16_TITELTHEMA ZBW_4/2022 www.zahnaerzteblatt.de DURCHGEFÜHRTE COVID-19-IMPFUNGEN AUF BUNDESLANDEBENE IN PROZENT Mindestens einmal geimpft Grundimmunisiert Auffrischimpfungen Berücksichtigt wurden alle Impfungen, die bis einschließlich 15.3.22 durchgeführt und dem RKI bis 16.3.22, 8:00 Uhr, gemeldet wurden. Impfungen. Impfquoten-Monitoring des Robert-Koch-Instituts (Stand 15. März 2022). Quelle: Robert-Koch-Institut ten in ein Webformular eingegeben werden. Dafür können die Zahnärzt*innen nach der Bekanntgabe der Impfbereitschaft an die KZV BW einschließlich des Nachweises der nötigen Voraussetzungen ein eigens im Portal der KZV BW bereitgestelltes Formular als „Nachbau“ des RKI- Formulars verwenden. Dieses Formular ist im geschützten Bereich auf der KZV-Webseite hinterlegt, die Datensätze werden täglich von der KZV BW zusammengeführt und an das RKI gemeldet. Der Vorteil für die Zahnärzt*innen besteht in einer bürokratiearmen Lösung und der einfachen Handhabung aufgrund der bekannten Umgebung im geschützten Bereich der KZV-Webseite. Auch sind hier keine zusätzliche Registrierung und keine zusätzlichen Anmeldedaten nötig. Zudem entfällt mit der Verwendung des von der KZV BW bereitgestellten Formulars die nötige Installation eines Zertifikats für den Zugriff auf das RKI-Portal. ABRECHNUNG Die zweite Aufgabe aus vertragszahnärztlicher Perspektive betrifft die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Rahmen der Impfung. Hier wurde ein einheitliches Verfahren festgelegt. Die KZV BW stellt den Zahnarztpraxen, die selbst Impfungen durchführen, wie bereits dargestellt, ein Webformular zur normierten Erfassung der Impfdaten sowie der erbrachten Leistungen zur Verfügung. Anhand der erfassten Impfleistungen wird daraufhin seitens der KZV BW eine Impf- Abrechnungsdatei im csv-Format zusammengestellt, die an das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) übermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem BAS und die Vergütung der Leistungen wird infolgedessen über die KZV BW an die Zahnarztpraxen ausgezahlt. IMPFZERTIFIKATE Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Erstellung digitaler Impfzertifikate, die § 22 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes zufolge entweder durch den impfenden Leistungserbringer (ggf. also auch durch die an der Impfkampagne teilnehmenden Zahnärzt*innen) oder nachträglich durch die Ärztin/den Arzt oder die Apothekerin/den Apotheker erfolgen kann. Die Erstellung der Zertifikate ist zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Zahnärzteblatts noch in Klärung, da sie softwareseitig nach aktuellem Stand nicht in den Zahnarztpraxen durchführbar ist und dafür bisher auch keine Abrechnungsvoraussetzung besteht. Ebenso ist die Abrechenbarkeit einer ausschließlichen Impfberatung noch nicht abschließend geregelt. Nach wie vor nötig ist zudem die Aufnahme in die Impfverordnung, damit die Impfungen in den Zahnarztpraxen Anfang April starten können. Diese war bis zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht erfolgt. Sobald zu den bestehenden offenen Fragen Lösungen vorliegen, werden die Zahnärztinnen und Zahnärzte zeitnah über das digitale Rundschreiben der KZV BW informiert. INFO Dr. Holger Simon-Denoix Aktuelle Informationen zur Impfung in den Zahnarztpraxen finden Sie online auf der Seite der KZV BW www.kzvbw.de. Der Link zum Webformular zur Erfassung der Impfdaten wird rechtzeitig im Rundschreiben bekannt gegeben. Informationen zum Digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) bietet die Webseite des RKI unter https://bit. ly/3w8Rl56.
