Kursprogramm Mai 2022 Jetzt online anmelden unter fortbildung.kzvbw.de Die Assistenz in der konservierenden Zahnheilkunde Dr. Mathias Spraul, Freiburg • Kurs-Nr.: 22FKM30424 • für Zahnmedizinische Fachangestellte • € 145.- 12.5.2022 Social Media - Neue Wege Patienten zu gewinnen Sabine Nemec, Langenselbold • 4 Fortbildungspunkte • Kurs-Nr.: 22FKT29910 • für das Praxisteam • € 155.- 13.5.2022 Dental English - Fit for international patients Sabine Nemec, Langenselbold • 7 Fortbildungspunkte • Kurs-Nr.: 22FKT20111 • für das Praxisteam • € 225.- 14.5.2022 Praxisgerechte zahnmedizinische Versorgung von Patienten mit Behinderung Prof. Dr. Andreas Schulte, Witten-Herdecke • 5 Fortbildungspunkte • Kurs-Nr.: 22FKT31412 • für das Praxisteam • € 205.- 18.5.2022 Gestern Kollegin - Heute Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) Iris Karcher, Mainz • Kurs-Nr.: 22FKM20427 • für Zahnmedizinische Fachangestellte • € 225.- 18.5.2022 Strukturierte Fortbildung: ZAHNÄRZTLICHE CHIRURGIE und TRAUMATOLOGIE in Theorie & Praxis, Teil 1-4 Prof. Dr. Andreas Filippi und weitere Dozenten, CH - Basel Strukturierte Fortbildung: ENDODONTIE, Teil 1-8 Prof. Dr. David Sonntag und weitere Dozenten, Düsseldorf • 71 Fortbildungspunkte • Kurs-Nr.: 22FKZ40504 • für Zahnärztinnen / Zahnärzte • € 3.100.- • 163 Fortbildungspunkte • Kurs-Nr.: 22FKZ40101 • für Zahnärztinnen / Zahnärzte • 6.400.- 01.-02.04.2022 01.-02.07.2022 22.-23.07.2022 23.-24.09.2022 13.-14.05.2022 08.-09.07.2022 04.-05.11.2022 25.-26.11.2022 27.-28.01.2023 02.-04.03.2023 05.-06.05.2023 16.-17.06.2023 Strukturierte Fortbildung: PARODONTOLOGIE & PERIIMPLANTÄRE THERAPIE, Teil 1-3 Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger und weitere Dozenten, Freiburg • 101 Fortbildungspunkte • Kurs-Nr.: 22FKZ40301 • für Zahnärztinnen / Zahnärzte • € 3.400.- 30.11.-03.12.2022 01.-04.02.2023 10.-11.03.2023 FFZ Fortbildungsforum Zahnärzte Merzhauser Straße 114-116 79100 Freiburg Fon: 0761 4506-160/-161 Fax: 0761 4506-460 Mail: info@ffz-fortbildung.de Web: www.ffz-fortbildung.de
ZBW_4/2022 www.zahnaerzteblatt.de 9_LEITARTIKEL WAS LANGE WÄHRT …. Die Diskussion darüber, ob Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihren Praxen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen dürfen, schwelt schon seit über einem Jahr. Welche Voraussetzungen sind dafür notwendig, wie unterstützt die Kammer die Kollegenschaft und welche Hürden gilt es noch zu überwinden? Dr. Torsten Tomppert Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Angesichts diverser Coronawellen mit hohen Infektions- und Hospitalisierungszahlen haben sich schon Ende 2020 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land dazu bereit erklärt, an der Beschleunigung der baden-württembergischen Impfkampagne aktiv mitzuwirken und ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Damals haben die zahnärztlichen Körperschaften dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes bereits eine Liste mit über 600 freiwilligen Zahnärztinnen und Zahnärzten übermittelt, die angeboten hatten, in den Impfzentren mitzuarbeiten. Darüber hinaus besteht in der Kollegenschaft vor allem der Wunsch, ihre Patientinnen und Patienten in eigener Praxis selbstständig impfen zu dürfen. RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Da das Impfen als rein ärztliche Leistung den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist, galt es, für die zahnärztliche Kollegenschaft zunächst die rechtlich notwendigen Voraussetzungen auf Bundesebene zu schaffen. Darauf haben KZV und Kammer in zahlreichen Gesprächen im Rahmen der Corona- Task-Force unter Leitung von Sozialminister Manfred Lucha immer wieder hingewiesen. Das Sozialministerium hat unsere