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KZV BW mit neuem Vorstand

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Ausgabe 11-12/2022

50_FORTBILDUNG

50_FORTBILDUNG ZBW_11-12/2022 www.zahnaerzteblatt.de 4 Fotos: J. Tchorz Unbehandelter Kanal. Auch wenn die Aufnahme von der Auflösung deutlich schlechter ist als die vorherigen, erkennt man deutlich, dass die Wurzelfüllung nicht zentral in der mesiobukkalen Wurzel liegt. Man kann also davon ausgehen, dass ein zweiter mesiobukkaler Kanal unbehandelt ist. Hinsichtlich einer möglichen Therapieentscheidung wäre also eine Revisionsbehandlung eher indiziert als eine Wurzelspitzenresektion. Gleichzeitig sieht man in der weiter apikal gelegen Ebene, dass sich die Kontur der Wurzel verändert hat und die Wurzelfüllung jetzt wieder zentraler liegt. Es liegt also auch hier sehr wahrscheinlich eine Konfluation der Kanäle vor. Sollte man also im Rahmen der Revisionsbehandlung feststellen, dass in der mesiobukkalen Wurzel im Rahmen der Primärbehandlung apikal eine Stufe entstanden ist, so lässt sich die Arbeitslänge eventuell über den Zugang des zweiten mesiobukkalen Kanal wiederherstellen. keit erreicht werden kann 9, 10 . Mit Hilfe spezieller Softwarelösungen (z. B. SICAT Endo, SICAT, Bonn) lassen sich unter anderem Wurzelkanäle dreidimensional visualisieren, intraorale Aufnahmen und optische Abdrücke überlagern sowie Bohrschablonen für geführte Zugangskavitäten planen 11 . WURZELKANALMORPHOLOGIE Auch wenn man keine spezielle Software für die Visualisierung von Wurzelkanälen besitzt, kann man mit etwas Übung komplexere Wurzelkanalmorphologien erkennen. Die einfachste Art Wurzelkanalmorphologien zur beurteilen, ist, ähnlich wie bei der Längenmessung bereits erwähnt, die Ausrichtung der einzelnen Ebenen. Das größte Problem sind leider auch hier wieder Krümmungen, die eine Darstellung der Wurzeln in einer einzelnen Ebenen erschweren oder sogar unmöglich machen. Aus diesem Grund funktioniert diese Technik meistens nur gut bei Frontzähnen, Prämolaren und nur in seltenen Fällen bei komplexeren Wurzeln wie zum Beispiel der mesiobukkalen Wurzel von Oberkiefer-Molaren. Sollte eine Visualisierung der Wurzelkanäle in einer Ebene nicht möglich sein, empfiehlt sich die Betrachtung der axialen Ebenen. Um aus den axialen Ansichten Rückschlüsse auf die Anzahl der Wurzelkanäle und deren Morphologie zu ziehen, sollte man nicht nur auf eine möglichst perfekte Darstellung der Kanäle hoffen, sondern vor allem die Umrissform der Wurzel betrachten. Die sogenannte Konzentrizitätsregel besagt, dass die Umrisse der Wurzelkanäle konzentrisch zum äußeren Umriss der Wurzel verlaufen (Abb. 3) 12 . Es ist also gar nicht zwingend erforderlich, jeden einzelnen Wurzelkanal im DVT zu erkennen, um erahnen zu können, dass es noch einen weiteren geben muss. Dies kann bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein, ob eine Wurzelspitzenresektion sinnvoll ist oder ob die Revisionsbehandlung doch die bessere Therapieoption wäre (Abb.4 und 5) 13, 14 . FAZIT Hinsichtlich der exakten Visualisierung jeder noch so kleinen endodontischen Struktur sind der DVT Grenzen gesetzt. Nicht nur die Auflösung der Aufnahme, sondern vor allem auch physikalische, gerätebedingte und patientenverursachte Artefaktbildungen beeinflussen die Qualität der Aufnahmen und erschweren dadurch die Diagnostik 15 . Bei der Betrachtung einer DVT-Aufnahme für die endodontische Behandlungsplanung sollte man nicht strikt nach dem Motto „Seeing is believing“ vorgehen 16 . Wie an den Beispielen gezeigt ist es nicht immer zwingend erforderlich, jeden einzelnen Wurzelkanal exakt zu sehen, solange die Wurzelkontur zu erkennen ist. Vielleicht haben auch Sie demnächst eine neue Schmerzpatientin oder einen -patienten in Ihrer Praxis, der Ihnen beim ersten Termin bereits eine DVD mit einer dreidimensionalen Aufnahme in die Hand drückt. Werfen Sie ruhig mal einen Blick darauf! PD Dr. Jörg Tchorz, Raubling Das Literaturverzeichnis kann beim IZZ bestellt werden unter Tel: 0711/222966-14 oder E-Mail: info@zahnarzteblatt.de. www.zahnaerzteblatt.de 0711 222966-14 info@zahnaerzteblatt.de PD Dr. Jörg Tchorz Spezialist für Endodontologie (DGET)

