24 Berufspolitik BZÄK-Koordinierungskonferenz Baden-Württemberg gut aufgestellt Bei der kombinierten Koordinierungskonferenz der Referenten für Alters- und Behindertenzahnheilkunde und der Referenten für Präventive Zahnheilkunde am 15. Juni 2016 in Berlin wurde wieder ein weiter Bogen gespannt. Neben aktuellen Informationen zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) haben die Bundesländer eine erste Zwischenbilanz zu den Kooperationsverträgen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs- Gesetzes (PNG) gezogen. Kooperationsverträge bieten mehr Chancen als Risiken und ihre Zahl steigt stetig. Aktuell haben bereits etwa ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen einen Kooperationszahnarzt. Der Referent für Alterszahnheilkunde der LZK BW, Dr. Elmar Ludwig, stellte bei der Koordinierungskonferenz die umfangreichen Informationsangebote zur praktischen Umsetzung der Kooperationsvertragsinhalte der Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg auf der Homepage der LZK BW sowie der KZV BW vor. Ein weiterer wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang ist die Novellierung der Altenpflegeausbildung mit dem Pflegeberufsgesetz. Hier bietet sich die Chance, die relevanten Aspekte zur Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege am Beispiel des preisgekrönten Pilotmodells in Baden-Württemberg einzupflegen und damit zu einer nachhaltigen Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland beizutragen. Nicht allein ins Pflegeheim. Fast einstimmig unterstützten die Referenten der Bundesländer die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin zur Delegation. Der Zahnarzt muss immer und vor allem bei Hochrisikopatienten in der Lage sein, unmittelbar vor Ort selbst eingreifen zu können, auch wenn Mitarbeiterinnen delegierbare Leistungen in Pflegeeinrichtungen oder zu Hause bei pflegebedürftigen Menschen im Hochrisikogebiet der Mundhöhle ausführen. Für die strukturierte Anerkennung. Auch dieses Jahr bekam das Trio aus Baden-Württemberg wieder häufig die anerkennenden Worte zu hören: „Schon toll, was ihr da in Baden-Württemberg macht.“ Umsetzung im Praxisalltag ist es daher wichtig, die bisher entwickelten Konzepte zur aufsuchenden Betreuung besser bekannt zu machen. Neue Kurzfilme. Die Bundeszahnärztekammer hat in Kooperation mit dem Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) neue Kurzfilme als Hilfestellung für pflegende Angehörige entwickelt. Die Filme verdeutlichen laienverständlich und anschaulich die Zusammenhänge zwischen Mundgesundheit und allgemeiner Gesundheit. Sie geben wichtige Tipps zur Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege. Die Filme können unter www.youtu- be.com/channel/UCwmGBPNN- 7xOxFbtrnzN86aw angesehen werden. Präventionsgesetz ist da. Das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Präventionsgesetz sieht sechs rechtsverbindliche Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt vor für Kinder vom 6. bis 64. Lebensmonat. Endlich hat es die Zahnärzteschaft erreicht, dass das (gelbe) ärztliche Kinderuntersuchungsheft von der U5 bis zur U9-Untersuchung jeweils um den Punkt „ Untersuchung beim Zahnarzt“ erweitert wird. Auch die Teilnehmer der Koordinierungskonferenz begrüßten am 15. Juni in Berlin dieses neue Gesetz, das der G-BA bereits umgesetzt und den Neudruck Foto: privat der Kinderuntersuchungshefte in Auftrag gegeben hat. Bis dann die neuen Hefte in Umlauf kommen und die dazu gehörenden neuen Abrechnungspositionen eingeführt werden, wird es noch einige Monate dauern. Um die Kollegenschaft mit diesen sechs neuen Vorsorgeuntersuchungen vertraut zu machen und auch über die Inhalte der Untersuchungen zu informieren, haben BZÄK und KZBV gemeinsam den „Praktischen Ratgeber für ZBW 8-9/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 25 die zahnärztliche Praxis – frühkindliche Karies vermeiden“ herausgebracht. Auf 60 Seiten informiert diese Broschüre mit Text und Bildern umfangreich über die psychosoziale Entwicklung des Kindes zu den jeweiligen Untersuchungsterminen und gibt Tipps für die Vorgehensweise bei der zahnärztlichen Untersuchung. Diesen nur online und nicht in Papierform erschienenen Ratgeber kann man nur allen in der Kinderzahnheilkunde Tätigen sehr ans Herz legen. Er kann kostenlos heruntergeladen werden über www. bzaek.de/ratgeber-ecc. Die Teilnehmer der Koordinierungskonferenz waren sich einig, dass nun auch Fortbildungen in den einzelnen Bundesländern anlaufen müssen, um die Zahnärzteschaft über diese neuen Vorsorgeuntersuchungen zu informieren und zu