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LZK BW beschließt Weiterbildungsordnung

Ausgabe 8-9/2016

26 Berufspolitik

26 Berufspolitik Landesversammlung des FVDZ in Ispringen am 9. Juli 2016 Stärkung statt Schwächung der Freien Berufe Berufspolitik pur – im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen An- und Herausforderungen sowie zahnärztliche Expertise – so könnte die Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte in Ispringen im Juli überschrieben werden. Nicht zu vergessen: Der Wille als Freier Beruf zum Wohle von Gesellschaft, Patienten und Kollegenschaft verantwortlich zu handeln. Die Landesversammlung in Ispringen, zum 19. Male bei der Firma Dentaurum, zeigte dieses Spannungsfeld in einzigartiger Weise auf. Zwei Referenten und Themenkreise bürgten ebenso wie der Vorsitzende für eine höchst interessante Versammlung an diesem Samstagmorgen. Prof. Dr. jur. Thomas Ratajczak und Thomas Hochstein, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, fesselten mit ihrem Vortrag „Und führe mich nicht in Versuchung – Korruption im Gesundheitswesen“ das Auditorium. Der Blickwinkel, das Wissen, die Erfahrung und das Hintergrundwissen des Juristen, Fallbeispiele und die Kompetenzen der Ermittlungsbehörde waren einfach zu frappierend. Zuvor hatten Jochen Haußmann MdL, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, und Dr. Gudrun Kaps-Richter, stv. Bundesvorsitzende des FVDZ, die Landesversammlung mit ihren Redebeiträgen bereichert. Sowohl Jochen Vorsitzender. Dr. Joachim Härer betonte, dass zur Zahnheilkunde die Implementierung eines Zukunftswegs Zahnheilkunde in der GKV gehöre. Haußmann als auch Dr. Kaps-Richter betonten wie wichtig es ist, immer wieder für den Freien Beruf des Zahnarztes in Gesellschaft und Politik einzutreten. Jochen Haußmann freut sich darüber hinaus auf den weiteren Dialog mit der Zahnärzte- schaft. Dr. Kaps-Richter wies darauf hin, dass der Freie Beruf zwar unter dem Schutz des Grundgesetzes stehe, angesichts der Bestrebungen des Europäischen Parlaments aber unter Druck gerate. Denn in Europa stünden die Gebührenordnungen auf dem Prüfstand. Auch die Frage der Verkammerung werde zur Zeit in Europa kontrovers diskutiert. Darüber hinaus sprach sie das Thema Medizinisches Versorgungszentrum an. „Die Frage ist, ob das MVZ für die Selbstorganisation der Zahnärzteschaft das geeignete Instrumentarium ist“. Das MVZ führe zu Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere in Ballungszentren. Es müsse Chancengleichheit zwischen klassischen Niederlassungsformen und dem MVZ geben. Vorsitzender. Der Vorsitzende des FVDZ Baden-Württemberg, Dr. Joachim Härer, ließ das vergangene Jahr Revue passieren und insbesondere die Wahl des neuen Vorsitzenden aus Schleswig-Holstein, Harald Schrader, der sich mit 80 zu 71 Stimmen im Oktober letzten Jahres gegen Dr. Michael Betz, Karlsruhe, durchzusetzen wusste. Mit Kollegin Dr. Kaps-Richter, Heilbronn, ist Baden- Württemberg weiter im geschäftsführenden Vorstand vertreten. Zum Antikorruptionsgesetz, das bereits Prof. Dr. jur. Thomas Rataj- Podium. Dr. Jens Finger, stv. Vorsitzender, Dr. Joachim Härer, Vorsitzender, Dr. Gisela Leisin-Hillebrand, Versammlungsleiterin, Dr. Elisabeth Echternach, Dr. Thomas Schlachta, stv. Vorsitzender, Dr. Gerd Hase, Kai Sallie, Dr. Burkhard Maager. Fotos: Clausen ZBW 8-9/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 27 Auditorium. Das Bild zeigt Delegierte und Gäste der Landesversammlung des FVDZ in Ispringen (v. l.) Dr. Gudrun Kaps-Richter, Jochen Haußmann MdL, Dr. Eva Hemberger, Dr. Dr. Heinrich Schneider, Dr. Peter Riedel, Dr. Wilfried Forschner, Thomas Hochstein, Prof. Dr. jur. Thomas Ratajczak. czak und Thomas Hochstein ausführlich darstellten, merkte Dr. Härer deutlich an: „Das Antikorruptionsgesetz ist überflüssig. Die Heilberufe werden diskriminiert und es besteht weiterhin ein Generalverdacht gegen alle freiberuflich arbeitenden Ärzte und Zahnärzte“. Der FVDZ als Interessenvertretung freiberuflich und selbstständig arbeitender Zahnärzte ist davon überzeugt, dass jeder zahnärztliche Kollege das Berufsrecht kennt, das klare und ausreichende rechtliche Regelungen enthalte. „Der FVDZ vertritt nach wie vor die Ansicht, dass es darüber hinaus keinen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf gibt.“ Ebenso wie Dr. Kaps- Richter bezeichnete er das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches die Gründung arztgruppengleicher also auch rein zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) erlaubt als „Ärgernis“. Ent- schieden ist Dr. Härer ebenso wie die KZBV und die BZÄK in der Ablehnung des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes, dessen Eckpunkte im Mai veröffentlicht worden waren. „Die Mittel der staatlichen Aufsicht werden drastisch verschärft.“ Die Autonomie der Selbstverwaltung müsse erhalten und gestärkt werden. „Ich möchte keine Kassen- oder Staatsmedizin, sondern eine starke Selbstverwaltung“, betonte Dr. Härer. Zukunftsweg. Ein Thema, das beim FVDZ seit vielen Jahren auf der Agenda steht, wird auch von Dr. Härer weiter verfolgt: Zur Zahnheilkunde gehöre die Implementierung eines Zukunftswegs Zahnheilkunde in der GKV. Der vom FVDZ vorgeschlagene Weg kann zu einer Neuordnung der Versicherungslandschaft im Rahmen des dualen Versicherungssystems mit einer eigenständigen Versicherung für Zahnheilkunde führen – analog der Pflegeversicherung“, führte Dr. Härer aus. Die Kostenstruktur in der Zahnmedizin sei völlig anders als in anderen medizinischen Bereichen, in denen umso höhere Kosten anfielen je älter die Patienten werden. In dem berufspolitischen Manifest des Landesverbandes Baden- Württemberg, der „Plattform“, wird im Kapitel „Weiterentwicklung des Gesundheitswesens – GKV-System in Deutschland“ auch auf dieses seit vielen Jahren vom FVDZ verfolgte Konzept ausführlich eingegangen. Die Plattform wurde in leicht geänderter Form von den Delegierten der Landesversammlung einstimmig verabschiedet. Die Plattform sowie die Anträge und der Link auf die Website von Thomas Hochstein, erster Staatsanwalt, finden Sie unter www.zahnaerzteblatt.de. » johannes.clausen@izz-online.de Engagement. Ausführlich ging Dr. Gudrun Kaps-Richter in ihrem Gastvortrag auf die Situation der Freien Berufe ein. Juristen. Prof. Dr. jur. Thomas Ratajczak (l.) und Thomas Hochstein, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, fesselten mit ihrem Vortrag „Und führe mich nicht in Versuchung – Korruption im Gesundheitswesen“ das Auditorium. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016

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