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Licht und Schatten für die Versorgung

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Ausgabe 4/2019

Landeszahnärztekammer

Landeszahnärztekammer BaWü Körperschaft des Öffentlichen Rechts AKADEMIE FORTBILDUNGSANGEBOT. Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de April 2019 Kurs Nr. 8830/8 Punkte Die Zunge – alles was der Zahnarzt über sie wissen muss Referent: Prof. Dr. Andreas Filippi, Basel Datum: 12.04.2019 Kurshonorar: 490 € Mai 2019 Kurs Nr. 8915/13 Punkte Hypnose in der zahnärztlichen Praxis – Einführungskurs Referent: Dr. Ingwert Tschürtz, M.A., Schwäbisch Gmünd Datum: 03.-04.05.2019 Kurshonorar: 500 € Start des Curriculums Hypnose in der zahnärztlichen Praxis Kurs Nr. 8815/18 Punkte Die Fachkunde für die Dentale Volumentomographie (DVT) - Teil 1 und Teil 2 Referent: Dr. Edgar Hirsch, Leipzig Datum: 04.05.2019 Teil 1 Datum: 14.09.2019 Teil 2 Kurshonorar: 800 € Kurs Nr. 8814/6 Punkte Kooperation mit Pflegeeinrichtungen – mehr Chancen als Risiken Referent: Dr. Elmar Ludwig, Ulm Datum: 10.05.2019 Kurshonorar: 250 € für ZÄ, 200 € für ZFA’s Kurs Nr. 8863/10 Punkte Bohren ist nicht alles - auch abrechnen will gelernt sein Referentin: Alexandra Pedersen, Bodman-Ludwigshafen Datum: 10.05.2019 Kurshonorar: 300 € Kurs Nr. 8877/14 Punkte Moderatorentraining für Leiter von Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätszirkeln Referent: Prof. Dr. Winfried Walther, Karlsruhe Datum: 10.-11.05.2019 Kurshonorar: 600 € Kurs Nr. 8794/9 Punkte Die Versorgung tief subgingivaler Restaurationen mit Komposit – eine Herausforderung! Referentin: Prof. Dr. Diana Wolff, Tübingen Datum: 11.05.2019 Kurshonorar: 450 € Kurs Nr. 8926/9 Punkte Modul H2 - Schwerpunkt: Aufbereitung von semi/-kritischen Medizinprodukten Referent: Dr. Christian Engel, Karlsruhe Datum: 18.05.2019 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 6281/13 Punkte imp 4: Integration von chirurgischen und prothetischen Maßnahmen in der Implantologie Referenten: Dr. Jochen Klemke, M.A., Speyer Dr. Florian Troeger, M.A., Überlingen Datum: 17.-18.05.2019 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8865/8 Punkte „Implantologie… mal ehrlich“ Alltagstaugliche chirurgische und prothetische Behandlungskonzepte Referenten: Prof. Dr. Matthias Karl, Homburg Dr. Constanze Steiner, Homburg Datum: 24.05.2019 Kurshonorar: 400 € Juni 2019 Kurs Nr. 8839 Der richtige Ton an der Rezeption... ist der Anfang einer guten Praxis Referentin: Brigitte Kühn, Tutzing Datum: 28.06.2019 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8792/14 Punkte Frontzahnästhetik in der Praxis: Komposit statt Keramik? Referent: Prof. Dr. Gabriel Krastl, Würzburg Datum: 28.-29.06.2019 Kurshonorar: 800 € Kurs Nr. 8821/16 Punkte Parodontale Regeneration Referent: Prof. Dr. Axel Spahr, Sydney Datum: 28.-29.06.2019 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8840 Gelebtes Qualitätsmanagement: Praktische Umsetzung für Mitarbeiter/innen Referentin: Brigitte Kühn, Tutzing Datum: 29.06.2019 Kurshonorar: 180 €

