14 Berufspolitik G-BA-Vorsitzender. Prof. Josef Hecken machte auf der VV keinen Hehl aus seiner Ablehnung des geplanten sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes. Delegation. Baden-Württemberg war unter der Leitung von Dr. Ute Maier mit den Delegierten Dr. Eberhard Montigel, Dr. Uwe Lückgen und Dr. Georg Bach (v. l.) sowie Christoph Besters, stv. Versammlungsleiter (deshalb nicht auf dem Foto), vertreten. turierte Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)“. Das Konzept „Systematische PAR-Therapie“ – State of the art“ gliedert sich in 1.Erstkontakt (PSI-Befund, 01-Befund, Akutbefund) 2.ausführlicher PAR-Basisbefund, Diagnose, Prognose, Therapieplan 3.Ärztliches Gespräch (ÄG) 4.Antiinfektiöse Therapie (AIT) 5.Ärztliches Gespräch inkl. Reevaluation 1 6.evtl. weiterführende chirurgische Parodontal-Therapie (CPT) und 7.anschl. Ärztliches Gespräch inkl. Reevaluation 2 8.strukturierte Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) inkl. weiterer Reevaluationen Die einzelnen Schritte, die Dr. Ute Maier ausführlich vor der Vertreterversammlung vorstellte, hier im Zahnärzteblatt Baden-Württemberg abzubilden, würde den Rahmen der Berichterstattung über die Vertreterversammlung sprengen. In einer der nächsten Ausgaben wird das Thema PAR aus berufspolitischer Sicht, aus Sicht des G-BA, aus Sicht der Wissenschaft und weiterer Verbände aus dem Gesundheitsbereich beleuchtet werden. Zurzeit läuft beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen eine Studie über die „Bewertung der systematischen Behandlung von Parodon- topathien“, betonte Dr. Wolfgang Eßer. Im Hinblick auf die weiteren Statements von Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Peter Eickholz von der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie, Dr./ RO Eric Banthien, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände IGZ) sowie ZA Harald Schrader, Vorsitzender des Vorstandes des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), wurde deutlich, dass das PAR-Konzept konsentiert zu sein scheint. Ausblick. Manche Delegierte hinterfragten, inwieweit die Professionelle Zahnreinigung (PZR) sich von der UPT unterscheidet. Dabei betonten manche, dass die PZR die „Sockelleistung“ sein könne, auf die die UPT dann aufsetze. Allerdings wird die Finanzierungsfrage ausgeklammert. Im Hinblick auf die bisher von der Zahnärzteschaft mit großem Erfolg verfolgte „präventionsorientierte Zahnheilkunde“ ist das neue überarbeitete und aktualisierte PAR-Konzept nur folgerichtig für das Gesamtkonzept einer präventionsorientierten Zahnheilkunde. Dabei wird die Compliance des Patienten nach wie vor ein bedeutender Faktor sein, um auch einer UPT zum Erfolg zu verhelfen. » johannes.clausen@izz-online.de Info Prof. Josef Hecken geboren am 2. August 1959 in Neuwied, verheiratet, drei Kinder 1991 – 1998 Leiter Ministerbüro im ehemaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, daneben zunächst Unterabteilungsleiter und danach Abteilungsleiter November 1998 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand (Ministerialdirektor a. D.) 1998/1999 Abteilungsleiter bei Metro AG-Konzernholding 1999 – 2004 Staatssekretär im Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 2004 – 2008 Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales sowie ab 2008 auch für Arbeit 2004 – 2008 Vorsitzender des Gesundheitsausschusses und Stv. Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesrates 2007 Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008 – 2009 Präsident des Bundesversicherungsamtes 2009 - Juli 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Juli 2012 Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses 13. Januar 2015 Verleihung des Titels Professor durch die Regierung des Saarlandes ZBW 8-9/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 15 Das „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“, wie es euphemistisch benannt worden ist, treibt seine Blüten. Nun hat sich auch Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in seiner ureigenen Art zu Wort gemeldet. In Köln sprach er auf Einladung des Vorstandes der KZBV zu den Delegierten der Vertreterversammlung. Auch der G-BA ist in höchstem Maße davon