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Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte im Blickpunkt

Ausgabe 3/2019

50 Praxis Foto: LZK BW/

50 Praxis Foto: LZK BW/ Wagner PRAXIS-Handbuch der LZK BW hilft weiter Checkliste für die Medizinprodukte-Begehung Die anlassunabhängigen Regelüberwachungen der Aufbereitung von Medizinprodukten durch die Regierungspräsidien in den Zahnarztpraxen werfen z. T. viele Fragen auf: Welche Hygiene-Qualitätssicherungsdokumente benötigen wir wirklich und wie müssen diese aufgebaut sein? Welche Fortbildung/Schulung benötigen die Mitarbeiter/innen in der Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten? Welche Anforderungen werden an meinen Aufbereitungsraum gestellt, was ist bei der Bereichstrennung zu beachten? Welche Persönliche Schutzausrüstung ist für welche Aufbereitungstätigkeiten erforderlich? Auf welche Hygienemaßnahmen muss im Behandlungsraum geachtet werden? Welche Detailanforderungen werden an die Aufbereitungsprozesse gestellt? Wie steht es um die Wasseruntersuchung an den Behandlungseinheiten? Hilfe. Die Checkliste für die Medizinprodukte-Begehung unterstützt, thematisch strukturiert, die praxisinterne Überprüfung der wichtigsten Anforderungen aus dem Themenbereich „Aufbereitung von Medizinprodukten“. Aufbau und Inhalt. Die Checkliste für die Medizinprodukte-Begehung ist inhaltlich wie folgt aufgebaut: 1) Dokumente der Hygiene-Qualitätssicherung (inkl. Direktlinks auf die Muster-Dokumente im PRAXIS-Handbuch), 2) Anforderungen an die Sachkenntnis des mit der Aufbereitung und Freigabe betrauten Personals, 3) Räumliche Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten (inkl. Direktlink auf die Beispiele für einen „idealen“ Aufbereitungsraum), 4) Handwaschplatz, 5) Persönliche Schutzausrüstung in der Aufbereitung von Medizinprodukten, 6) Behandlungsräume (Behandlungseinheiten: Wasser führende Systeme und Absauganlage; Vorbehandlung, Sammlung und Transport der Medizinprodukte), 7) Aufbereitung von Medizinprodukten im Aufbereitungsraum (Reinigung, Desinfektion, Sicht- und Funktionsprüfung, ggf. Pflege/Ölung, Sterilbarrieresystem (Klarsichtsterilverpackung, Sterilgut- Container, Weichverpackung (Vlies bzw. Bogenverpackung)), Dampfsterilisation, Freigabe und Chargendokumentation, Kennzeichnung des Sterilguts, Fehlermanagement, Transport an den Lagerort/Lagerung, Lagerfristen für Sterilgut), 8) Wasser führende Systeme der Behandlungseinheiten (Mikrobiologische Wasseruntersuchung, Sicherungseinrichtung (ungehinderter freier Auslauf, „sog. freie Fallstrecke“)), 9) Aktive, d. h. elektrisch betriebene Medizinprodukte (inkl. Direktlink auf die Information der baden-württembergischen Regierungspräsidien „Vorbereitung auf eine Inspektion zur Gerätesicherheit von Medizinprodukten“). PRAXIS-Handbuch. Die „Checkliste für die Medizinprodukte-Begehung“ finden Sie in der Online-Version des PRAXIS-Handbuchs unter https://lzk-bw.de/ wie folgt: „ZAHNÄRZTE“ >>> unter der Rubrik „Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ klicken >>> nochmal auf „PRAXIS-Handbuch“ klicken. Auf der Startseite des PRAXIS-Handbuchs klicken Sie bitte die Schaltfläche „5. Praxisbegehung – Was nun?“ an und finden dann die Checkliste unter der Rubrik „5.1 Checkliste zur Vorbereitung und Selbstprüfung“. Praxistipp. Die Schaltfläche „5. Praxisbegehung – Was nun?“ bietet Ihnen ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot für die optimale Vorbereitung auf eine Praxisbegehung an. Nutzen Sie dieses Angebot! Ihre LZK-Geschäftsstelle ZBW 3/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Namen und Nachrichten 51 Internationale Dentalschau (IDS) BZÄK lädt ein Unter dem Motto „Gemeinsam Zahnmedizin leben“ laden die BZÄK und ihre Partner von 12. bis 16. März auf die IDS nach Köln ein. Im einzelnen sind dies das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ), Zahnärztliche Mitteilungen (zm), Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ), Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e. V. (bdzm), Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland e. V. (BdZA), Dentista e. V., Young Dentists Worldwide (YDW), Aktion Zahnfreundlich e. V. (AZeV) sowie Verein für Zahnhygiene e. V. (VfZ). Der gemeinsame Infostand mit der Nummer 50/59 befindet sich in Halle 11.2, Gang O/P. