16 Berufspolitik Vertreterversammlung der LZK BW Qualität sichern und zukunftsfähig weiterentwickeln Am 23. Juli 2016 sind alle Interessengruppen unter den Delegierten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg „glücklich nach Hause gefahren“. Das hatte sich der Vorsitzende des LZK-Satzungsausschusses, Dr. Torsten Tomppert gewünscht. Glücklich nach Hause gefahren ist jene Gruppe, die nach fast 8-jähriger Vorlaufzeit „einen Knopf unter die Weiterbildungsordnung“ machen wollte. Und glücklich sind auch diejenigen Delegierten nach Hause gefahren, die noch Entwicklungspotenzial bei der Weiterbildungsordnung sahen. Die Vertreterversammlung verabschiedete zwei entsprechende Anträge. Fachbereich Oralchirurgie und darum, dass im Rahmen der Weiterbildung analog der Ärzte ein jährliches Gespräch zwischen Weiterbilder und Weiterbildungsassistent stattfinden muss über die Beurteilung des Standes der Weiterbildungsordnung. Schließlich entfällt noch die Ermächtigung für das allgemein-zahnärztliche Jahr durch die Bezirkszahnärztekammern. Es war eine kontroverse und zum Teil heftig geführte Diskussion. Bevor diese geführt werden konnte, galt es für den Versammlungsleiter Dr. Conrad Gast zunächst zwei zu diesem Tagesordnungspunkt verspätet eingegangene Anträge zuzulassen. Dr. Gabriele Güde zog ihren verspäteten Antrag, die Weiterbildungsordnung in der vom Vorstand vorliegenden Form nicht zu beschließen, zurück. Der zweite verspätete Antrag der überwiegend von Freiburger Delegierten und dem Ausschussvorsitzenden Oralchirurgie, Dr. Friedleif Bachner, gestellt worden war, wurde von der Vertreterversammlung zugelassen. Für die Antragsteller begründete das Mitglied im Ausschuss für Oralchirurgie, Dr. Georg Bach, den eingebrachten Antrag: „Wir vermissen eine Form der Involvierung, insbesondere bezüglich des Logbuches und empfehlen ein Zurückverweisen an die betroffenen Weiterbildungsausschüsse zur abschließenden fachlichen Beratung“. Als Vorsitzender des Satzungsausschusses fiel Dr. Tomppert die Aufgabe zu, die wesentlichen Punkte der anstehenden Satzungsänderungen zu skizzieren: Bei der Weiterbildungsordnung geht es um die nach dem Heilberufe- Kammergesetz notwendige Drittstaatenanerkennung, die jetzt in die Weiterbildungsordnung aufgenommen werden muss. Es geht des Weiteren um die Einführung eines Berichtshefts/Logbuchs aus Gründen der Qualitätssicherung, das die theoretischen fachspezifischen Inhalte abbildet. Außerdem geht es um die Integration des OP-Kataloges im Lange Genese. Dr. Bernhard Jäger resümierte die langjährige Genese der Novellierung der Weiterbildungsordnung der LZK BW, deren Hintergrund auf Bundesebene in Form der Novellierung der Muster- Weiterbildungsordnung liegt, die seit 2012 vorliegt und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einführung der Bachelor- und Masterstrukturen an der Donauuniversität Krems stand. Dr. Jäger betonte „die Kooperation zwischen dem LZK-Vorstand und den Weiterbildungsausschüssen im Zeitraum von 2012 bis heute“ und appellierte an die Delegierten, der vorliegenden Ordnung gemäß dem alten Sprichwort „Was lange währt, wird endlich gut“, zuzustimmen. Die von Dr. Jäger hervorgehobene Kooperation zwischen Vorstand und den ZBW 8-9/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 17 Satzungsänderungen. Als Vorsitzender des Satzungsausschuss fiel Dr. Torsten Tomppert die Aufgabe zu, die wesentlichen Punkte der anstehenden Satzungsänderungen zu skizzieren Fachausschüsse. Dr. Gabriele Güde und Dr. Georg Bach wollten die Weiterbildungsordnung erneut in die Fachausschüsse zurückverweisen. Fotos: Stoppel Fachausschüssen in Form einer „Information und Diskussion“ hat nach den Worten der Ausschussvorsitzenden für Kieferorthopädie, Dr. Gabriele Güde, „nicht