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LZK BW beschließt Weiterbildungsordnung

Ausgabe 8-9/2016

Landeszahnärztekammer

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des Öffentlichen Rechts Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de September 2016 Kurs Nr. 8508/ 8 Punkte Herbstkonferenz - Master‘s Day 2016 „Was die Arbeit leichter macht“ Referenten: Dr. Andreas Bartols, M.A., Karlsruhe, Dr. Jörg Augenstein, M.A., Pforzheim, Axel Thüne, Kieselbronn, Dr. Thorsten Leber, Tübingen, Albrecht Kresse, Berlin Datum: 23.09.2016 Kongresshaus Baden-Baden Das Treffen der Zahnarztpraxen in Nordbaden Kurshonorar: 340 € für Zahnärzte, 230 € für Zahnmedizinische Fachangestellte Oktober 2016 Kurs Nr. 8421/16 Punkte Aktuelle Konzepte der Knochenaugmentation und Weichgewebsmanagements Referent: Prof. Dr. Fouad Khoury, Olsberg Datum; 07.-08.10.2016 Kurshonorar: 1000 € Kurs Nr. 6252/16 Punkte imp 7: Augmentative Verfahren bei der Implantation Referent: Dr. Jan Tetsch, Münster Datum: 21.-22.10.2016 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8501/18 Punkte Die Fachkunde für die Dentale Volumentomographie (DVT) Teil 1 und Teil 2 Referent: Dr. Edgar Hirsch, Leipzig Datum: 22.10.2016 Teil I und 28.01.2017 Teil II Kurshonorar: 800 € Kurs Nr. 8509 Die organisierte Rezeption - Gewinnen Sie täglich Zeit und Geld! Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 28.10.2016 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8510 Willkommen am Telefon! Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 29.10.2016 Kurshonorar: 180 € November 2016 Kurs Nr. 8500 Endo-Simulator und das Arbeiten mit dem OP-Mikroskop Referent: Dr. Andreas Bartols, M.A., Karlsruhe Datum: 04.-05.11.2016 Kurshonorar: 1200 € maximal 6 Teilnehmer Kurs Nr. 8563/16 Punkte Int 1: Therapieplanung - Management komplexer Therapiefälle Beginn des Curriculums Integrierte Zahnheilkunde Referent: Prof. Dr. Winfried Walther, Karlsruhe Datum: 04.-05.11.2016 Kurshonorar: 600 € Kurs Nr. 8511 Der richtige Ton an der Rezeption! Referentin: Brigitte Kühn, Tutzing Datum: 25.11.2016 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8512 Gelebtes PraxisManagement: Praktische Umsetzung für Mitarbeiter/innen Referentin: Brigitte Kühn, Tutzing Datum: 26.11.2016 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8495/19 Punkte Vollkeramische Restaurationen im Power-Pack Referent: Prof. Dr. Lothar Pröbster, Wiesbaden Datum: 25.-26.11.2016 Kurshonorar: 650 € Dezember 2016 Kurs Nr. 8443/14 Update Kinderzahnheilkunde 2016 Referentinnen: Dr. Tania Roloff, M.Sc, Monika Quick-Arntz, Dr. Dr. Simone Ulbricht, M.A., Karlsruhe Datum: 02.-03.12.2016 Kurshonorar: 750 € Kurs Nr. 8564/16 Punkte int 2: Moderne Endodontie - ein Konzept für die niedergelassene Praxis Referent: Dr. Carsten Appel, Bonn Datum: 09-10.12.2016 Kurshonorar: 650 €

Leitartikel 7 Demokratisch, partizipativ: Selbstverwaltung stärken! Die Selbstverwaltung an sich ist ein demokratisch-partizipatives Grundelement des Staates, die Selbstverwaltung im Bereich unseres Gesundheitssystems eines der tragenden Prinzipien des sozialen Gemeinwesens. Doch nun droht die Politik, dies zu kippen. Denn die vorliegenden Eckpunkte zum sog. GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz machen deutlich, dass damit etwas völlig anderes bezweckt wird, als uns der Name des Gesetzes auf den ersten Blick suggeriert. Dabei wäre die Politik gut beraten, das Knowhow und das Potenzial der freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu fördern und diese nicht noch mehr zu gängeln. Unsere Forderung: Bevormundung stoppen – Selbstverwaltung stärken! Momentan muten die vorliegenden „Eckpunkte zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“ gelinde gesagt wie reiner Etikettenschwindel an: Die tatsächliche Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung sucht man eher vergebens, dafür sind jedoch insbesondere wirksamere staatliche Aufsicht und verstärkte Kontrollmechanismen darin verankert. Gestärkt würde die Aufsicht. Die Selbstverwaltung und ihre Gestaltungsmöglichkeiten würden massiv eingeschränkt. Wie anmaßend der Ansatz von BMG und Koalitionsfraktionen ist, erkennt man auch daran, dass ein neues Durchgriffsrecht bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Vorschriften ins Gesetz geschrieben werden soll. Wenn Körperschaften zukünftig in Fragen, „in denen rechtliche Beurteilungsspielräume bestehen“, an Weisungen durch das BMG gebunden sind, mutiert die bisherige Rechtsaufsicht zur reinen Fachaufsicht. Das Prinzip der Selbstverwaltung wäre dadurch ad absurdum geführt, die Selbstverwaltung nur noch ein zahnloser Tiger. Es ist deshalb nur konsequent, dass die Vertreterversammlungen der KZV BW Ende Juni und der KZBV Anfang Juli entsprechende Resolutionen verabschiedeten mit der Aufforderung an die Politik, die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung zu erhalten. Es sind jedoch alle betroffenen Akteure des Gesundheitswesens aufgefordert, zusammenzustehen und diesen Eingriff in die Selbstverwaltung zu verhindern. Unser Gesundheitswesen lebt durch die Freiberuflichkeit und die in vielen Fällen (noch) mögliche eigenverantwortliche und staatsferne Entscheidungsfindung. Das Prinzip der Selbstverwaltung nutzt dabei die besondere Sachkenntnis derjenigen, die von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Das entlastet den Normgeber selbst und sichert im System der Gesetzlichen Krankenversicherung die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige (zahn)medizinische Versorgung. Unter konsequenter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips ist die vertrags(zahn)ärztliche Selbstverwaltung die einzige Alternative zur Staatsmedizin. Die Selbstverwaltung muss deshalb gestärkt werden und zusammen mit dem bewährten System der Freien Berufe in Deutschland erhalten bleiben. Dies sollte die Politik, sofern sie an einem weiterhin gut funktionierenden Gesundheitssystem interessiert ist, nicht aus den Augen verlieren. Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW Foto: Fotolia/Collage IZZ www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016

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