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Teams erwartet ein vielseitiges Informationsprogramm am Messestand. Das kompetente Standpersonal der BZÄK steht täglich von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung und informiert über die Themen Aufstiegsfortbildungen für ZFA, Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), GOZ-Urteile- Datenbank, Patientenrechtegesetz, Patientenberatung, Qualitätsförderung, Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“, Telematikinfrastruktur und eZahnarztausweis, Prävention, Formen zahnärztlicher Berufsausübung, Berufsanerkennung, Praxisgründung, Schwangerschaft und Beruf, zahnmedizinische Behandlung von Geflüchteten. Das komplette Programm findet sich unter www.bzaek.de/ids-programm-bzaek.am Neue Erhebung Immer mehr Ärzte bilden Nachwuchs aus Immer mehr niedergelassene Ärzte bilden in ihrer Praxis junge Mediziner zum Facharzt aus. Das berichtet die Zeitschrift KBV Klartext unter Berufung auf eine neue Erhebung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Demnach haben im Jahr 2017 mehr als 11.000 Vertragsärzte einen sogenannten Weiterbildungsassistenten beschäftigt. Das seien rund 1900 mehr als im Jahr 2015. Im Zeitraum von 2015 bis 2017 sei die Zahl der aktiven Weiterbilder in der allgemeinmedizinischen Versorgung von 4834 auf 5811 gestiegen, in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung von 2786 auf 3328. Die höchsten Zuwachsraten sind bei den Augen- sowie den Kinder- und Jugendärzten zu verzeichnen. Hinzu kommen die Weiterbildungsstellen in den spezialisierten Fachrichtungen, etwa Anästhesie oder Nuklearmedizin. Das vor drei Jahren mit dem Versorgungsstärkungsgesetz im Fünften Sozialgesetzbuch verankerte erweiterte „Förderprogramm Weiterbildung“ zeige demnach Wirkung, schreibt KBV Klartext. Mit dem Programm wurde unter anderem die Zahl der Förderplätze angehoben und der monatliche Förderbetrag von 3500 auf 4800 Euro erhöht. KBV Klartext/IZZ Neuer Präsident der Ärztekammer BW Dr. Wolfgang Miller folgt auf Dr. Ulrich Clever Dr. Wolfgang Miller aus Leinfelden-Echterdingen ist neuer Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Vertreterversammlung wählte den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am 23. Februar 2018. Er folgt im Amt auf Dr. Ulrich Clever, der nicht mehr zur Wahl angetreten war. Die Delegierten wählten den bisherigen Kammerpräsidenten zum Ehrenpräsidenten der Landesärztekammer. Landesärztekammer BW/IZZ Foto: Ärztekammer Zitat „Gesundheitspolitik ist weder ein Spiel, noch ein Selbstzweck. Bei notwendigen Verbesserungen für die Patienten kann man nicht trödeln.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Interview mit den „Westfälischen Nachrichten“. Aufteilung der Wochenarbeitszeit 32,1 28,2 28,2 Ärzte 2,7 Patientensprechstunde Hausbesuche Bereitschafts- und Notdienst Anleitung Praxisteam Fort- und Weiterbildung Verwaltungsarbeit sonstige Tätigkeiten 2,7 2,6 1,8 2,4 7,4 Psychotherapeuten 0,1 0,2 0,3 1,8 2,6 7,0 Arbeitsteilung. Die beiden Grafiken zeigen die Aufteilung der Wochenarbeitszeit von Ärzten und Psychotherapeuten in Stunden. Deutlich wird, dass Patientensprechstunden und Verwaltungsarbeit den mit Abstand größten Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Foto: © BMG Quelle: Ärztemonitor 2018, KBV www.zahnaerzteblatt.de ZBW 3/2019

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