schulen. Kinderpässe bald passé? Viel diskutiert wurde die Frage, ob mit Einführung dieser neuen FU- Untersuchungen die Kinderpässe unnötig werden. Man war sich einig, dass sie doch sehr wichtige Informationen für die Eltern zu Zahnpflege und Ernährung ihrer Kinder liefern und durchaus auch noch weiterhin ihre Berechtigung haben. Allerdings sollte bei Neuauflagen darauf geachtet werden, dass sie einen Hinweis auf die neuen FU-Untersuchungen beinhalten. Die Prophylaxereferentin der LZK BW, Dr. Renate Lüllwitz- Hoch, stellte dem Auditorium die Arbeitsrichtlinien des Sozialministeriums für die Jugendzahnpflege in Baden-Württemberg vor und löste große Verwunderung aus. Der Unmut in den Arbeitsgemeinschaften in Baden-Württemberg konnte leicht nachempfunden werden. Zehn Jahre Aufbewahrungsfrist für die Einwilligungserklärungen der Eltern zu zahnärztlichen Untersuchungen und Fluoridierungsmaßnahmen gibt es in keinem anderen Bundesland. Ebenso wurde die Forderung nach mündlicher Aufklärung der Eltern zum Auftragen von Fluoridlack als nicht praktikabel Danke Renate Lüllwitz-Hoch Dass Baden-Württemberg in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde eine so federführende Rolle im Land einnehmen konnte, ist der sehr vertrauensvollen und kollegialen Teamarbeit unter den Referenten, den Mitgliedern des Arbeitskreises Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung sowie der Geschäftsstelle der LZK zu verdanken. Leider steht die Prophylaxereferentin Dr. Renate Lüllwitz- Hoch für die neue Legislaturperiode nicht mehr zur Verfügung. Seit Gründung des Arbeitskreises 2001 arbeitete sie am Aufbau eines Konzeptes für die Alters- und Behindertenzahnheilkunde in Baden-Württemberg mit. Sie brachte neben Erfahrungen in der zahnärztlichen Betreuung von alten und behinderten Patienten auch ihre berufspolitischen Kenntnisse aus anderen Kammer- und KZV- Gremien ein. Ihr war und ist es immer ein großes Anliegen, die Kollegenschaft auf dem Laufenden zu halten und in alle Entwicklungen einzubinden. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung bedanken sich herzlichst für die immer angenehme und sehr konstruktive Zusammenarbeit. von allen Konferenzteilnehmern kritisiert. Auch die Übersetzung der Elterninfoblätter in „einfache Sprache“ in Baden-Württemberg führte bei den Teilnehmern fast schon zu Erheiterung und der Frage, ob das Bundesland keine anderen Sorgen habe. Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Teilnehmer der Koordinierungskonferenz stimmten einstimmig einem Antrag an die Bundesversammlung der BZÄK am 18.11.2016 zu, in dem aufgrund der verstärkten Anforderungen an die ÖGD-Zahnärzte eine ausreichend große Personaldecke gefordert wird: „Die BZÄK fordert die Landesregierungen und Kommunen auf, die Zahnärztestellen im ÖGD nicht weiter zu reduzieren, sondern wieder zu besetzen und auszubauen.“ Behindertenzahnheilkunde. Die Teilnehmer der Koordinierungskonferenz wurden über die Neugründung der Arbeitsgemeinschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderen medizinischen Unterstützungsbedarf (AG ZMB) in der DGZMK informiert. Die erste Jahrestagung wird am 12. November 2016 beim Deutschen Zahnärztetag in Frankfurt stattfinden. Der Referent für Behindertenzahnheilkunde der LZK BW, Dr. Guido Elsäßer wurde in den Vorstand der AGZMB gewählt. Er ist auch in den wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Gesellschaft für Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (DGMGB) berufen worden und versteht sich als Bindeglied zwischen den beiden Fachgesellschaften, die eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit anstreben. Weiterer Kurzfilm. In Ergänzung zu den bereits erwähnten Kurzfilmen hat die BZÄK auch einen Kurzfilm für die Zahnpflege bei Menschen mit mehrfacher Behinderung entwickelt. Sie folgte weitestgehend den inhaltlichen Vorschlägen von Dr. Elsäßer, der als Mitglied des Ausschusses zahnärztliche Betreuung von Menschen mit Behinderung der BZÄK bei der Konzeption des Films beteiligt war. Der im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes neu in das SGB V aufgenommene § 22a soll die individualprophylaktische Betreuung von Pflegebedürftigen, aber auch Menschen mit Behinderung verbessern. Die Teilnehmer der Koordinierungskonferenz wurden informiert, dass die Verhandlungen im G-BA begonnen haben, mit einer Umsetzung aber erst frühestens 2018 zu rechnen ist. Dr. Renate Lüllwitz-Hoch, Dr. Elmar Ludwig & Dr. Guido Elsäßer www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016
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