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Mundgesundheit im Wandel der Zeit

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Ausgabe 10/2017

26 Berufspolitik

26 Berufspolitik Prophylaxeausschuss der LZK BW Großer Einsatz für kleine Kinderzähne Zum letzten Mal in der 15. Kammerperiode hat sich der LZK- Prophylaxeausschuss am 28. April 2016 zu seiner jährlichen Ausschusssitzung getroffen, zu der als Gast auch Dr. Anne Würz vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eingeladen war, um aktuell zu den umstrittenen neuen Arbeitsrichtlinien des Ministeriums für die Gruppenprophylaxe in Baden-Württemberg Stellung zu beziehen. Die Ausschussmitglieder begrüßten das am 25. Juli 2015 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ sehr, enthält es doch eine ganz wichtige Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien: Seit September 2016 sieht das neue Gesetz sechs Verweise zwischen dem 6. und 64. Lebensmonat vom Kinderarzt zum Zahnarzt vor. Damit wird – nach jahrelangen Diskussionen – der Wunsch der Zahnärzteschaft nach verpflichtenden zahnärztlichen Untersuchungen endlich umgesetzt. Inzwischen hat auch der G-BA grünes Licht gegeben und den Neudruck des gelben ärztlichen Kinderuntersuchungsheftes veranlasst, in dem dann bei U 5 bis U 9 jeweils ein Verweis zur vertragszahnärztlichen Untersuchung durch ein Ankreuzfeld vorgesehen und zu dokumentieren ist. BZÄK und KZBV haben schnell reagiert und mit dem „Praktischen Ratgeber für die Zahnärztliche Praxis“ eine 60-seitige Broschüre online gestellt, mit der die Kollegenschaft über die neuen Vorsorgeuntersuchungen informiert wird und praktische Handlungsempfehlungen und Tipps für die zahnärztliche Betreuung der 0- bis 3-Jährigen in Wort und Bild erhält. Zahnärztlicher Kinderpass. Entsprechend dem Vorjahresbeschluss des Prophylaxeausschusses wurde der zahnärztliche Kinderpass für Baden-Württemberg aktualisiert. Das Format wurde verkleinert, damit er bequem ins ärztliche Kinderuntersuchungsheft eingelegt werden kann, und er enthält jetzt auch Hinweise auf die Zahnpflege vom 3. bis zum 6. Lebensjahr. Seit seiner Herausgabe im Jahr 2008 wurden bisher 220.000 Exemplare gedruckt und verteilt, wobei die Druckkosten in voller Höhe von der Firma GABA übernommen wurden. Dafür muss ein kleiner Werbeeindruck auf der letzten Seite akzeptiert werden. In Anbetracht der durch das Präventionsgesetz neu eingeführten sechs Vorsorgeuntersuchungen wird der Pass im nächsten Jahr erneut aktualisiert werden müssen – eine wichtige Aufgabe für die dann neu gewählten Ausschussmitglieder. Zahnrettungsboxen. Während in den meisten Bundesländern die dortigen Unfallkassen die Kosten für eine flächendeckende Verteilung von Zahnrettungsboxen an Kindergärten und Schulen inzwischen übernehmen, verweigert die Unfallkasse Baden-Württemberg trotz vielfacher Bemühungen sowohl durch die Ausschussvorsitzende als auch durch Jörg Knieper von Knieper Projektmanagement die Kostenübernahme und erstattet nur die Kosten für eine verbrauchte Box. Aus diesem Grund haben einige Landkreise zur Selbsthilfe gegriffen und auf eigene Kosten Zahnrettungsboxen angeschafft und verteilt (z. B. in Villingen-Schwenningen, Rastatt und Böblingen). Erweiterte DAJ-Empfehlungen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) hat ihre im Jahr 2012 herausgegebene Empfehlung „Frühkindliche Karies – zentrale Inhalte zur Gruppenprophylaxe für unter 3-Jährige“ erweitert und ergänzt, was vom Ausschuss sehr begrüßt wurde. Aufgrund einer Expertise von Prof. Christina Jasmund (Universität Düsseldorf) zur „Zahn- und Mundgesundheit