18 Berufspolitik Koordinierungskonferenz für Mitglieder der Gutachterkommissionen Regelmäßiger Austausch erwünscht Die Gutachter der vier (Bezirks-)Gutachterkommissionen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) trafen sich im April in Stuttgart, um sich über die gemeinsamen Ziele, Verfahrenswege und über die praktische Umsetzung der Gutachtertätigkeit auszutauschen. Die Mitglieder der Gutachterkommissionen für Fragen zahnärztlicher Haftung verfolgten in der Koordinierungskonferenz insbesondere das Ziel, den Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur förmlichen Beschlussfassung, durch eine (Teil-)Novellierung des Statuts für die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung zu simplifizieren. Am 27. April 2018 fand die Koordinierungskonferenz für Mitglieder der Gutachterkommissionen für Fragen zahnärztlicher Haftung sowie der Gutachterreferenten im Zahnärztehaus in Stuttgart statt. Das Treffen der knapp fünfzig Teilnehmer stand unter der Leitung des Landesgutachterreferenten der LZK BW Dr. Bert Bauder. Begrüßung. Zu Beginn der Veranstaltung hieß der Präsident der LZK BW, Dr. Torsten Tomppert, die Teilnehmer willkommen und berichtete über das positive Feedback der Patienten in Bezug auf die – meist nicht ganz einfachen – Kompromisslösungen. Dr. Tomppert sprach sich ergänzend für ein regelmäßiges Treffen der Gutachterkommissionen – möglichst einmal pro Legislaturperiode – aus, um anstehende Probleme im Gutachterwesen schneller und effektiver lösen zu können. Die letzte Koordinierungs- konferenz der Gutachterkommissionen lag bereits zehn Jahre zurück. Anschließend begrüßte der Landesgutachterreferent der LZK BW, Dr. Bauder, ebenfalls die Mitglieder der Gutachterkommissionen und eröffnete den Sitzungsnachmittag. Änderung des Statuts. Hauptthema der diesjährigen Koordinierungskonferenz war neben den Erfahrungsberichten aus der Arbeit der Gutachterkommissionen auch der zukünftige Änderungsbedarf des Statuts für die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung der LZK BW. Hierzu thematisierten die Vorsitzenden der Gutachterkommissionen der vier Bezirke in ihren Beiträgen diverse Änderungswünsche des Statuts. Die gesammelten Novellierungswünsche zielten in der Koordinierungskonferenz insbesondere auf einen zukünftig effizienteren und vereinfachten Verfahrensablauf bei den Gutachterkommissionen. Diskussion. Nachbesserungen sollten demnach, nach Wunsch der Mitglieder der Gutachterkommissionen, unter anderem im Bereich der Definitionen bzw. bei den Wortlauten der einzelnen Paragrafen vorgenommen werden. Insbesondere sollen infolge einer Novellierung in Zukunft rechtsmissbräuchliche Anträge von Patienten unterbunden werden. Die Mitglieder sprachen sich nach ausführlichen Diskussionen für essenzielle Änderungen des Statuts aus. Diese Änderungswünsche müssen jetzt in den entsprechenden Gremien der LZK BW, Satzungsausschuss, Vorstand und Vertreterversammlung, diskutiert und verabschiedet werden. Fazit. Die guten Diskussionsergebnisse der diesjährigen Koordinierungskonferenz der vier Gutachterkommissionen im Land, zeigen, wie wichtig ein regelmäßiger Austausch zur Verbesserung der Qualität des Gutachterverfahrens im Rahmen der Gutachterkommissionen ist. Dr. Bauder bedankte sich am Ende für die konstruktive Diskussion der Mitglieder, verbunden mit dem Wunsch, sich regelmäßig zu treffen, um gemeinsam weiter an zweckmäßigen Lösungen zum Wohle der Kammermitglieder und der Patienten zu arbeiten. » stetter@lzk-bw.de Koordinierung. Die Mitglieder der vier Gutachterkommissionen im Land kamen zusammen, um sich über die Gutachtertätigkeit auszutauschen. Eröffnung. Der Landesgutachterreferent der LZK BW, Dr. Bert Bauder, führte durch die Koordinierungskonferenz. Fotos: Mader ZBW 