stattgefunden“. Sie beklagte eine „unzureichende Kommunikation“ und „fehlende Information auf Augenhöhe“. Das Logbuch sei in der Praxis nicht umzusetzen und müsse zur Überarbeitung in die Fachausschüsse zurückverwiesen werden, so Dr. Güde. Für Dr. Jäger dokumentiert das Logbuch hingegen „in transparenter und nachvollziehbarer Weise Qualitätssicherung“. Zudem bilde das Logbuch die theoretischen und fachspezifischen Weiterbildungsinhalte ab und „ist deckungsgleich mit den fachspezifischen Anlagen der BZÄK-Musterweiterbildungsordnung“. Für Dr. Bach stellte die vorgelegte Satzung durch den Vorstand ein „Dokument des Scheiterns“ dar. Das Dogma des Vorstandes, dass beide Fachgebiete gleichlaufend sein mussten, hat uns gehemmt“. Für Dr. Friedleif Bachner, den Vorsitzenden des Ausschusses für Oralchirurgie geht „es nicht um eine fachspezifische Entscheidung“. Er warnte vor einer schwachen Weiterbildungsordnung, „das hat Konsequenzen“. Ein Ende der hitzigen Debatte zeichnete sich erst mit den Wortmeldungen des BZK-Vorsitzenden aus Stuttgart, Dr. Konrad Bühler, und Dr. Wolfgang Grüner, Mitglied im Ausschuss für Kieferorthopädie ab. Dr. Grüner kündigte an, dass die Delegierten aus Karlsruhe dem Vorstandsantrag wegen der EU-Regelungen zustimmen werden, aber einen weiteren Antrag stellen werden, in dem Vorstand und Weiterbildungsausschüsse beauftragt werden, die Weiterbildungsordnung „in Zukunft kontinuierlich zu evaluieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln“. „Das Logbuch ist ein erster Schritt in Richtung Qualitätssicherung“, argumentierte Dr. Bühler. Nach acht Jahren habe man zum ersten Mal die Struktur einer Qualitätssicherung, „diese können Sie gestalten und füllen“. Nun konnte Versammlungsleiter Dr. Gast die Abstimmungen zu den Anträgen des Vorstandes und der Karlsruher Delegierten herbeiführen: Beide Anträge wurden mit großer Mehrheit befürwortet. Die Weiterbildungsordnung wurde in der von LZK-Vorstand und Satzungsausschuss vorgelegten Form beschlossen. Weitere Satzungsänderungen. Für die beiden weiteren Satzungsänderungen war die Flatrate des Satzungsausschussvorsitzenden nicht so beansprucht worden wie für den Dialog im Hinblick auf die Weiterbildungsordnung: Mit der Änderung der Bekanntmachungsvorschrift in der LZK-Satzung wird die Bekanntmachung von Satzungen in der Zukunft vereinfacht, weil auch eine Veröffentlichung auf der LZK-Webseite möglich wird. Zusätzlich wird die Satzung in den Geschäftsstellen von LZK und Bezirkszahnärztekammern zur Einsicht ausgelegt. Mit der Änderung der Wahlordnung ist es Angestellten der Kammer, ihren Untergliederungen und Einrichtungen künftig zwar möglich, sich in ein Organ der LZK wählen zu lassen, sie müssen sich aber, wenn sie gewählt werden, zwischen der Ausübung des Wahlamtes und des Hauptamtes entscheiden. Landesberufsgericht. In einem der Organe der Landeszahnärztekammer, dem Landesberufsgericht, enden zum 29.07.2016 die Amtszeiten von sechs Beisitzern. Die Vertreterversammlung hat nach der Satzung das Recht, dem Ministerium für Soziales und Integration Baden- Württemberg Personen vorzuschlagen. Diesem Recht sind die Delegierten nachgekommen und haben für eine 5-jährige Amtszeit des Landesberufsgerichts die folgenden Personen als Beisitzer vorgeschlagen: Als juristischen Beisitzer Reiner Frey (Tübingen), als 1. zahnärztlichen Beisitzer Dr. Frank Eisele (Freiburg), als stv. zahnärztlichen Beisitzer Dr. Roland Henne (Villingen-Schwenningen), als 2. zahnärztlichen Beisitzer Dr. Gerald Fuchs (Rastatt) und als stv. 2. zahnärztlichen Beisitzer Dr. Frank Rühle (Dettenhausen). Die Amtszeit der Beisitzer beginnt am 30.07.2016. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016
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