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LZK BW beschließt Weiterbildungsordnung

Ausgabe 8-9/2016

12 Berufspolitik KZBV-VV

12 Berufspolitik KZBV-VV am 1. und 2. Juli in Köln Handlungsrahmen der Selbstverwaltung stärken Zwei zentrale Themen beherrschten neben vielen anderen berufspolitisch relevanten die Vertreterversammlung der KZBV in Köln Anfang Juli. Zum einen das von Minister Gröhe geplante „Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“ und zum anderen das von KZBV, BZÄK und DG PARO getragene PAR-Konzept, das aufgrund seiner Komplexität aus fachlicher wie auch berufspolitischer Perspektive vorgestellt wurde. „Eine Selbstverwaltung, die der Rechts- und Fachaufsicht unterliegt, ist keine Selbstverwaltung mehr, dann können die das alles alleine machen“, ging Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit den Plänen der Politiker und des BMG hart ins Gericht während seines Gastvortrages auf der VV der KZBV. Prof. Hecken führte weiter aus, dass das geplante Gesetz den G-BA ebenso wie die Spitzenverbände im Gesundheitswesen auf Bundes- wie auf Landesebene treffe. Sein Appell: „Wir müssen nach außen den Wert der Selbstverwaltung öffentlich machen.“ Dazu gehöre es, dass das Patientenwohl und die Gemeinwohlinteressen dokumentiert werden. Darüber hinaus hob Prof. Josef Hecken unmissverständlich hervor, dass „die Möglichkeiten der Kontrolle von Angelegenheiten der Selbstverwaltung bereits heute weitgehend sind, wenn sie konsequent umgesetzt werden“. Er appellierte an alle Verantwortlichen in der Politik, wegen möglicher Verfehlungen Einzelner, die Selbstverwaltung nicht insgesamt zu diskreditieren. Das wäre ein Irrweg, denn „seit 1913 haben sich Selbstverwaltung und gemeinsame Selbstverwaltung bei der Regelung von Versorgungsinhalten und vielen anderen wichtigen Aufgabenstellungen immer wieder bewährt“. Seiner Meinung nach lebe die Selbstverwaltung „von Staatsferne und eigenverantwortlicher Aufgabenverwaltung“. Dieser Rubikon dürfe nicht überschritten werden. Dabei gelte es, „das Haushaltsrecht, das Wesenselement der Körperschaften“, unangetastet zu lassen. Selbstverwaltung stärken. „Die Freiberuflichkeit wird durch solche Gesetzesvorhaben in Frage gestellt“, kritisierte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, die Pläne der Bundesregierung für ein so genanntes GKV- Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Nach den Plänen sollen Körperschaften mehr denn je den Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unterliegen. Dr. Wolfgang Eßer: „Damit mutiert die Rechts- zur Fachaufsicht“. In der einstimmig verabschiedeten Resolution fordert die KZBV „die bislang in Form von Eckpunkten bekannt gewordenen Maßnahmen zu einem geplanten Gesetz zur ‚Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV‘ nicht umzusetzen.“ (Der gesamte Wortlaut der Resolution kann unter www.zahnaerzteblatt.de online nachgelesen werden.) PAR-Konzept. PAR – drei Buchstaben, eine Chiffre, mit denen seit vielen Jahren die Zahnärztinnen und MVZ. Nach Meinung der Vertreterversammlung führt die Etablierung von Medizinischen Versorgungszentren zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber klassischen Niederlassungsformen. Dr. Ute Maier unterstützt mit ihrem Statement den Antrag der VV (s. Info-Kasten). ZBW 8-9/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 13 PAR-Diskussion. Dr. Ute Maier, die bereits zuvor über das PAR-Konzept informierte, führte anschließend durch die Diskussion mit Dr./RO Eric Banthien, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschlands e. V. (IGZ), Prof. Dr. Peter Eickholz, Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, und Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer. Info Weitere Beschlüsse der 12. Vertreterversammlung der KZBV: „KZBV warnt vor Sicherheitsmängeln beim Aufbau der Telematikinfrastruktur“, „Wettbewerbsvorteile für MVZ bei Anstellungsgrenzen abschaffen!