Aufrufe
vor 2 Jahren

Licht und Schatten für die Versorgung

  • Text
  • Europawahl
  • Spahn
  • Zahngesundheit
  • Stuttgart
  • Politik
  • Foto
  • Praxis
  • Prof
  • Versorgung
  • Selbstverwaltung
Ausgabe 4/2019

16 Titelthema Über das

16 Titelthema Über das Regieren im Gesundheitsnotstand Schlechter Politikstil Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit den rechtsstaatlichen Kernpunkten der Gesetzesbindung und der Gewaltenteilung. Nach den Erfahrungen, die in der Weimarer Republik gesammelt wurden, kennt das Grundgesetz keine Kompetenzen der Regierung zur Gesetzgebung, weder durch Notverordnungen noch durch Dekrete. Gesetze werden in Deutschland vom Bundestag verabschiedet, in manchen Fällen ist auch die Zustimmung des Bundesrates nötig. Das mag mancher Minister bedauern, doch die Exekutive ist vollumfänglich an Recht und Gesetz gebunden, selbst wenn die operativen Prozesse ihn als umständlich und langsam nerven. Wenn es Streit über die Auslegung von Gesetzen und niederrangigen Rechtsquellen gibt, entscheidet eine unabhängige Justiz. Das erregte nicht nur Kanzler Konrad Adenauer, sondern stört aktuell auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Präsident des öffentlich gescholtenen Bundessozialgerichts fand dazu in der Jahrespressekonferenz die passenden Worte: „Versuchen, eine vermeintliche Bedrohung durch die Rechtsprechung für Partikularinteressen zu instrumentalisieren, ist eine klare Absage zu erteilen.“ Danke, Herr Präsident! Im gleichen Politikfeld fällt auf, dass sich ein neuer Gesetzgebungsstil durchsetzt. Wesentliche Inhalte von Gesetzen werden nicht im herkömmlichen parlamentarischen Verfahren ins Bundesgesetzblatt transportiert, sondern über Änderungsanträge oft auf den letzten Drücker an bestehende Gesetzentwürfe mit anderen Regelungsinhalten angehängt. Das betrifft nicht etwa Petitessen, sondern greift tief in die Strukturen und Entscheidungsprozesse des Sozialstaats ein. Wenn der Minister mit Millionenaufwand der Beitragszahler errichtete Einrichtungen der Gemeinsamen Selbstverwaltung quasi enteignet oder Kompetenzen zur Bestimmung des Leistungskatalogs an sich zieht, dann sollte dies sorgfältig bedacht und beraten werden. Fristen von zwei Tagen zur Stellungnahme bei solchen Coups sind eines demokratischen Staates unwürdig. Bleibt zu hoffen, dass der Gesundheitsminister nicht als Nächstes die Notstandsverfassung in Kraft zu setzen versucht, wenn ihm (wie übrigens auch mir) die Mühlen des Gesundheitswesens zu langsam mahlen. Franz Knieps, Vorstand des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen und ehemaliger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit Nachdruck mit freundlicher Genehmigung Frankfurter Rundschau GmbH, Frankfurt am Main Anzeige Jeder Mensch hat eine erste Chance verdient. Vielen Menschen in Paraguay fehlt es an Nahrung, Bildung und vielem mehr. Wie sich für Petrona die Zukunft verbessert, erfahren Sie unter: brot-fuer-die-welt.de/chance ZBW 4/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 17 Neue Möglichkeiten für die Anstellung von Zahnärzten Mehr Flexibilität für Zahnarztpraxen Die langjährige Forderung der Zahnärzteschaft ist erfolgreich umgesetzt worden: Die neue Regelung mit der Anstellung von bis zu vier Zahnärztinnen und Zahnärzten in Vollzeit bedeutet eine Stärkung für die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Zahnarztpraxen können jetzt flexibler auf die individuelle Versorgungssituation vor Ort reagieren. Die positive Nachricht wurde sofort nach Bekanntwerden der Zahnärzteschaft übermittelt und in einer Presseinformation der KZV BW kommentiert. Anstellung. Die neue Regelung bedeutet eine Stärkung für die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Mehr Flexibilität für Zahnarztpraxen: Durch eine aktuelle Vereinbarung zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) werden die Möglichkeiten für Praxen erweitert, Zahnärzte in Anstellung zu beschäftigen. Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), begrüßt diesen Beschluss nachdrücklich: „Damit wird eine Forderung umgesetzt, für die wir in Baden- Württemberg seit Jahren gekämpft haben. Die neue Regelung stellt eine wichtige Weiche für die nachhaltige Sicherung der Versorgung.“ Bisher konnte ein niedergelassener Vertragszahnarzt maximal zwei Zahnärzte in Vollzeit anstellen. Durch die neue Übereinkunft können Vertragszahnärzte in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften ab sofort bis zu drei, auf Antrag auch vier Zahnärzte in Vollzeit beschäftigen. In diesem Fall muss gegenüber dem Zulassungsausschuss nachgewiesen werden, wie die persönliche Praxisführung gewährleistet wird. Stärkung. „Diese neue Regelung bedeutet eine Stärkung für die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Zahnarztpraxen können flexibler auf Foto: Shutterstock.com/Syda Productions die individuelle Versorgungssituation vor Ort reagieren“, betont Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW. Bürokratische Hürden werden beseitigt, sodass sich bestehende Praxisstrukturen leichter an das jeweilige Patientenaufkommen anpassen können. „Das ist besonders in einem Flächenland wie Baden-Württemberg mit seinen vielfältigen ländlichen und städtischen Strukturen wichtig.“ „Zudem werden zusätzliche Möglichkeiten bei der Praxisorganisation eröffnet. Es konnte eine Lösung etabliert werden, die in einem ersten Schritt endlich wieder die Wettbewerbsfähigkeit und damit den Erhalt kleinerer Praxen sicherstellt“, erläutert Ass. jur. Christian Finster, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW. Berufseinsteiger. Ein weiterer entscheidender Aspekt seien die Ansprüche und die Lebenswirklichkeit von Berufseinsteigern. „Die neue Regelung entspricht dem Wunsch vieler junger Kolleginnen und Kollegen, die gerade zu Anfang ihres Berufslebens häufig eine längere Zeit der Anstellung und flexiblere Arbeitszeitmodelle vorziehen, weil dies besser in die eigene Lebensplanung passt“, so Dipl.-Volkswirt Christoph Besters. Gleichzeitig werden sie durch die Möglichkeit, als angestellter Zahnarzt oder angestellte Zahnärztin in der Praxis eines Vertragszahnarztes zu arbeiten, an die Herausforderungen einer späteren Praxisgründung oder -übernahme und die Arbeit in Selbständigkeit optimal herangeführt. Ass. jur. Christian Finster: „Den jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten können nun auch die freiberuflichen Praxen als attraktive Arbeitgeber durch unterschiedliche Angebote für eine flexiblere Arbeitsteilung entgegenkommen.“ KZV BW www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2019

Ausgaben des Zannärzteblatt BW

© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz