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Mehr Prävention für Menschen mit Behinderungen

Ausgabe 6/2018

14 Titelthema 4.

14 Titelthema 4. Landesweiter SuB-Erfahrungsaustausch Weiterentwicklung durch interdisziplinäre Impulse Trotz besten Frühlingswetters ließen sich die Senioren- und Behindertenbeauftragten (SuB) der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) am 21. April 2018 nicht davon abhalten, in Stuttgart zum vierten landesweiten SuB-Erfahrungsaustausch zusammenzukommen. Er bietet den Teilnehmern stets wichtige Informationen zu gesetzlichen Neuerungen, aktuellen Entwicklungen in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde sowie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch untereinander. Ergänzend sorgt ein Impulsvortrag für den wichtigen Blick über den Tellerrand, diesmal zum Thema Kau- und Schluckstörungen im Alter. Engagement. Die Senioren- und Behindertenbeauftragten der LZK BW leisten wertvolle Arbeit. Die Zahnärzteschaft Baden-Württemberg ist im Bereich Alters- und Behindertenzahnheilkunde sehr engagiert: Es gibt landesweit 41 Senioren- und Behindertenbeauftragte. Sie sind die erste Anlaufstelle für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich gerne in einer Pflegeeinrichtung engagieren möchten oder bereits engagieren. Sie sind gleichzeitig Ansprechpartner für Pflegeeinrichtungen, mobile Pflegedienste sowie pflegende Angehörige, die die Mundhygiene ihrer Bewohner oder ihrer Angehörigen verbessern möchten. Leichte Sprache. Über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich Behindertenzahnheilkunde berichtete Dr. Guido Elsäßer, LZK-Referent für Behindertenzahnheilkunde. Er verwies u. a. auf das „Handbuch der Mundhygiene“, das die Bundeszahnärztekammer inzwischen neu aufgelegt hat. Mit Dr. Guido Elsäßer und Dr. Elmar Ludwig waren zwei ausgewiesene Experten aus Baden-Württemberg maßgeblich an der Überarbeitung beteiligt. Als besonderen Erfolg hob Dr. Elsäßer den Kooperationsvertrag mit Special Olympics Baden-Württemberg Fotos: Mader, Richter hervor. Die Zusammenarbeit verspricht zahlreiche Vorteile: Sie liefert aktuelle Daten für die Versorgungsforschung, außerdem können im Rahmen der Special Olympic Events Patienten untersucht werden, die nicht in die Praxen kommen wollen oder können. Und nicht zuletzt geht aus der Kooperation ein Imagegewinn für die LZK BW hervor. In diesem Jahr möchte sich Dr. Elsäßer verstärkt für die Verwendung der leichten Sprache einsetzen, um Menschen mit Behinderungen die selbständige Versorgung zu ermöglichen. So sollen Teile der Internetpräsenz der LZK in leichter Sprache verfasst werden. Dieses Projekt erfolgt in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der LZK BW. Dr. Guido Elsäßer warb außerdem für den Bereich „Zahnarzt-Suche“ mit Merkmalen für die barrierefreie Praxis auf der LZK-Webseite, der eine große Unterstützung für die Betroffenen und Angehörigen darstellt. Dr. Elsäßer bat alle Beauftragten, bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten dafür zu werben, sich eintragen bzw. ihre Eintragungen aktualisieren zu lassen. Das Thema Alters- und Behindertenzahnheilkunde sei für alle Praxen gleichermaßen wichtig. „Das Ziel ist, die Zahnarztpraxen für ältere Patienten sowie Menschen mit Behinderungen zu öffnen und entsprechend ausgestattet zu sein“, so Dr. Elsäßer. Neues aus der KZV. Der Beitrag von Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstands der KZV BW, über die aktuellen KZV-Themen aus dem Bereich Alters- und Behindertenzahnheilkunde ist ein fester Bestandteil der Veranstaltung. Dr. Maier informierte über die derzeitigen Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen sowie über den aktuellen Stand der abgeschlossenen ZBW 6/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 15 Kooperationsverträge: Bis