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Mehr Prävention für Menschen mit Behinderungen

Ausgabe 6/2018

8 Titelthema Neue

8 Titelthema Neue zahnärztliche Pflegeleistungen ab 1. Juli Mehr Vorsorge für gehandicapte Menschen Mit neuen präventiven Pflegeleistungen wird die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ab Juli weiter verbessert. Nach aufwendigen Verhandlungen haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Ende April im Bewertungsausschuss darauf geeinigt. Dank des hohen Einsatzes vonseiten der Zahnärzteschaft wird der Leistungskatalog fortentwickelt für einen Personenkreis, der eine deutlich schlechtere Mundgesundheit aufweist als der Durchschnitt. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben damit „einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen“, betonte die „Pforzheimer Zeitung“. Info Neue präventive Leistungen. Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dies ist seit Juli 2015 in § 22a SGB V geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun eine Richtlinie für Art und Umfang der Versorgung dieser Patientengruppen erlassen, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Wesentliche Inhalte sind: Erhebung des Mundgesundheitsstatus. Einmal im Kalenderhalbjahr wird der Pflegezustand der Zähne, des Zahnfleischs, der Mundschleimhäute sowie gegebenenfalls des vorhandenen Zahnersatzes beurteilt. Die Statuserhebung bildet die Grundlage für einen individuellen Mundgesundheitsplan. Prävention. Zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen können Zahnärztinnen und Zahnärzte ab 1. Juli neue präventive Leistungen erbringen. Foto: Shutterstock/Barabasa Individueller Mundgesundheitsplan. Mit Empfehlungen zu Mundund Prothesenpflege, Fluoridanwendung, zur zahngesunden Ernährung sowie der Verhinderung/ Linderung von Mundtrockenheit soll die Mundgesundheit gezielt gefördert werden. Die Erstellung bzw. Anpassung des Mundgesundheitsplans erfolgt einmal im Kalenderhalbjahr. „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ – so lautete der Titel des Versorgungskonzepts der Zahnärzteschaft, das im Jahre 2010 vorgestellt wurde. Mit dem Titel war zugleich der Anspruch definiert aufgrund von Lücken im Leistungskatalog der Krankenkassen und folglich hoher Versorgungsdefizite bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Dazu kommt, dass dieser Personenkreis ein erhöhtes Risiko für Mundkrankheiten wie Karies oder Parodontitis trägt. Körperliche Einschränkungen bewirken, dass die eigene Mundund Zahnpflege für manche der Betroffenen nur schwer zu bewerkstelligen oder gänzlich unmöglich ist. Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), betont: „Hier ist eine besondere, auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmte zahnmedizinische Fürsorge nötig!“ In der Folge war es der Berufspolitik gelungen, das Problembewusstsein zu schaffen und politischen Handlungsdruck zu erzeugen – der kon- Aufklärung über Mundgesundheit. Empfohlene Maßnahmen werden den Versicherten und Helfenden erläutert und ggf. praktisch demonstriert. Die Mundgesundheitsaufklärung erfolgt – zeitnah zur Erstellung des individuellen Mundgesundheitsplans – einmal im Kalenderhalbjahr. Entfernung harter Zahnbeläge. Einmal im Kalenderhalbjahr haben die Versicherten Anspruch auf die Entfernung harter Zahnbeläge. (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss) ZBW 6/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 9 krete Handlungsbedarf ist im Konzept der Zahnärzte ausgearbeitet. Maßnahmen. Aufsuchende Betreuung im Pflegeheim oder zu Hause (§ 87 Abs. 2j SGB V), zahnärztliches Präventionsmanagement (§ 22a SGB V), Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen (§ 119b SGB V; s. Tabelle) – diese bereits umgesetzten, konkreten Maßnahmen werden nun fortgeführt mit weiteren, neuen präventiven Leistungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Ende April eine Richtlinie für Art und Umfang der Versorgung dieser Patientengruppen erlassen, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt (einzelne Inhalte der RiLi: s. Infokasten). Zahnärztinnen und Zahnärzte können „nicht nur kurativ, sondern auch präventiv behandeln“, bekräftigte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Zur Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft leiste man einen wichtigen Beitrag. Auf Landesebene arbeitet die KZV BW bereits seit Jahren aktiv und erfolgreich daran, das bestehende Pflegedefizit bei Menschen mit Behinderungen abzubauen. So wurde etwa mit der AOK Baden- Württemberg eine Vereinbarung zur „Zahnärztlichen Behandlung von Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen“ abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Qualität der Versorgung für Personen in vollstationären Einrichtungen durch zusätzliche Prophylaxemaßnahmen zu verbessern. Kraftanstrengung. Die Versorgung von Menschen mit Handicap sei eine gemeinsame Kraftanstrengung von Zahnärzten, Ärzten, Wissenschaft, Krankenkassen und Politik, so Dr. Ute Maier. Die Kritik im Rahmen des Barmer Zahnreports 2018, es würden Ziele bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern verfehlt, stieß auf Unverständnis und massive Gegenreaktionen. Dr. Wolfgang Eßer: „Statt Geld für teure Eigen-PR oder zweifelhaftes Sponsoring zu vergeuden, sollten Kassen ihre Versicherten besser über bestehende Ansprüche in der zahnärztlichen Versorgung informieren.“ Da tue sich einfach zu wenig. Und weiter: Die Krankenkassen müssten ihre Anstrengungen bei der Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen deutlich ausweiten. » guido.reiter@kzvbw.de Kooperationsverträge in Baden-Württemberg und Deutschland 2015 2016 2017 2018 1 KZV Baden-Württemberg 228 299 363 384 2 Deutschland 2.598 3.210 3.725 3 Zur Verbesserung der Versorgung von Personen in vollstationären Einrichtungen können Vertragszahnärzte Kooperationsverträge Stand mit zum stationären 26. März Pflegeeinrichtungen 2018 abschließen. In Baden-Württemberg war in den letzten Jahren eine kontinuierliche 1 Steigerung 2 221 Praxen, der 267 Zahl Zahnärztinnen dieser Verträge und zu Zahnärzte verzeichnen. Insgesamt gibt es Vereinbarungen mit knapp 400 Pflegeheimen (Stand: 26. März 2018). Dies entspricht einem Anteil von ca. 23 Prozent aller stationären Pflegeeinrichtungen. 3 Hochrechnung auf der Basis von 16 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen 1 Stand zum 26. März 2018/ 2 221 Praxen, 267 Zahnärztinnen und Zahnärzte/ 3 Hochrechnung auf Basis von 16 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Freianzeige_Anlassspende_104 x 43_Layout 1 23.05.16 15:07 Seite 1 Anzeige Und was feiern Sie in diesem Jahr? Ob Geburtstag, Taufe oder Jubiläum – Nutzen Sie diesen Tag der Freude, um Gutes zu tun und wünschen Sie sich von Ihren Gästen etwas Besonderes: Eine Spende für den BUND! Fordern Sie unser kostenloses Informationspaket an: info@bund.net oder Tel. 0 30/275 86-565 www.bund.net/spenden-statt-geschenke www.zahnaerzteblatt.de ZBW 6/2018

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