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Kompetente und innovative Fortbildung

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Ausgabe 5/2017

30 Berufspolitik den in

30 Berufspolitik den in den verschiedenen Bundesländern gültigen berufsrechtlichen Regelungen, gekommen. Das wäre klar verfassungswidrig gewesen, weil alleine der Bundesgesetzgeber für das Strafrecht zuständig ist. Besteht nach Streichung des Berufsrechtsbezugs weiterer Klärungsbedarf? Gibt es Bereiche, in denen Probleme voraussehbar sind, etwa weil eine Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Verhaltensweisen schwierig ist? Kann hier die Compliance- Leitlinie der KZBV weiterhelfen? Genau das ist Sinn und Zweck der Compliance-Leitlinie. Die Compliance-Leitlinie gibt eine gute erste informelle Orientierungshilfe darüber, was zulässig ist und was nicht. Eindeutige Fallkonstellationen machen die Leitlinie plastischer und verdeutlichen ihre derzeit lediglich abstrakten Aussagen beispielhaft. Die Compliance-Leitlinie der KZBV muss man als Vertragszahnarzt unbedingt kennen und beachten, um ein mögliches Strafbarkeitsrisiko zu verringern. In einer späteren Überarbeitungsstufe sollten seitens der KZBV aber auch weitere und diffizilere Konstellationen im Hinblick auf den aktuell verabschiedeten Straftatbestand der Korruption untersucht und bewertet werden. Insoweit muss nach meiner Auffassung die KZBV kraft ihrer diesbezüglichen Bewertungskompetenz im „Graubereich“ ihrerseits notwendige weitere Festlegungen treffen, an denen sich dann die Zahnärzte orientieren können. Information. In der VV informierte stv. Vorstandsvorsitzender Christian Finster frühzeitig intensiv über das Antikorruptionsgesetz und die Folgen. Die KZV BW wird die Zahnärztinnen und Zahnärzte mit professioneller Beratung praxisnah zum Thema Compliance unterstützen. Der Gesetzgeber will mit dem Antikorruptionsgesetz u. a. einer Verteuerung (zahn)medizinischer Leistungenentgegenwirken.Könnte die Komplexität der Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben nicht auch dazu beitragen, durchaus wünschenswerte – und kostensparende – Kooperationen zu verhindern? Steht ein Zahnarzt, der günstige Einkaufsmöglichkeiten nutzt und sich dafür z. B. für eine gewisse Zeit auf einen Anbieter festlegt, jetzt mit einem Bein im Gefängnis? Ja, es besteht jetzt einerseits das Risiko, dass sinnvolle und bisher erlaubte Formen der Kooperationen inkriminiert werden. Andererseits wird auch künftig eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung, beispielsweise mit Dentalhandelsgesellschaften oder zahntechnischen Laboren, zulässig und strafrechtlich nicht zu beanstanden sein. Es können allerdings Probleme entstehen wegen der Abschöpfung von Gewinnen oder sonstiger Einnahmen aus einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einem Dentallabor. Weitere Probleme entstehen, wenn z. B. finanzielle Vorteile nicht an Patienten weitergegeben werden. Im Zweifelsfall sollte die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells rechtlich abgeklärt werden. Die KZV BW hat hierfür das KZV-Compliance-Beratungsmodell entwickelt. Dass Patienten auf die Integrität heilberuflicher Entscheidungen vertrauen können, ist dem Gesetzgeber wichtig. Hat er mit dem Antikorruptionsgesetz den richtigen Weg eingeschlagen? Vertrauen ist nicht nur dem Gesetzgeber, sondern in erster Linie den Zahnärzten wichtig. Vertrauen ist ein wesentliches Element im Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient. Das ist schon immer so und ein Grundpfeiler der Freiberuflichkeit. Trotz guter Absichten hat der Gesetzgeber nicht den richtigen Weg eingeschlagen. Er hat vielmehr ein Konstrukt geschaffen, das viel Rechtsunsicherheit in das Vertrauensverhältnis zwischen Heilberufen und Patienten bringen wird. Das kann nicht der richtige Weg sein, wenn man andererseits der ambulanten Versorgung in freiberuflichen Praxen aus guten Gründen das Wort redet. Das Interview führte Ruth Schildhauer Info Compliance-Beratungsmodell der KZV BW Angesichts der neuen Gesetzeslage könnten sich in den Zahnarztpraxen konkrete individuelle Fallgestaltungen ergeben, verbunden mit der Frage, inwieweit strafrechtliche Risiken drohen. Solche Sachverhalte sollten rechtlich abgeklärt werden. Die KZV BW hat vor diesem Hintergrund ein KZV-Compliance- Beratungsmodell entwickelt, um ihren Mitgliedern eine vertrauliche Beratung zu ermöglichen. Aus Sicht der KZV BW ist eine nicht kommerziell