betroffen, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Kontrollmechanismen gegenüber der Selbstverwaltung massiv ausdehnen will. Hecken hat einiges an einschlägiger Erfahrung vorzuweisen: ehemaliger Sozialminister im Saarland, Staatssekretär in verschiedenen Bundesministerien, ehemaliger Präsident des Bundesversicherungsamtes und auch Parteipolitiker waren Stationen seiner Karriere. Dass er kein gutes Haar an den Absichten des BMG ließ, kam nicht unerwartet. In seiner launigen Rede arbeitete Hecken heraus, dass sich die Selbstverwaltung in einer Legitimationskrise befindet. Der G-BA würde in seiner Funktion und Besetzung verfassungsrechtlich hinterfragt, das BMG erweitere seine Rechtsaufsicht in eine kleinliche Fachaufsicht, womit die Versorgungsqualität auf dem Spiel stünde und der Weg in einen National Health Service beschritten würde. Vehement geißelte er den beabsichtigten Entzug des Haushaltsrechts und die Möglichkeit der Abwahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung mit nur einer einfachen Mehrheit in bestimmten Fällen. Ganz der routinierte Politiker, der seine Position mehrheitsfähig machen will, rief er dazu auf, Geschlossenheit gegenüber dem BMG zu zeigen, kompromissfähig zu bleiben und sich nicht auf Schiedsstellenentscheidungen zu verlassen. Als unparteiischer Vorsitzender des G-BA bemängelte er fast nebenbei auch die zeitaufwändige Verfahrensweise wegen der Evidenzabsicherung und forderte eine zügigere Entscheidungsfindung. Man hätte ihm noch lange zuhören können, wie er als geschickter Kommentar Strangulierung verhindern Redner die Dinge auf den Punkt brachte, wie er kleine Geschichten einbaute und somit dafür zustimmenden Beifall erhielt. Nüchtern betrachtet sprach er pro domo. Wie die KZBV und damit unser Berufsstand braucht auch er Verbündete, um die Strangulierung der Selbstverwaltung durch die Politik zu verhindern. Teilweise scheint dies schon gelungen, da in den gerade bekannt gewordenen überarbeiteten Eckpunkten zum geplanten Gesetz das Haushaltsrecht und damit das Königsrecht einer jeden Vertreterversammlung unangetastet bleiben soll. Aufschlussreich war in der Diskussion die Bemerkung des gewieften Politikers, dass er an viele Eckpunkte ein „ein Häkchen dran machen könnte“, was also Zustimmung signalisierte. Mit dem Erhalt des Haushaltsrechts ist wohl für ihn das schlimmste abgewehrt. Es bleibt aber immer noch genug übrig, um weiter entschieden gegen die Absicht der Politik zu kämpfen, die Selbstverwaltung entscheidend zu schwächen. Denn was auf dem Berliner Parkett für die Bundesorganisationen festgelegt wird, werden die Aufsichtsbehörden der Länder selbstverständlich auch übernehmen, d. h. jede KZV in den Ländern und jede Landeszahnärztekammer wird gleichfalls betroffen sein. Gerade deshalb müssen sich die Selbstverwaltungen in Bund und Land gleich zu Anfang gemeinsam und lautstark gegen dieses geplante Gesetz wehren. Die Politik ist auf einem gefährlichen Weg der schleichenden Entmachtung der Selbstverwaltung und damit der Freiberuflichkeit, wie Wolfgang Eßer als Vorstandsvorsitzender der KZBV anschließend betonte. Die Gesundheitspolitiker müssen sich die Frage gefallen lassen, ob gemäß des Koalitionsvertrages und den Worten von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Selbstverwaltung in Autonomie erhalten bleiben soll oder der Weg in die reine Staatsmedizin führt. Dr. Hans Hugo Wilms Anzeige Besitzen Sie Alt-, Zahn-, Bruchgold, Schmuck, Münzen, Feilungen, Gussstücke und Gekrätz in beliebiger Form und Größe? Wir kaufen sämtliche Arten von Scheidegut und Dental-Legierungen. 100% diskret, seriös und sicher seit über 20 Jahren in Luxembourg. Eine exakte Bestimmung des Feingehalts wird dabei ausschließlich von einer unabhängigen Scheideanstalt in D-Pforzheim durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt dann auf Wunsch in Bar oder als Überweisung nach den ermittelten Feingehalten der wertrelevanten Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium zum besten Tageskurs. Reprodent LU Sàrl · 300 C route de Thionville · L-5884 Howald-Hesperange Tel.: 00352/295 995 1 · info@reprodent.net · www.reprodent.net www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016
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