ZBW_4/2022 www.zahnaerzteblatt.de 17_PRO & CONTRA Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht BLICK IN DIE PRAXIS PRO & CONTRA Name ist der Redaktion bekannt Dentalhygienikerin Melanie Staeven Zahnmedizinische Fachangestellte Zwischen Impfpflicht und Impfverweigerung gibt es meines Erachtens viele Wege und auch Möglichkeiten. Ich bin 36 Jahre alt und möchte mich nicht impfen lassen. Ich bin keine Coronaleugnerin und glaube auch an den prinzipiellen Schutz von Impfungen. Aber mein Bauchgefühl sagt mir, ich sollte diesen Impfstoff gegen Corona nicht in meinen Körper spritzen lassen. Sachlich begründen kann ich es ehrlich gesagt nicht, nein. Und ich weiß auch, dass ich gegen den Trend argumentiere und vermutlich meinen Job verliere. Das bedaure ich, weil ich ihn sehr gerne ausübe und das Arbeiten in meinem Team auch sehr mag. Wenn ich mich doch impfen lasse, dann vermutlich auch nur, um meinen Job nicht zu verlieren. Doch allein dieser Gedanke hält mich noch mehr von der Impfung ab und sagt mir, dass ich es nicht aus freien Stücken mache, sondern unter Zwang. Kann das gut für meinen Körper sein? In der Praxis und in der Familie bin ich die Einzige, die noch nicht geimpft ist. Natürlich gibt mir das auch das Gefühl des Ausgeschlossenseins, da bin ich ganz ehrlich. Doch was kann man gegen sein innerstes Gefühl tun? Ich habe Angst vor möglichen Langzeitfolgen der Impfung, habe vielleicht auch zu wenig Wissen dazu, aber die Unsicherheit ist auch nach vielen Diskussionen und Überzeugungsversuchen meines Umfelds immer noch da und zu groß. Ich hatte am Anfang im Mai 2020 Corona. Für mich war es nicht so schlimm. Ich denke, dass mein Körper sich nicht nochmals infiziert und wenn doch, auch mit dieser Krankheit fertig wird. Das Argument, ich könnte zur Gefahr für die Patient*innen werden, verstehe ich nicht, da ich permanent Maske trage und mich teste. Warum ich nicht offiziell zu meiner Meinung stehe? Ich denke, Sie kennen die Antwort. Man wird fertiggemacht und die wenigsten Menschen versuchen, mich zu verstehen. Schräg finde ich, dass wir nicht bei den Coronaprämien berücksichtigt werden, aber zur Impfpflicht verdonnert. Das passt meines Erachtens auch nicht zusammen. Entweder ganz oder gar nicht. Als das damals mit Corona angefangen hat, hatten wir in unserer Clique eigentlich beschlossen, uns nicht impfen zu lassen. Wir waren der Meinung: Brauchen wir nicht. Als wir die Entwicklung dann jedoch beobachtet und mitbekommen haben, wie schlimm die Verläufe bei den schwer Infizierten waren und wie hoch die Ansteckungsgefahr war, änderten wir unsere Meinung recht schnell. Mir war klar, um sicher weiterzuarbeiten und auch leben zu können, ist die Impfung der einzige Weg. Ich möchte keinen schweren Verlauf bekommen und im Krankenhaus liegen müssen. Außerdem hoffe ich, dass ich durch die Impfung auch meine Virenlast senken kann, sodass ich weder meine Eltern noch unsere Patient*innen anstecke. Später kam dann auch der Nebeneffekt dazu, dass wenn man geimpft ist, es sich unkomplizierter reisen lässt und sich auch das gesamte Leben „normaler“ gestalten lässt. Zudem: Je mehr Leute geimpft sind, umso schneller können wir alle wieder zum normalen Leben zurückkehren. Also habe ich mich sozusagen auch für die Allgemeinheit mitgeimpft. Als es damals losging mit dem Impfen, hatten wir großes Glück, dass wir schon im Februar an die Reihe kamen. Ich bekam als erstes AstraZeneca und kam mit einem Tag Ausruhen davon. Kurz darauf ging dann die Diskussion über Astra los, doch da ich nur einen Tag Nebenwirkungen und sonst nichts hatte, war klar, dass ich auch die zweite Impfung machen lasse. Ohne mich von den Medien beeinflussen zu lassen. Nach den zwei Impfungen habe ich mich dann schon sicherer gefühlt – sowohl im Umgang mit den Patient*innen als auch mit der Familie. Die dritte Impfung gab es dann mit Biontech und ich denke durch die Mischung bin ich doch vor schweren Verläufen ganz gut geschützt. Jetzt hoffe ich, dass es langsam bergauf geht und wir das Virus kleinkriegen und die Normalität wieder zurückkommt. Ich würde mich auf den Fall wieder Erstimpfen lassen, ob ich das allerdings dauerhaft jedes halbe Jahr mache, weiß ich noch nicht.
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