Landtage ihrer fortgesetzten Entmachtung zugunsten eines demokratisch nicht kontrollierbaren Gremiums wirklich zustimmen? Wie wird das Bundesverfassungsgericht auf diese Kampfansage reagieren? Es geht um sehr viel Geld. Die Akkreditierung eines Studiengangs kostet 12.000 bis 15.000 Euro Gebühren, dazu kommen etwa 38.000 Euro an Personal- und Verwaltungskosten für die Hochschulen. Diese Zahlen nennt das Karlsruher Urteil. Bei rund 18.000 Studiengängen an deutschen Hochschulen, die alle drei Jahre akkreditiert oder reakkreditiert werden müssen, sind also Summen um neunhundert Millionen Euro im Spiel, die alle drei Jahre den unterfinanzierten Hochschulen entzogen werden. Genauere Zahlen werden der Öffentlichkeit vorenthalten. Welches Interesse haben die Entscheidungsträger in den Ministerien am Erhalt dieses obszönen Geschäftsmodells? Wieso riskiert man den Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht und die Frustration der Professoren? Prof. Dr. Dr. Jens Halfwassen Prof. Dr. Dr. Jens Halfwassen Der Autor ist Ordinarius für Philosophie an der Universität Heidelberg und gehört zu den Initiatoren des „Heidelberger Aufrufs gegen die Akkreditierung“. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.08.2016 © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv. ZBW 10/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Kommunikation 39 Zahnarztpraxis Doktor Paula Zahn in der Kinderspielstadt Stutengarten Mit Freude beim Zahnarzt-Rollenspiel Fotos und Collage: IZZ, Limley-Kurz Die Kinderspielstadt Stutengarten feierte im August 2016 ihren zehnten Geburtstag. Mittendrin ist die Zahnarztpraxis Doktor Paula Zahn – eine bunte Zahnarztpraxis, die das Informationszentrum Zahngesundheit bereits zum achten Mal zur Freude der Kinder im Stutengarten anbot. Begeistert sind viele Kinder und Eltern von der Zahnarztpraxis Doktor Paula Zahn. Hier können sie nicht nur nach dem Essen Zähne putzen, sondern sich auch beraten und untersuchen lassen oder malen und basteln. Geleitet wird die Praxis von Dr. Gottfried Strayle, Dr. Annette Hornstein und Leonie Wälder, die abwechselnd die Nachwuchszahnärzte und -zahnärztinnen ausbilden und motivieren. Berufe ausprobieren. Für drei Wochen verwandelt sich das Reitstadion auf dem Cannstatter Wasen in den Sommerferien in eine lebendige Kinderspielstadt. 500 Kinder pro Woche können dort spielerisch Berufe erlernen. Ziel ist, dass die Kinder ihre eigene Spielstadt gestalten und gleichzeitig von Vorbildern aus dem echten Leben lernen. Aus rund 72 Berufen können sie ihren Traumberuf von A wie Architekt bis Z wie Zahnarzt auswählen. Für den Zahnarztberuf lassen sich viele begeistern und melden sich beim Arbeitsamt der Kinderspielstadt an für die Zahnarztpraxis. Die Praxis ist besonders bei den Mädchen sehr beliebt. Julia fühlt sich richtig wohl: „Hier kann ich ein echter Doktor sein.” Auf die Frage, was den Kindern besonders in der Praxis gefällt, antwortet Lena: „Der Zahnarztstuhl.” Viele Kinder freuen sich, dass sie andere Kinder und Erwachsene am echten und professionellen Behandlungsstuhl untersuchen dürfen. Ein guter Zahnarzt. Die Nachwuchszahnärzte und -zahnärztinnen haben eine klare Vorstellung davon wie ein guter Zahnarzt sein sollte. Madita sagt: „Ein guter Zahnarzt muss gut kontrollieren und die Löcher im Zahn richtig füllen. Kinder soll er gut behandeln, ihnen nicht wehtun und es muss alles sauber sein in der Zahnarztpraxis.” Julia meint: „Er muss nett sein zu den Patienten, dass sie wieder kommen und sich in seinem Fachgebiet gut auskennen.” Lena findet wichtig: „Er muss sein Personal gut behandeln.” Begeisterung. Die Kinderspielstadt zeigt: Begeisterung und Leidenschaft für einen Beruf und eine Lebensaufgabe lässt sich schon bei Kindern wecken, die dann als junger Mensch den Berufswunsch in die Tat umsetzen. S. Limley-Kurz » izz.grafik@izz-online.de Weitere Impressionen in Wort und Bild unter www.zahnaerzteblatt.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2016
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