14 Titelthema Familienplanung. Um eine Familie gründen zu können, müssen Zahnärztinnen meist eine Weile beruflich zurückstecken. schaft und Mitarbeiterführung. Hier ergaben sich beim Einstieg in die Praxistätigkeit die größten Schwierigkeiten. Den leichtesten Einstieg ins Berufsleben schafften Zahnärztinnen, die zuvor eine Ausbildung zur ZFA gemacht hatten und den Praxisalltag schon kannten. Zwei Zahnärztinnen berichteten, dass es für sie anfangs problematisch gewesen sei, sich als junge Frau und Ärztin in der Praxis bei älteren Patienten und teilweise auch beim Personal durchzusetzen. Dr. Aynur E. rät in solchen Situationen: „Stehen Sie Ihren Mann, lassen Sie sich nicht unterkriegen und zweifeln Sie nie an Ihren Fähigkeiten.“ Dr. Pinar D. gibt Berufsanfängerinnen folgenden Rat: „Schauen Sie sich die Praxis genau an, in der Sie nach dem Studium arbeiten möchten. Wie ist der Praxisinhaber, was setzt er voraus? Wie unterstützt er mich? Welche Fortbildungen ermöglicht er mir? Vielleicht sollte man ein bis zwei Wochen zum Schnuppern in die Praxis gehen, bevor man zusagt.“ Schwangere Zahnärztin. Wie gut eine Zahnärztin in der Schwangerschaft abgesichert ist, hängt davon ab, wie sie ihren Beruf während der Schwangerschaft ausübt. Am besten finanziell abgesichert ist eine Zahnärztin, die während der Schwangerschaft im Angestelltenverhältnis arbeitet. Dort sind sowohl gesundheitliche Ausfälle, die Zeit des Mutterschutzes, als auch das spätere Elterngeld abgedeckt und die schwangere Zahnärztin muss sich am wenigsten Sorgen über ein geregeltes Einkommen machen. In der eigenen Praxis gestaltet sich eine Schwangerschaft deutlich schwieriger. Es kann zu unvorhergesehenen gesundheitsbedingten Ausfällen kommen, außerdem wird das Elterngeld nach dem ermittelten Gewinn berechnet. Wie lange eine selbstständige Zahnärztin nach der Geburt zuhause bleiben kann, hängt von ihrem finanziellen Polster ab. Während manche Zahnärztinnen schon nach vier Wochen wieder in die Praxis zurückkehren, können es sich andere leisten, eine Auszeit von bis zu sechs Monaten zu nehmen. Foto: Fotolia/Lev Dolgachov Organisation der Familie. Je nach Alter der Kinder gelingt die Betreuung mehr oder weniger gut. Während Babys oft mit in die Praxis genommen und in Behandlungspausen gestillt werden, muss bei älteren Kindern ein zuverlässiger Betreuungsplan aufgestellt werden. Ob mit Großeltern, Bekannten, Au-pair- Mädchen, Krippe oder Kita, die befragten Zahnärztinnen fanden grundsätzlich immer eine Lösung, ihre Kinder versorgt zu bekommen, damit sie in der Praxis arbeiten können. Selbst alleinerziehende Mütter wie Dr. Shirin H. bekommen den Alltag mit Kind in den Griff, auch wenn er wesentlich anstrengender ist. Wie bei allen berufstätigen Frauen ist hier großes Organisationstalent gefragt, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Das System funktioniert jedoch nur reibungslos, solange die Kinder gesund sind. Tipps für den Berufseinstieg. Dr. Shirin H. rät Anfängerinnen, die Assistenzzeit voll auszunutzen, um herauszufinden, welche Stärken man hat und welches Fachgebiet man später einschlagen soll. Dr. Melanie A. empfiehlt, Abrechnungskurse zu belegen und ansonsten in der Praxis alles auszuprobieren: „Trauen Sie sich und geben Sie nie zu, dass es das erste Mal ist.“ Dr. Babette H. rät allen Berufseinsteigerinnen, entweder während des Studiums oder direkt danach zu promovieren. Sie hatte erst später promoviert und in ihrer Assistenzzeit die Erfahrung gemacht, die Patienten von ihrem Können erst überzeugen zu müssen. Dr. Nadine H. empfiehlt Berufsanfängerinnen, sich eine Praxis zu suchen, in der sich der Chef noch Zeit für die Ausbildung nach dem Studium nimmt: „Man sollte alle Bereiche der Praxis erkunden können, vom Empfang über die Abrechnung bis hin zu allen Behandlungsabläufen.“ Zahnärztin Pia S. rät Zahnmedizin-Studentinnen: „Sammeln Sie so viel Praxis wie möglich! Machen Sie am besten schon vor dem Studium Praktika in Dentallaboren und in Zahnarztpraxen, denn in der gesamten Zeit der Vorklinik kommt man leider überhaupt nicht in Kontakt mit Patient/innen.“ Alle befragten Zahnärztinnen, insbesondere diejenigen, die eine eigene Praxis gegründet haben, zeigten sich insgesamt sehr zufrieden mit ihrer Berufsausübung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für alle gleichermaßen anstrengend und gelingt – wie bei vielen anderen berufstätigen Frauen – nur mit guter Organisation und Unterstützung durch das familiäre Umfeld. Den Sprung in die Selbstständigkeit hat keine der befragten Zahnärztinnen bereut, ganz im Gegenteil. Alle, die es gewagt haben, sind trotz aller Anstrengungen glücklich mit ihrer Situation. » richter@lzk-bw.de ZBW 3/2019 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 15 Vertretung von Zahnärztinnen in den Führungsgremien in Baden-Württemberg Ein natürlicher Prozess „Mehr Frauen in Führungspositionen zur Organisation des Gesundheitswesens“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hat im Oktober 2018 einen Antrag im Bundestag gestellt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine verbindliche Frauenquote für die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorsieht. Verbindliche Vorgaben sollen auch für die Kammern der Heilberufe geschaffen werden. Wie sieht es mit der Vertretung von Zahnärztinnen in den Führungspositionen der Selbstverwaltung in Baden-Württemberg aus? Braucht es eine Quote? Antrag. „Mehr Frauen in Führungspositionen zur Organisation des Gesundheitswesens“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hat im Oktober 2018 einen Antrag im Bundestag gestellt. Es sei notwendig, „die Wahrung der Interessen von weiblichen Versicherten und Beschäftigten im Gesundheitswesen auch durch eine angemessene Repräsentanz in den Führungsstrukturen der Selbstverwaltung sicherzustellen“, heißt es in der Drucksache 19/4855 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die der Bundestag in seiner Sitzung am 13.12.2018 federführend an den Ausschuss für Gesundheit verwiesen hat. Zur Begründung ihrer Forderungen führen die Abgeordneten der Fraktion an, die Vorstände von Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) seien rein männlich besetzt und in den Vertreterversammlungen liege der Frauenanteil aktuell bei 18 Prozent (KBV) bzw. fünf Prozent (KZBV). Ähnlich niedrig sei er häufig auf Landesebene. BZÄK-Ausschuss. Mit Blick auf diese Initiative im Bundestag hat auch der Ausschuss Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement der Bundeszahnärztekammer das Thema aufgegriffen und Anträge zur Bundesversamm- Foto: Deutscher Bundestag/Friederike Schleinitz lung am 9. November 2018 formuliert. Der Ausschuss hat insbesondere die Forderung nach einer verbindlichen Frauenquote aufgenommen und eine 30-Prozent-Quote gefordert. Der BZÄK-Vorstand hatte sich den Forderungen des Ausschusses geöffnet und mit vier in der Bundesversammlung vorgelegten Anträgen versucht, einen Kompromiss gegenüber den Maximalforderungen einer 30-Prozent- Quote zu erreichen. Die vorgelegten Anträge zur Förderung junger Mitglieder, für ein Konzept zur Förderung des berufspolitischen Nachwuchses, zur Erhöhung des Anteils weiblicher Mitglieder in der Bundesversammlung und der Präsenz der weiblichen Mitglieder in den Gremien der BZÄK stießen allerdings auf eine durchweg negative Resonanz unter den Delegierten der Bundesversammlung. Selten gab es eine hitzigere und kontroversere Diskussion in der Bundesversammlung. Die baden-württembergischen Delegierten legten schließlich einen eigenen Antrag „Zahnärztliche Standespolitik“ vor, mit dem die Bundesversammlung Zahnärztinnen auffordert, sich künftig stärker in die Standespolitik und die Gremien der Selbstverwaltung einzubringen. Der Antrag fand große Zustimmung in der Bundesversammlung, während die Anträge des BZÄK- Vorstandes, bis auf das Konzept zur Förderung des berufspolitischen Nachwuchses, abgelehnt wurden. Der Antrag aus Baden-Württemberg aus der Bundesversammlung zum berufspolitischen Nachwuchs mit der Aufforderung an die Zahnärztinnen, sich künftig stärker in die zahnärztliche Standespolitik und in die Gremien der Selbstverwaltung einzubringen, wurde auch in die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg am 7. Dezember 2018 eingebracht und dort befürwortet. Nachgefragt. Ist es mit der Aufforderung an Zahnärztinnen, sich www.zahnaerzteblatt.de ZBW 3/2019
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