Tour de Ländle 19 Bezirkszahnärztekammer Stuttgart Tour de Ländle 2019 gestartet „6 Jahre GOZ 2012 – Stolpersteine, Tipps und Hilfestellungen“ lautet das Motto der diesjährigen Tour de Ländle der BZK Stuttgart. Auf der Basis des von den drei GOZ-Referenten Dr. René Kaufhardt, Dr. Wolfgang Gerner und Dr. Dr. Alexander Raff gemeinsam entwickelten Vortrags informierten die Referenten die Kollegenschaft an diesem Abend im Zahnärztehaus kompetent und ausführlich zu den Themen Analogberechnungen, Begründungen sowie Honorarvereinbarungen. Der Kreisvorsitzende Dr. Hendrik Putze freute sich über das große Interesse der Stuttgarter Kolleginnen und Kollegen am Thema GOZ. Er gab zu Beginn ein kurzes Update zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Telematik, des Datenschutzes und zu Änderungen in der Abrechnung. Analogberechnungen. Da Analogberechnungen häufig von den PKVen in Frage gestellt werden, sei die formal korrekte Argumentation entscheidend, erläuterte Dr. Wolfgang Gerner. Sein Tipp ist, auf die Beschlüsse des Beratungsforums zurückzugreifen. Dieser Zusammenschluss aus den PKVen, der Zahnärzteschaft sowie den Beihilfestellen habe verschiedene Leistungen aus dem Bereich der Endodontie konsentiert, die analogisiert werden können. Als Beispiele führte er neben der Entfernung des nekrotischen Pulpengewebes, den Verschluss weiter apikaler Foramina sowie Perforationsdeckungen und die Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstrumentes an. Bei Rückfragen oder Nichterstattung könne dann auf die Beschlüsse des Beratungsforums verwiesen werden (https://www. bzaek.de/goz/beratungsforum-fuergebuehrenordnungsfragen.html). Beispielhaft schilderte er den Fall einer Revisionsbehandlung, die mit der Implantatinsertion analogisiert wurde und bei dem die Liquidation bei der PKV durchgefallen war. Ist die Leistung tatsächlich selbständig sowie medizinisch notwendig und die analoge Position ähnlich? Während bei der vorliegenden Revisionsbehandlung die medizinische Notwendigkeit und Selbständigkeit der Leistung klar gegeben waren, war die Auswahl nach dem Kriterium der Gleichartigkeit problematisch einzustufen. Besser geeignet seien zum Beispiel GOZ. Bei der Kreisvereinigungssitzung im Rahmen der Tour de Ländle 2019 der BZK Stuttgart gaben die GOZ-Referenten Dr. Wolfgang Gerner (l.) und Dr. Dr. Alexander Raff Tipps und Hilfestellungen zum Einsatz der Gebührenordnung. Fotos: Billischek die Entfernung eines Wurzelstiftes, die Entfernung einer Krone oder die Wurzelkanalaufbereitung als gleichwertig heranzuziehende Leistung. Begründungen. Zur Bemessung der Gebühren bzw. des Steigerungsfaktors ist laut Dr. Dr. Alexander Raff eine stichhaltige Begründung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands einer Leistung unumgänglich, die bestimmte Formalien berücksichtigt. Deshalb legte er den Kollegen ans Herz, bereits während der Behandlung zu reflektieren, was an der Tätigkeit schwierig und zeitaufwändig ist. Insbesondere bei Gutachterfällen, die vor Gericht gehen „ist das A und O eine individuelle, stichhaltige und für einen Sachverständigen nachvollziehbare und nicht schematisierte Begründung“. Die Begründung müsse auf die einzelne Leistung bezogen sein. Die Leistung könne z. B. erschwert sein durch Verhalten, Anatomie und Physiologie des Patienten, die verwendete Technik, das verwendete Material oder die angewandte Methode. Dr. Dr. Raff empfahl den Kolleginnen und Kollegen, auch die Umstände bei der Ausführung miteinzubeziehen und genau das zu notieren, „was im individuellen Fall schwierig war“. Honorarvereinbarungen. Dr. Dr. Raff unterstrich, dass es insbesondere durch die seit Jahrzehnten unterlassene Punktwertanhebung in der GOZ in zunehmend vielen Fällen unerlässlich ist, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Diese Honorarvereinbarung ist vor Beginn der Behandlung vom Zahnarzt persönlich und vor allem schriftlich mit dem Patienten abzuschließen. Dadurch wird neben der freien Honorarhöhe insbesondere auch die Honorarsicherheit erreicht und der Behandler/in wird unabhängig von Einwänden der PKVen hinsichtlich angeblich nicht vorhandener medizinischer Notwendigkeit oder angeblich falscher Begründungen oder Analogien. » gabi.billischek@izz-online.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2019

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