6/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 19 Kommentar zur Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer Anerkanntes Werkzeug der Rechtsanwendung Im August 2015 erblickte der Kommentar Musterberufsordnung für Zahnärzte das Licht der Öffentlichkeit. In Kürze wird der Kommentar in zweiter Auflage veröffentlicht. Die Musterberufsordnung und ihre Auslegung durch den Berufsstand soll möglichst breit verankert werden, deshalb soll das Werk auch Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung gestellt werden. Ab sofort können Bestellungen des Kommentars bei der LZK-Geschäftsstelle aufgegeben werden. Die Kommentierung des Autorenteams, bestehend aus den Geschäftsführern der Bayerischen Landeszahnärztekammern, Rechtsanwalt Knüpper, der Zahnärztekammer Hamburg, Dr. Kurz, der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, RA Maag und der Landeszahnärztekammer Hessen, RA Dr. Schulte sowie dem Hamburger Rechtsanwalt Hennings, war nicht zuletzt eine Antwort auf die Pläne des Gesetzgebers im Strafrecht Normen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen zu verankern. Aber damit nicht genug. Der Kommentar dient dem Ziel, die Auslegungen des Berufsstandes möglichst breit zu verankern. Durch eine aktive Verbreitung des Werkes unter den Zahnärzten, Kammern aber auch Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskanzleien usw. ist der Kommentar ein anerkanntes Werkzeug der Rechtsanwendung und zugleich ein Fingerzeig auf das Funktionieren der berufsständischen Selbstverwaltung. Breit verankern. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hat im November 2017 einige wichtige Änderungen der Musterberufsordnung beschlossen. Diese Änderungen wurden ebenso in die 2. Auflage des Kommentars eingepflegt, wie auch neuere verfassungs- wie berufsgerichtliche Rechtsprechung. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hatte bereits im Rahmen der Veröffentlichung der 1. Auflage festgestellt, dass es dem Ziel, die Musterberufsordnung und ihre Auslegung durch den Berufsstand möglichst breit zu verankern, dient, wenn der Kommentar der Musterberufsord- nung nicht nur auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer zur Verfügung gestellt wird, sondern das Werk zudem Zahnärzten, Kammern aber auch Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskanzleien usw., als Druckwerk zur Verfügung gestellt wird. Der Bundeszahnärztekammer liegen Dankschreiben von Gerichten vor, die den Erfolg dieses Vorgehens eindrucksvoll belegen. Der Hinweis in einer Antwort des Berufsgerichtshofes auf die „raren Erläuterungen zum Berufsrecht“ bestätigt das Ansinnen des Kommentars, das Berufsrecht und seine Interpretation in der Hand der Kammern zu verorten. Bestellung BZÄK » mader@lzk-bw.de Bestellungen der 2. Auflage des Kommentars zur Musterberufsordnung der BZÄK nimmt die LZK-Geschäftsstelle unter Tel. 0711/ 22845-34 oder gaertner@ lzk-bw.de entgegen. Der Kommentar ist als DIN A5 Buch im Leineneinband zum Preis von 15 EUR erhältlich. Anzeige Kunst kaufen – Kindern helfen! Bekannte Künstler haben exklusiv für die SOS-Kinderdörfer Werke geschaffen. Mit dem Kauf eines limitierten Kunstwerks aus unseren SOS-Editionen unterstützen Sie Projekte der SOS-Kinderdörfer weltweit. André Butzer, „Katze“ SOS-Edition 2009, Auflage:10 Farben, 10 verschiedene Katzen (100 Katzen), nummeriert und signiert, Linoldruck auf Papier, 50 x 65 cm Besuchen Sie die Ausstellung in unserem Büro in Berlin-Charlottenburg oder unsere Internetseite www.sos-edition.de. Berliner Büro Gierkezeile 38, 10585 Berlin Tel: 030/3450 6997-0 www.sos-kinderdoerfer.de SOSKD_Anzeige_EB2_Edition_240,6x83,5_4c_RZ.indd 1 02.09.14 11:47 www.zahnaerzteblatt.de ZBW 6/2018
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