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LZK BW beschließt Weiterbildungsordnung

Ausgabe 8-9/2016

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Editorial 3 Foto: Fotolia/Collage IZZ Foto: Achim Melde » Politische Wirklichkeit. Staat und Selbstverwaltung, Staat und soziale Marktwirtschaft, Staat und Freie Berufe, Staat und Wirtschaft. Begriffe, die keine Gegensätze markieren, sondern Teile der Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland symbolisieren. Sicher ist, dass der Staat nicht alles regeln soll und kann. Doch wie die Bankenkrise 2008 zeigte, schlüpfen selbst hartnäckige Verfechter einer freien Marktwirtschaft sehr schnell unter den Schild des Staates, wenn marode Banken nur durch immense Steuergelder erhalten werden können. Anders verhält es sich bei einem staatlichen Eingriff in die Selbstverwaltung, hier ist der Schutzschild des Staates nicht gefragt. Denn gerade in einem Gesundheitssystem wie dem der Bundesrepublik ist die Stärke der Selbstverwaltung auch die Stärke und somit die Grundlage einer guten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Statt die Selbstverwaltung zu schwächen, sollten Politiker zusammen mit den Verantwortlichen in der Selbstverwaltung nach Lösungen suchen, um die Verantwortungsbereiche in den Selbstverwaltungen zu stärken. Doch im Moment zeichnet sich gerade das Gegenteil ab. Anlass waren vereinzelte Fälle in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ein Dauerstreit um überhöhte Altersbezüge, was seit Jahren bekannt war und von der Selbstverwaltung der KBV in ihrer Problematik unterschätzt wurde. Also meinte die Politik handeln zu müssen. Augenscheinlich hat das Haus Gröhe kein Vertrauen mehr in den Selbstreinigungsprozess einer bundesdeutschen Ärzte-Selbstverwaltung, sodass nun ein Gesetz vorgelegt wurde, das den beschönigenden Namen GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz trägt. Nur: Eine Selbstverwaltung folgt demokratischen Prinzipien und wählt ihre Vertreterinnen und Vertreter. Wie auch in der großen Politik haben die Wähler die Möglichkeit, den Kandidatinnen und Kandidaten „die Quittung auszustellen“ für verfehlte Politik oder für Fehlverhalten. Sollte daher die Politik nicht gut beraten sein, wenn sie sich nicht in die Fehlerkultur der Selbstverwaltung einschaltet? Wie verhält sich die Politik, wenn es um Abgeordnete im Bundestag und in den Länderparlamenten geht? Werden dann auch sofort neue Gesetze konzipiert? Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz lässt selbst den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, auf die Barrikaden steigen. Seiner Ansicht nach lebt die Selbstverwaltung „von Staatsferne und eigenverantwortlicher Aufgabenverwaltung“. Die Vorsitzende der KZV BW, Dr. Ute Maier, formuliert im Leitartikel zu dieser Ausgabe den Sachverhalt so: „Die Selbstverwaltung an sich ist ein demokratisch-partizipatives Grundelement des Staates, die Selbstverwaltung im Bereich unseres Gesundheitssystems eines der tragenden Prinzipien des sozialen Gemeinwesens.“ Deutlich artikuliert Dr. Maier ihren Unmut über die politischen Bestrebungen: „Doch nun droht die Politik dies zu kippen. Denn die vorliegenden Eckpunkte zum sog. GKV- Selbstverwaltungsstärkungsgesetz machen deutlich, dass damit etwas völlig anderes bezweckt wird, als uns der Name des Gesetzes auf den ersten Blick suggeriert. Dabei wäre die Politik gut beraten, das Knowhow und das Potential der freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu fördern und diese nicht noch mehr zu gängeln. Unsere Forderung: Bevormundung stoppen – Selbstverwaltung stärken!“ Auch auf der VV der KZV BW in Donaueschingen (Seite 8 ff.) und auf der VV der KZBV in Köln (Seite 12 ff.) war das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ein zentraler Diskussionspunkt. Die Vertreterversammlung der KZV BW forderte den Gesetzgeber unmissverständlich auf, die „bestehenden Aufsichtsbefugnisse in der Sozialversicherung gegenüber den Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene nicht zu verschärfen“. » johannes.clausen@izz-online.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016

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