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Im Wandel der Welle

Ausgabe 1/2022

20_BERUFSPOLITIK

20_BERUFSPOLITIK ZBW_1/2022 www.zahnaerzteblatt.de Das Bündnis aus versierten Standespolitiker*innen und potentiellem Nachwuchs tauschte sich zwei Tage lang ausgiebig über Wissenschaft, Praxisalltag und standespolitisches Arbeiten aus. Standespolitische Nachwuchstagung der KZV BW und BZK Tübingen AUSTAUSCH AUF MEHREREN EBENEN Foto: C. Schwarz Zwei Tage lang informierten sich Zahnärzte*innen im Rahmen der jährlich stattfindenden standespolitischen Nachwuchstagung der Bezirksdirektion Tübingen der KZV BW und der BZK Tübingen in Metzingen über mögliche Arbeitsfelder in der Standespolitik. In verschiedenen Referaten erläuterten versierte Standespolitiker*innen Wissenswertes über ihre Tätigkeitsfelder und informierten umfassend über ihr Tun. Darüber hinaus gab es wissenschaftliche Fachvorträge zur medikamentösen Schmerztherapie und Wiederherstellung von defekten Restaurationen. Nach der Begrüßung durch Dr. Wilfried Forscher, Vorsitzender der Bezirksgruppe Tübingen der KZV Baden-Württemberg, und Vorsitzender der BZK Tübingen, und einer kleinen Vorstellungsrunde der Teilnehmenden berichtete KZV- Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier aus ihrem Arbeitsfeld. KÖRPERSCHAFT Ausführlich erläuterte die Vorstandsvorsitzende den Aufbau der zahnärztlichen Körperschaften, das Verhältnis zum Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde und die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses. Am Beispiel der neu eingeführten PAR-Richtlinie präzisierte Dr. Maier die vielschichtigen Bemühungen der Selbstverwaltung um Einflussnahme und Intervention hinsichtlich Gesetzgebung und Gestaltung von Richtlinien. „Allein dieser Prozess dauerte sieben Jahre“, ließ die KZV-Vorsitzende wissen, „und die Abläufe werden nicht einfacher“. Vertragsverhandlungen werden teilweise wochenlang vorbereitet, Vergleiche dafür ausgearbeitet, Aussagen mit Daten unterfüttert. „Selten gibt es dabei nur eine Verhandlung“, fasste sie die Realität in Worte. GUTACHTERWESEN Dr. Wolfram Widmaier, Referent des Gutachterwesens der KZV BW innerhalb der Bezirksdirektion Tübingen, referierte im Anschluss daran über die Organisation des Gutachterwesens, „ein Instrument der Qualitätssicherung und Unterstützung des autonomen Berufsstandes“. Die Einblicke Dr. Widmaiers waren umfassend und erklärten auch die zeitlichen Fristen und Modalitäten, an die sich ein*e Gutachter*in zu halten hat. „Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist ein gutes Organisationsmanagement wichtig, zudem müssen Sie mindestens vier Jahre lang niedergelassen