motivierte Unterstützung der Mitglieder durch die eigene Standesorganisation dringend geboten, die im Falle der Inanspruchnahme absolute Vertraulichkeit, aber auch höchste Professionalität sicherstellt. Dies ermöglicht, in einem „sicheren Raum“ Sachverhalte offen ansprechen zu können, ohne ggf. mit einem (Straf-)Verfahren rechnen zu müssen. Darauf kann sich jeder Zahnarzt in Baden- Württemberg verlassen. Nähere Informationen über das KZV- Compliance-Beratungsmodell erhalten Mitglieder der KZV BW in den Bezirksdirektionen und über das Sekretariat Referat Recht der KZV BW. ZBW 5/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 31 Gesundheits- und Berufspolitik im Fokus Dialog-Begegnungen mit Abgeordneten Gesundheits- und berufspolitische Gespräche führten Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW, und Dr. Bernhard Jäger, stellvertretender Präsident der LZK BW, mit den Gesundheitspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen in der Geschäftsstelle des Informationszentrums Zahngesundheit (IZZ) in Stuttgart. Nach Jochen Haußmann MdL (siehe ZBW 2/2016, S. 17) ist Mitte Februar Bärbl Mielich MdL, Gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der Einladung von KZV BW und LZK BW zur Dialog-Begegnung ins IZZ gefolgt. Im April stand dann die Begegnung mit Rainer Hinderer MdL, Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, auf der Agenda. Im Mittelpunkt der Gespräche mit Rainer Hinderer MdL und Bärbl Mielich MdL standen u. a. die Themen zahnärztliche Versorgung von Flüchtlingen, Qualitätsmanagement in den Zahnarztpraxen, Patientenberatung und Zweitmeinung in Baden-Württemberg, Approbationsordnung sowie Landeszahnärztekammer als Approbationsbehörde. Dr. Ute Maier und Dr. Bernhard Jäger kritisierten „die bürokratischen Vorgaben bei den Praxisbegehungen“. Sie wiesen auf die Handlungsempfehlungen des Normenkontrollrats mit der Maßgabe „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ hin. Handlungsempfehlungen, die aufgrund der Bürokratie leider bisher – auch in Baden-Württemberg – nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus zeichneten Dr. Ute Maier und Dr. Bernhard Jäger die Erfolgsgeschichte der Prävention nach, beschrieben – auch anhand der zahlreich erschienenen Presseveröffentlichungen über die zahnärztlichen Initiativen – das soziale Engagement der Zahnärzteschaft und ihrer Patienten und wiesen auf die Probleme der zahnärztlichen Versorgung von Senioren und Menschen mit Handicap in Pflege- und Seniorenheimen hin. Weitere gesundheits- und sozialpolitisch relevante Themen, die mit Bärbl Mielich MdL aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert wurden: die Bürgerversicherung, Praxisbegehungen und die damit verbundene ausufernde Bürokratie, Approbationsordnung sowie die landeszentrale Auftaktveranstaltung zum Tag der Zahngesundheit in Freiburg, für den sich die Abgeordnete für den Wahlkreis Breisgau für den Münsterplatz als Austragungsort bei der Stadt Freiburg einsetzen wird. Dr. Ute Maier: „Der kontinuierliche Dialog ist eine conditio sine qua non, um Politiker für drängende Probleme bei der Versorgung von Flüchtlingen ebenso wie bei Menschen in Pflege- und Seniorenheimen zu sensibilisieren.“ Zudem stehen „erfahrene Standesvertreter gerne bei Nachfragen von Politikern Rede und Antwort“, ergänzte Dr. Bernhard Jäger. Gerade bei der allgemeinen wie auch bei der individuellen Patientenberatung zeige sich, dass am Sachwalter für Zahngesundheit, dem Zahnarzt, kein Weg vorbeigehe und es dafür keine Alternative gebe. Insofern ist der Politiker stets gut beraten, den zahnärztlichen Sachverstand auch in der Gesundheitsund Sozialpolitik in seinen Entscheidungen und bei seiner Meinungsbildung zu berücksichtigen. Die Dialog-Begegnungen dienen letztlich diesen Zielen. » johannes.clausen@izz-online.de Das Gutachten des Normenkontrollrats finden Sie unter www.normenkontrollrat.de/Stellungnahmen/Projektberichte Kontinuität. Dr. Ute Maier, Dr. Bernhard Jäger im Gespräch mit Rainer Hinderer MdL, Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion (3. v. l.), sowie Roland Klose, Parlamentarischer Berater der Fraktion (2. v. r.), neben Johannes Clausen. Bärbel Mielich MdL, Gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, im politischen Gedankenaustausch mit Dr. Bernhard Jäger (Foto rechts). Foto: Stoppel Foto: Kleinbach www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2016

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