“, „Degression konterkariert Sicherstellung der Versorgung“, „Vergütungsverbot für die Aufstellung des Heil- und Kostenplans aufheben!“, „KZBV fordert neue Gebührenposition für Sprechende Zahnmedizin“, „Barrierearmer Aus- und Umbau von Zahnarztpraxen bedarf finanzieller Unterstützung“, „Unverhältnismäßige Diskriminierung durch Antikorruptionsgesetz“, „KZBV begrüßt angekündigte Reform der zahnärztlichen Approbationsordnung“, „Rechtssicherheit für Zahnärzte“, Freiberufliche Praxen stärken“ finden Sie online unter: http://www.kzbv.de/vertreterversammlung.16.de.html. Zahnärzte, Wissenschaftler ebenso wie Patientenverbände sowie die zahnärztlichen Selbstverwaltungen und nicht zuletzt die Kostenträger unterschiedliche Vorstellungen über Diagnose, Therapie und Honorierung verbinden. Im Rahmen der Vertreterversammlung der KZBV galt es, in trauter Einigkeit von KZBV, Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO), Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschlands e. V. (IGZ) und Freiem Verband (FVDZ) die „Neubeschreibung der PAR-Richtlinien“ auf den gesundheitspolitischen Parcours zu senden. In seinem Statement beschrieb Dr. Wolfgang Eßer das Ziel, nämlich Einigkeit im Berufsstand zu schaffen, d. h. „mit einer Stimme sprechen“. Das würde die Position der KZBV im G-BA stärken, damit sie dort die Interessen des gesamten Berufsstandes vertreten kann. Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW, stellte die wesentlichen Punkte des neuen PAR-Konzepts vor. Zuvor beschrieb sie dezidiert anhand von zahlreichen Fakten, veranschaulicht durch Charts, die Historie der PAR-Initiativen, insbesondere die von 2004 im Zusammenhang mit der BEMA-Umrelationierung. Ihr Fazit: „Aufgrund finanzieller Rahmenbedingungen wurde das damals im G-BA vorliegende, dem Stand der Wissenschaft entsprechende moderne präventionsorientierte PAR-Konzept nicht umgesetzt. Die alte Systematik bei gleichzeitiger Abwertung der einzelnen Leistungen (gesamter PAR-Bereich ca. 32 Prozent) wurde nahezu unverändert übernommen. Dabei wurden Mitglieder AG „Par-Strategie“ Dr. Ute Maier, KZV BW Dr. Michael Diercks, KZV SH Dr. Alfons Kreissl, KZV Hessen Dr. Klaus-Dieter Panzner, KZV Thüringen ZA Ralf Wagner, KZV Nordrhein Prof. Dr. Peter Eickholz, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt/Main Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, BZÄK Dr. Sebastian Ziller, BZÄK Dr. Rainer Jordan, IDZ wesentliche zahnmedizinische Erkenntnisse nicht berücksichtigt.“ Vor drei Jahren (22. Juli 2013) stellten Patientenvertreter im G-BA einen Antrag zur Überprüfung der Behandlungsrichtlinie „Systematische Behandlung von Parodontopathien“ (PAR-Behandlung). Damit wurde die AG „PAR-Strategie“ zur „Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Behandlung von Parodontalerkrankungen neu gegründet“, erläuterte Dr. Ute Maier. Damit verbunden war der Antrag an die AG „PAR-Strategie“, „ein abgestimmtes PAR-Konzept zwischen KZBV, BZÄK und DGZMK aus 2009 zu überarbeiten und zu aktualisieren“. Die Komplexität der Neubeschreibung der PAR-Richtlinien, die Dr. Ute Maier der Vertreterversammlung vorstellte, zeigt die notwendigen PAR-Behandlungsschritte in vorbildlicher und nachhaltiger Systematik auf. Ausgehend vom 1. Therapieschritt, der eine Antiinfektiöse Therapie (AIT) umfassen sollte und ggf. auch eine chirurgische Intervention, ist nach Dr. Ute Maier „anschließend wesentlich und unverzichtbar: die regelmäßige struk- www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2016

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