ZBW_1/2022 www.zahnaerzteblatt.de 21_BERUFSPOLITIK » Die Organisation des Gutachterwesens: ein Instrument der Qualitätssicherung und Unterstützung des autonomen Berufstandes.« Dr. Wolfram Widmaier Foto: C. Schwarz PD Dr. Fabian Hüttig sein und entsprechende Fortbildungen vorweisen“. TEAMARBEIT Der Problematik des Fachkräftemangels im Bereich der ZFAs widmete sich Dr. Bernd Stoll, Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglied der BZK Tübingen. Anhand verschiedener Beispiele sensibilisierte Dr. Stoll seine Zuhörerschaft für die Faktoren, die zu Arbeitszufriedenheit führen. „Den größten Einfluss auf Arbeitszufriedenheit haben Sie als Praxisinhaber und Aspekte wie ein strukturierter Arbeitstag und das Arbeitsklima“, untermauerte er seine Ausführungen mit repräsentativen Umfrageergebnissen. KAMMERBEITRAG Hintergründe darüber, wie der Kammerbeitrag zustande kommt und wozu er verwendet wird, spezifizierte Dr. Dr. Heinrich Schneider, stellvertretender Vorsitzender der Bezirksgruppe der KZV BW sowie der BZK Tübingen. Die Aufgaben der Körperschaften sind vielfältig und umfassend und regeln sämtliche Angelegenheiten des zahnärztlichen Berufsstandes. Die Kammerbeiträge decken diesen Aufwand. Die Höhe des Kammerbeitrags setzt sich aus dem Beitrag für die Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer sowie dem Beitrag für die jeweilige Bezirkszahnärztekammer zusammen und wird durch die Vertreterversammlung festgesetzt. PRÜFWESEN Ausführlich erläuterte Dr. Stephan Große-Sender, Prüf- und Abrechnungsreferent der der Bezirksdirektion Tübingen der KZV BW, die Verfahrensabläufe im Prüfwesen. Im Schwerpunkt wurde erörtert, welche rechtlichen Grundlagen und Wirtschaftlichkeitsgebote es dabei zu berücksichtigen gilt und wie die Prüfgremien organisiert sind. Zudem erhielten die Tagungsteilnehmer*innen Einblicke in die Prüfungsabläufe: Was und wer wird geprüft und wie verlaufen die einzelnen Prüfarten. Zum Schluss wurden mit Details zur Einzelfallprüfung, der statistischen Vergleichsprüfung und der repräsentativen Einzelfallprüfung auch die verschiedenen Prüfmethoden erläutert. GEBÜHRENORDNUNG Mit dem Thema „Gebührenordnung und freie Berufe“ setzte sich der letzte Vortrag der Tagung auseinander. Dr. Herbert Martin, Vorstandsmitglied der BZK Tübingen, beleuchtete darin Vorund Nachteile und gab einen Überblick über Unterschiede zu selbständigen Gewerbeberufen sowie Mindest- und Höchstsätzen zahnärztlicher Leistungen. Im Weiteren widmete sich Dr. Martin der Frage, ob die GOZ/GOÄ ihren Anforderungen auch hinsichtlich des dispositiven Rechts aktuell tatsächlich noch gerecht wird. WISSENSCHAFT Die wissenschaftlichen Fachvorträge übernahmen zum einen PD Dr. Fabian Hüttig (Bild links oben), stellvertretender kommissarischer Ärztlicher Direktor der Universitätszahnklinik Tübingen und zum anderen Prof. Dr. Bernd Haller (Bild rechts unten), Ärztlicher Direktor der Universitätszahnklinik Ulm. Mit der medikamentösen Schmerztherapie bei CMD und Gesichtsschmerzen befasste sich das Auditorium am Freitagnachmittag. Dr. Hüttig präzisierte dabei den interdisziplinären Ansatz in Diagnostik und Therapie und ging ausführlich auf verschiedene Funktionsstörungen des stoma-tognathen Systems, verbunden mit Kiefer- und/oder Gesichtsschmerzen ein. Interaktiv bezog er seine Zuhörer*innen in seine Ausführungen mit ein und ermöglichte eine gute praktische Anleitung. Den wissenschaftlichen Part am Samstag übernahm Prof. Dr. Bernd Haller und referierte über Reparaturen defekter Restaurationen. Dabei machte er deutlich, dass seiner Arbeitsweise entsprechend, die Behandlung defekter Restaurationen und die dauerhafte Wiederherstellung von Form, Funktion und Farbe gegenüber dem provisorischen Ausbessern erfolgen müsse: „Reparieren statt flicken“ lautet dabei seine Devise. Seine Ausführungen belegte er mit Studienergebnissen und praxistauglichen Hinweisen. AUSTAUSCH Am Rand der Tagung gab es vielfach Raum für individuelle Fragestellungen sowie Austausch unter Kollegen*innen. „Ein ganz wesentlicher Aspekt“, wie eine der Teilnehmerinnen bemerkte. Neben den Einblicken in die standespolitischen Themen, suchten die Anwesenden auf mehreren Ebenen den Dialog mit den Kollegen*innen. Die meisten unter ihnen hatten ihre Praxis erst in den letzten fünf Jahren eröffnet oder übernommen oder waren in eine Praxis von Familienangehörigen eingestiegen. Diese gemeinsame Ebene gab vielfache Ansätze für Diskussionen und gegenseitige Ratschläge. Cornelia Schwarz Foto: M. Bamberger Prof. Dr. Bernd Haller

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