ZBW_11-12/2022 www.zahnaerzteblatt.de 51_PRAXIS Foto: Fotolia/magele-picture Alle Jahre wieder! MITARBEITER-UNTERWEISUNG Die Unterweisung der Mitarbeiter ist ein dauerhaft und regelmäßig wiederkehrendes Arbeitsschutzthema in jeder Zahnarztpraxis. Der folgende Beitrag gibt Antworten und Hilfestellungen zu den folgenden Fragen: „Welche Themen müssen unterwiesen werden?“, „Wer darf die Unterweisung durchführen?“, „Welche Zeitabstände sind zu beachten?“, „Wie wird die Unterweisung dokumentiert?“ und „Was sind Unterweisungsmodule und wie können sie genutzt werden?“. UNTERWEISUNGSTHEMEN Im Rahmen der arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung wird für alle Praxismitarbeiter festgelegt, welches Unterweisungsthema relevant ist und welches nicht (beispielsweise ist für eine reine Verwaltungsmitarbeiterin in der Praxis eine Brandschutz-Unterweisung notwendig, dagegen eine Gefahrstoff-Unterweisung evtl. nicht). Unterweisungsthemen in der Zahnarztpraxis sind beispielsweise: arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung; Arbeitsschutz und Unfallverhütung; Biostoffe; Brandschutz; Erste Hilfe; Gefahrstoffe; Medizinprodukte; Hygiene; persönliche Schutzausrüstung; Röntgen; ggf. Laser und ggf. Jugendschutz. WER DARF UNTERWEISEN? Grundsätzlich die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber. Die Aufgaben einer Unterweisung können auch an eine fachkundige und zuverlässige Person (z. B. berufs- und praxiserfahrene ZFA, die über die notwendigen Weisungsrechte verfügt) delegiert werden. Wie auch immer die Unterweisung in der Praxis gestaltet und organisiert wird, die letzte Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung trägt die Praxisleitung. Achtung: Bei der Unterweisungsdelegation an eine ZFA bitte nicht vergessen, dass diese Person auch regelmäßig von der Praxisinhaberin bzw. dem Praxisinhaber unterwiesen wird. WANN? Unterweisungen sind vor Arbeitsaufnahme, regelmäßig einmal jährlich (d. h. nach spätestens 12 Monaten; bei Jugendlichen zwischen 15 – 17 Jahren: halbjährlich, also spätestens nach sechs Monaten) und ggf. bei wesentlichen Änderungen (z. B. neue Arbeitsverfahren, geänderte Regelwerke) durchzuführen. DOKUMENTATION Die Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil einer Unterweisung für die Praxisleitung und bestätigt die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht (z. B. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1). Für die Dokumentation der Unterweisungen steht Ihnen eine Muster-Unterweisungserklärung im PRAXIS-Handbuch der LZK BW zur Verfügung. Daneben wird ein weiteres Muster-Dokument für die personenbezogene Festlegung der Unterweisungsthemen (in Abhängigkeit der individuellen Arbeitsplatztätigkeiten) bereitgestellt. UNTERWEISUNGSMODULE Das PRAXIS-Handbuch der LZK BW bietet für die praxisrelevanten Unterweisungsthemen (z. B. Brandschutz, Gefahrstoffe, Biostoffe) jeweils themenspezifische Muster-Unterweisungsmodule für die Durchführung der Mitarbeiterunterweisungen an. PRAXIS-HANDBUCH Die Muster-Dokumente (Unterweisungserklärung und personenbezogene Festlegung der Unterweisungsinhalte) und die themenspezifischen Unterweisungsmodule (im *.pdf- bzw. *. ppt-Dateiformat) finden Sie auf der Homepage der LZK BW in der Online- Version des PRAXIS-Handbuchs unter https://lzk-bw.de wie folgt: „ZAHN- ÄRZTE“ >>> unter der Rubrik „Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ >>> nochmal auf „PRAXIS- Handbuch“ >>> Schaltfläche „3.1 Qualitätssicherung: Anhang“ >>> „3.1.8 Unterweisungen“. Ihre LZK-Geschäftsstelle

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