Bitte auf die Bundesebene getragen und mit außerordentlich begrüßenswertem Engagement dazu beigetragen, dort im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz die Weichen zu stellen. Denn auf dieser Grundlage wurde das neue Bundesgesetz zur „Stärkung der Impfprävention gegen CO- VID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften“ initiiert, das Mitte Dezember 2021 in Kraft trat. Damit waren endlich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit auch Zahnärztinnen und Zahnärzte bundesweit zeitlich begrenzt Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen können. UNTERSTÜTZUNG Gesetzlich geregelt wurde auch, dass vor Verabreichung der ersten Impfdosis die erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen ärztlichen Schulung nachgewiesen werden muss. Besonders aufwändig war die administrative und organisatorische Gestaltung des praktischen Parts. Neben der Möglichkeit, diese Voraussetzung mittels Hospitation in einer ärztlichen Praxis oder in einem Impfzentrum zu erfüllen, wurden von Seiten der LZK-Verwaltung am 2. Februar auch ärztliche Notfall- Schulungen in Filderstadt angeboten. Diese im Eiltempo hervorragend organisierte Auftaktveranstaltung mit einer Top-Referentin in zwei Kursen war ein großer Erfolg und mit der Teilnahme von über 250 Kolleginnen und Kollegen restlos ausgebucht. Als Teilnehmer dieser Schulung habe ich in meinem Grußwort als Kammerpräsident die gute Gelegenheit genutzt, um den anwesenden Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement herzlich zu danken, auch weil es dazu beiträgt, dass der Zahnarztberuf als humanmedizinischer Heilberuf in Politik und Medien stärker und in gleichem Maße wie der ärztliche Beruf wahrgenommen wird. Ergänzt wurde diese Auftaktveranstaltung durch weitere, ebenfalls gut besuchte praktische Schulungen bei den BZKen in Stuttgart und Tübingen. PROBLEMLAGEN UND AUSSICHTEN Obwohl viele Kolleginnen und Kollegen alle Voraussetzungen zum Impfen gemäß Infektionsschutzgesetz erfüllen, sind Impfungen in Zahnarztpraxen leider immer noch nicht möglich. Zum einen führen retardierende Momente, verursacht durch individuelle standespolitische Fehleinschätzungen, zur Demotivation der Kollegenschaft und machen mich sprachlos. Zum anderen spielt auch die Impfverordnung des BMG eine wichtige Rolle, weil dort die Zahnärztinnen und Zahnärzte trotz dringlicher Anmahnungen seitens der Körperschaften bisher noch nicht aufgenommen wurden. Des Weiteren bestehen klärungsbedürftige Punkte in Bezug auf die Anbindung an die Impfsurveillance des Robert-Koch- Institutes, zur Impfstoffbestellung sowie zu Abrechnungswegen, an deren Lösung die KZVen arbeiten und die hoffentlich bei Erscheinen dieser ZBW- Ausgabe erledigt sind. Es bleibt sprichwörtlich zu hoffen, dass auch endlich gut wird, was lange währt. Die genannten offenen Fragen zeigen meines Erachtens sehr deutlich, wie langsam und bürokratisch die administrativen Mühlen mahlen und dass dadurch die Umsetzung des vermeintlich simplen Ziels, von zahnärztlicher Seite durch Impfungen bei der Bekämpfung der Pandemie zu helfen, so stark ausgebremst wird, bis die Notwendigkeit dafür zeitlich überholt scheint, weil das Impfgeschehen seit Januar stetig rückläufig ist und die aktuelle Coronawelle bereits abklingt. Bei allem Unmut über die derzeitig suboptimale Situation besteht für mich trotzdem Grund zum Optimismus. Ob im Herbst weitere Coronaimpfungen beispielsweise für vulnerable Gruppen notwendig werden oder für zukünftige Engpasssituationen bei neuen Virusvarianten: Der Grundstein für eine schnelle „Zahnärztliche Eingreiftruppe“ ist gelegt und wir stehen fachlich und technisch bereit.
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