20_BERUFSPOLITIK ZBW_4/2022 www.zahnaerzteblatt.de Standpunkt WÄHLEN – WARUM DAS DENN? Foto: unsplash.com/GlenCarrie In diesem Jahr wählen wir eine neue Vertreterversammlung der KZV BW, das oberste Selbstverwaltungsorgan der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Baden- Württemberg. Die Vertreterinnen und Vertreter erfüllen wichtige Aufgaben: Sie wählen, kontrollieren und beraten den Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg. Sie fassen politische Beschlüsse und begleiten die fachlichen Entwicklungen im Beruf. So können sie die berufspolitische Ausrichtung entscheidend mitgestalten. Wir möchten bereits an dieser Stelle alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufrufen, sich an der Wahl zur Vertreterversammlung zu beteiligen. Sprechen Sie aktiv weitere Kolleginnen und Kollegen an und tragen Sie zu einer hohen Wahlbeteiligung bei. Es zählt jede Stimme! Noch besser ist: Engagieren Sie sich selbst im vertragszahnärztlichen Ehrenamt. Die Vertreterversammlung ist Ausdruck des demokratischen Prinzips der Selbstverwaltung der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie soll dementsprechend die ganze Bandbreite der Zahnärzteschaft abbilden. Alle Kolleginnen und Kollegen, die Interesse zeigen, sind als Kandidatin oder Kandidat willkommen. Mit Blick auf die Zukunft richtet sich unser Appell ganz bewusst auch an die jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Die Vertretung der baden-württembergischen Zahnärzteschaft lebt auch von Ihrem Engagement! Bringen Sie sich ein, nehmen Sie teil an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Berufsausübung und erfahren Sie, wie wichtig, wie spannend und wie vielfältig der standespolitische Einsatz ist. Berufspolitik bedeutet für uns die persönliche Begegnung, der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und das Verfolgen eines gemeinsamen politischen Ziels: einer starken Vertretung unserer zahnärztlichen Interessen. Eine hohe Wahlbeteiligung signalisiert auch Stärke nach außen. Die zahnärztlichen Körperschaften haben sich in der Vergangenheit erfolgreich engagiert und viel für den Berufsstand im Land erreicht. Dies muss auch in Zukunft, in der neuen Amtsperiode sichergestellt werden. Tragen Sie dazu bei. Bitte wählen Sie. Dr. Dr. Alexander Raff Vorsitzender der Vertreterversammlung Dr. Ulrich Jeggle stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung Dr. Uwe Lückgen Sprecher des Landesbeirates Vorsitzender der Bezirksgruppe Karlsruhe Dr. Georg Bach Vorsitzender der Bezirksgruppe Freiburg Dr. Gudrun Kaps-Richter stellv. Sprecherin des Landesbeirates Vorsitzende der Bezirksgruppe Stuttgart Dr. Wilfried Forschner Vorsitzender der Bezirksgruppe Tübingen
ZBW_4/2022 www.zahnaerzteblatt.de BERUFSPOLITIK_21 VV-Wahlen der KZV BW INFORMATIONEN ZUR WAHL IN 2022 In diesem Jahr findet die Neuwahl der Delegierten zur Vertreterversammlung der KZV BW für die vierte Wahlperiode 2023 – 2028 statt. Dieses höchste Ehrenamtsorgan repräsentiert die Vertragszahnärzteschaft in Baden-Württemberg und stellt die standespolitischen Weichen für die nächsten sechs Jahre. Über wichtige Grundlagen zum Wahlprozedere und den Zeitablauf der Wahlen informieren wir Sie wie folgt: Foto: Stollberg Wahlen zur VV. Für eine starke Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft. WAHLVERFAHREN Die Vertreterversammlung der KZV BW setzt sich aus 50 Delegierten zusammen. Für die Wahl zur Vertreterversammlung sind sowohl Listen- als auch Einzelwahlvorschläge zugelassen. Jede*r Wahlberechtigte hat max. 50 Stimmen. Werden mehr Stimmen abgegeben, ist die gesamte Stimmabgabe ungültig. Pro Bewerber*in kann nur eine Stimme vergeben werden. Es können Bewerber*innen aus verschiedenen Wahlvorschlägen gewählt werden. Wahlberechtigt und wählbar sind alle KZV-Mitglieder. ZEITPLAN Wichtig sind die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Diese können vom 4. Mai 2022 bis einschließlich 18. Mai 2022 eingereicht werden. Über die Zulassung von Wahlvorschlägen entscheidet der Landeswahlausschuss. Nach Ablauf der Frist eingehende Wahlvorschläge werden nicht zugelassen. Am Donnerstag, dem 23. Juni 2022, werden die Wahlunterlagen verschickt. Bis zum 11. Juli 2022 können die Stimmzettel zurückgesendet werden. Anschließend ermittelt der Landeswahlausschuss vom 12. bis 14. Juli 2022 das Wahlergebnis. Die gewählten Vertreter*innen werden vom Landeswahlleiter über ihre Wahl informiert. Das amtliche Wahlergebnis wird am 26. Juli 2022 bekanntgegeben. Für den 5. Oktober 2022 ist die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung vorgesehen, in welcher der Vorstand für die Wahlperiode 2023 – 2028 gewählt wird. Dr. Holger Simon-Denoix INFO Alle Regelungen in Bezug auf die Wahl sind in der Wahlordnung der KZV BW festgelegt. Diese können Sie auf der Webseite der KZV BW einsehen: https://www. kzvbw.de/ueberuns/satzungordnungen-richtlinien/
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