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LZK BW beschließt Weiterbildungsordnung

Ausgabe 8-9/2016

8 Berufspolitik

8 Berufspolitik Vertreterversammlung der KZV BW Bekenntnis zur freiberuflichen Selbstverwaltung Die Vertreterversammlung der KZV BW hat den Gesetzgeber aufgefordert, die „bestehenden Aufsichtsbefugnisse in der Sozialversicherung gegenüber den Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene nicht zu verschärfen“. Hintergrund ist die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante deutliche Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten per Gesetz. Die VV-Delegierten positionierten sich mit insgesamt vier Resolutionen – darunter ein klares Bekenntnis zur Freiberuflichkeit. Große Aufmerksamkeit erzielte Prof. Dr. Paul Kirchhof, der in der VV als Verfassungsrechtler, aber auch politisch über die Freiberuflichkeit, deren Bedeutung und Notwendigkeit sprach (s. dazu Kommentar Seite 11). In Bezug auf die (zahn-)ärztliche Selbstverwaltung versucht die Politik gerade, ihren Einfluss durch Ausweitung ihrer Kontrollbefugnisse stringent zu erhöhen. Mit Sorge sehen die zahnärztlichen Standespolitiker auch die (De-) Regulierungsbestrebungen auf europäischer Ebene gegenüber den Freien Berufen. „Zu Recht wird die rein ökonomisierte Betrachtung berufsrechtlicher Regulierungen kritisiert“, betonte Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier in ihrem standespolitischen Statement. Manche sähen hier den „Sündenfall des Markteingriffs“ gegeben. Zuspruch kam vom Rechtsexperten: Würde man sich als Arzt und Zahnarzt in die Fänge des Großkapitals begeben, „haben Sie die Freiberuflichkeit verwirkt“, so Prof. Dr. Paul Kirchhof. Und weiter in aller Deutlichkeit: Die Ökonomisierungstendenzen in der EU müsse man zurückdrehen. Die Vorstandsvorsitzende forderte die Politik auf, bei Reformen betreffend die Selbstverwaltung auch die Interessen der Patienten und Verbraucher im Blick zu behalten. Gerade die berufsrechtlichen Regelungen würden „zum Schutz von Patienten und Verbrauchern“ beitragen. „Gewachsene Systeme sollten und dürfen nicht zerschlagen werden, das bewährte System der Freien Berufe in Deutschland muss erhalten bleiben.“ Um der Deregulierungsinitiative der EU entgegenzuwirken, hat die KZV BW zwischenzeitlich einiges unternommen: Die offenen Reformfragen sind gestellt und analysiert, eine Strategie ist aufgestellt, konkrete Handlungskonzepte folgen. Dr. Maier gerade auch in Richtung KZBV und BZÄK: „Wir müssen uns da deutlich besser aufstellen“ – vergleichbar mit den Rechtsanwäl- Signal. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten der Vertreterversammlung der KZV BW die Resolution für Erhalt und Stärkung der Selbstverwaltung. Die bestehenden Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Selbstverwaltungskörperschaften dürfen nicht verschärft werden, forderten die Zahnärztinnen und Zahnärzte und warnten vor einem „nicht wieder gutzumachenden Eingriff“. ZBW 8-9/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 9 Positionen. „Das bewährte System der freien Berufe darf nicht zerschlagen werden“, forderte Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier. Die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Christoph Besters (links) und Christian Finster (rechts) bekräftigten, dass öffentlich intensiver über die freiberufliche Berufsausübung informiert und der Wert der Freiberuflichkeit gesichert werden müsse. Fotos: Bugala, Stoppel ten und deren einheitlicher Vorgehensweise sowie konzertierter Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess. Die Resolution mit dem Titel „Den Wert der Freiberuflichkeit sichern“ verabschiedeten die Delegierten einstimmig. Ausdrücklich wird darin gefordert, dass KZBV und BZÄK die Öffentlichkeit und die Politik „intensiver als bisher“ über die besonderen Charakteristika freiberuflicher Berufsausübung – besonders auch der Heilberufe – und deren Vorteile für das Wohl aller Menschen im Land informieren. Den Ideen und dem Ansinnen der Europäischen Kommission, die verkammerten Berufe mit ihrer Gemeinwohlorientierung der vereinfachten wettbewerbsorientierten Dienstleistung zu opfern, müsse entgegengewirkt werden. Landespolitik. Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg sei man mit den Positionen der Zahnärztinnen und Zahnärzte „früh unterwegs“ gewesen. Auch hier das ausdrückliche Bekenntnis, die Grundwerte des Freien Berufs Zahnarzt zu erhalten, also beispielsweise Vertrauen, Verantwortung, Zuverlässigkeit, Innovationskraft und Qualität. Weiterer Schwerpunkt: „Die wohnortnahe Versorgung in gewohnter Umgebung und bei einem vertrauten Praxisteam ist wichtig“, betonte Dr. Maier. Die neue grün-schwarze Landesregierung hält in ihrem Koalitionsvertrag in eigenen Worten fest: Gute, bedarfsgerechte ambulante ärztliche Versorgung sei „wichtig“, die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen hätten den Sicherstellungsauftrag flächendeckend zu erfüllen, die Gesundheitsversorgung solle den Anspruch „qualitativ hochwertig, zuverlässig, sektorenübergreifend“ erfüllen. Allerdings müsse man jetzt inhaltlich konkreter werden, empfahl Dr. Maier, auch seien die Anliegen der Zahnärzte „zu wenig berücksichtigt“ bzw. die Zahnärzte kämen im Koalitionsvertrag überhaupt nicht vor. Dem neuen Sozialminister Manfred Lucha stünde sie offen und positiv gegenüber. Dieser sei im Gesundheitswesen erfahren, überdies „ein Typ mit Ecken und Kanten“ und klarer Ansage. Darauf könne man aufbauen. Compliance. Ausgehend vom „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ können sich für die Zahnarztpraxis konkrete Fragen zur Strafbarkeit in speziellen Fallkonstellationen ergeben. „Um Fragen abzuklären, hat die KZV BW hierfür das KZV- Compliance-Beratungsmodell entwickelt“, erläuterte die Vorstandsvorsitzende. Bei Sicherstellung absoluter Vertraulichkeit durch Berufsgeheimnisträger, die nicht der KZV BW angehören, werde den Mitgliedern Hilfe und Beratung in Zweifelsfällen angeboten. Kostenstruktur. En detail ist das Thema „Kostenstrukturerhebung“ angegangen worden: Strategisches Hauptziel ist die wissenschaftlich fundierte Analyse der Struktur der Praxiskosten, beispielsweise der Nachweis spezieller Ausgaben und deren Steigerung, mit entsprechender Ableitung von Handlungsoptionen für die Vergütungsverhandlungen. Eine hohe Akzeptanz der Erhebung bei Verhandlungspartnern ist dafür unerlässlich. Die Delegierten erteilten dem Vorstand einen entsprechenden Auftrag. Verträge. Die Vergütungsverträge für 2016 sind fast vollständig – bis auf eine Unterschrift – unter Dach und Fach, die Ergebnisse sind sehr gut angesichts der teilweise schwierigen finanziellen Situation und des harten Wettbewerbs unter den Krankenkassen um den Beitragssatz (s. auch Interview „Hart aber fair“ in ZBW 6/2016). Die KZV BW baut indessen weiterhin auf die Vertragspartnerschaft. Dies gelte für die Regelungen zum Budgetausgleich 2014 mit Rückzahlungsminderungen sowie auch für die extrabudgetäre Vergütung des Notdienstes, die mit AOK BW und SVLFG-LKK fest vereinbart worden sei. Auf Bundesebene sei dies sehr beachtet worden und in der VV in Donaueschingen gab es Lob der Delegierten dafür und den Dank an das Verhandlungsteam der KZV BW. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016

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