Ende März 2018 wurden 384 Verträge geschlossen. Es sind dabei 221 Praxen bzw. 267 Zahnärzte beteiligt. Anschließend berichtete Dr. Maier über den neuen § 22a des Sozialgesetzbuches V, der am 1. Juli 2018 in Kraft treten wird. Grundsätzliches Ziel sei die Stärkung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der aufsuchenden häuslichen Betreuung sowie die weitere Förderung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen. Die zukünftige Anwendung von § 22a wurde anschließend ausführlich diskutiert mit dem Fazit, dass abzuwarten sei, welche Erfahrungswerte sich hinsichtlich § 22a ergeben werden. Dysphagie im Alter. Je älter und gebrechlicher die Menschen werden, desto häufiger leiden sie an einer Schluckstörung bzw. Dysphagie. In Deutschland sind 5 Mio. Menschen davon betroffen, so z. B. 50 Prozent aller neurologischen und geriatrischen Krankenhauspatienten und mehr als 50 Prozent der in Senioreneinrichtungen lebenden Menschen. Diese Beschwerden können, wenn sie unerkannt bleiben, in der Folge zu weiteren schlimmen Erkrankungen führen. Der Impulsvortrag von Dr. Jörg E. Bohlender, Abteilung Phoniatrie und klinische Logopädie am Universitätsspital Zürich, zum Thema Kau- und Schluckstörungen im Alter brachte somit wichtige neue Erkenntnisse über den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Der wichtigste Aspekt: Beim Älterwerden nehme die Gefahr einer Aspiration, also das Eindringen von Material in die Atemwege zu, vor allem, wenn der Hustenreflex fehlt. Bei Betroffenen stehe somit die Vermeidung einer Aspirationspneumonie sowie die Wiederherstellung oder Verbesserung einer sicheren Aufnahme von Nahrung und Medikamenten im Vordergrund. Eine optimale Therapie erfolge in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Pneumologie, Neurologie, Radiologie, Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungsberatung. Dr. Elmar Ludwig, LZK-Referent für Alterszahnheilkunde machte die Senioren- und Behindertenbeauftragten darauf aufmerksam, dass sie beim Umgang mit älteren Patienten die Aspirationsgefahr stets im Hinterkopf behalten sollten. Es sei darauf zu achten, dass beim Zähneputzen der Kopf des Patienten nach vorne gebeugt wird. Das Arbeiten solle immer zum Patienten hin erfolgen und sei damit auch schonender für den Rücken des Zahnarztes. Expertenstandards. Zum Abschluss der Veranstaltung berichtete Dr. Elmar Ludwig über die derzeitigen Schwerpunkte in der Alterszahnheilkunde. Er wies u. a. auf die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege hin. Sie wurden ins Leben gerufen, um dem Pflegealltag ein wissenschaftliches Fundament zu geben. Da die Mundpflege bislang noch fehlt, konnte Dr. Ludwig mit anderen darauf hinwirken, dass nun ein entsprechender Expertenstandard ausgearbeitet wird. In diese Entwicklung werden viele Ausarbeitungen der Zahnärzteschaft BW eingehen und sie wird etwa zwei Jahre lang dauern. Fazit. Der jährliche SuB-Austausch der LZK BW ist notwendig, damit die Senioren- und Behindertenbeauftragten ihre engagierte Arbeit erfolgreich weiterführen können. Der Tag wurde somit ausgiebig genutzt, um sich sowohl in Sachen Alters- und Behindertenzahlheilkunde auf den neuesten Stand zu bringen und neue Impulse aus anderen medizinischen Disziplinen aufzunehmen, als auch Erfahrungen weiterzugeben. Der nächste SuB-Erfahrungsaustausch wird am 13. April 2019 in Stuttgart stattfinden. » richter@lzk-bw.de Impulsgeber. Dr. Jörg E. Bohlender aus Zürich lieferte wichtige Impulse für die Alterszahnheilkunde. Experte. Dr. Guido Elsäßer verfügt über sehr viel Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Alterszahnheilkunde. Die Ausführungen von Dr. Elmar Ludwig haben eine sehr motivierende Wirkung. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 6/2018

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