von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ kommt die DAJ zu der Schlussfolgerung, dass die Gruppenprophylaxe für die unter 3-Jährigen einer Neuorientierung aller Beteiligten bedarf. Nicht das Kleinkind, sondern Eltern und Erzieher/innen sind die Hauptansprechpartner der AGs und ihrer Prophylaxeteams, auf die eine Herkulesaufgabe zukommt. Viel Überzeugungsarbeit wird in den Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder nötig sein, um das Zähneputzen bereits ab dem 1. Milchzahn durchzusetzen. Der Prophylaxeausschuss hofft, dass durch diese Empfehlung ein erneuter Anstoß gegeben wird, die inzwischen „putzmüde“ gewordenen Kindergärten und Kitas zur Mitarbeit zu bewegen und das regelmäßige Zähneputzen (wieder) einzuführen, notfalls auch unter Druck über die Trägerorganisationen (zumeist Kirchen und Kommunen). Neue Arbeitsrichtlinien. Seit September 2015 gelten neue Arbeitsrichtlinien für die Jugendzahnpflege in Baden-Württemberg. Diese neue Verwaltungsvorschrift des baden- ZBW 10/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 27 württembergischen Sozialministeriums hat zu viel Ärger bei den AGs und zu heftigen Diskussionen, auch im Prophylaxeausschuss geführt. So wird die 10-jährige Aufbewahrungsfrist der Einwilligungserklärungen der Eltern zur zahnärztlichen Untersuchung und zu Fluoridierungsmaßnahmen ebenso für inakzeptabel gehalten wie die neuerdings verpflichtende mündliche Aufklärung der Eltern zu diesen Maßnahmen und deren jährliche Wiederholung. Auch die Übersetzung der Elterninfoblätter in „Einfache Sprache“ wird kritisiert und fast als Kuriosum angesehen. Aus diesem Grund wurde Dr. Anne Würz, die diese Richtlinien im Sozialministerium mit erstellt hat, als Gast eingeladen. Sie stand dem Ausschuss Rede und Antwort bei zahlreichen kritischen Fragen. Und sie versicherte, dass diese Richtlinie zunächst nur als Probelauf für ein Jahr angesehen wird. In dieser Zeit will man Erfahrungen sammeln und hat dazu sowohl die Gesundheitsämter als auch die AGs in umfangreichen Fragebögen um deren Meinung gebeten. Bei der nächsten LAGZ Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung wird dies im November 2016 sicher ein wichtiger und viel diskutierter Tagesordnungspunkt sein. Zu guter Letzt. Nach 16 Jahren Mitgliedschaft im Prophylaxeausschuss, davon 12 Jahre als dessen Vorsitzende, hat sich Dr. Renate Lüllwitz mit einem kleinen Umtrunk am Ende der Sitzung von den Aus- Die Mitglieder des Prophlaxeausschusses der 15. Kammerperiode: Dr. Renate Lüllwitz-Hoch, Dr. Bernd Krämer, Dr. Martin Braun, Dr. Ulrike Heiligenhaus-Urmersbach und Dr. Simone Hauer. Weiterführende Informationen In dem Ratgeber „Frühkindliche Karies vermeiden“ (www.bzaek. de/fileadmin/PDFs/b16/eccratgeber.pdf) haben BZÄK und KZBV praktische Handlungsempfehlungen und Tipps zur Betreuung der unter 3-jährigen Patienten in der Zahnarztpraxis zusammengefasst. Soforthilfe mit der Zahnrettungsbox findet sich auf der Webseite www.zahnunfall24.de schussmitgliedern verabschiedet. Sie kandidiert nicht mehr für die nächste Kammerperiode, weiß aber die Prophylaxe bei den Mitgliedern Dr. Ulrike Heiligenhaus-Urmersbach (BZK Karlsruhe), Dr. Simone Hauer (BZK Freiburg), Dr. Bernd Krämer (BZK Stuttgart) und Dr. Martin Braun (BZK Tübingen) und nicht zuletzt bei Annerose Hauber in der LZK-Geschäftsstelle auch weiterhin in guten Händen und bedankt sich für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Dr. Renate Lüllwitz-Hoch Anzeige Foto: Privat www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2016

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