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Im Wandel der Welle

Ausgabe 1/2022

18_BERUFSPOLITIK

18_BERUFSPOLITIK ZBW_1/2022 www.zahnaerzteblatt.de Vertreterversammlung der BZK Stuttgart VERÄNDERUNG IM VORSTAND Mit Abstand und Maske tagte die Vertreterversammlung der Bezirkszahnärztekammer (BZK) Stuttgart kurz bevor die vierte Coronawelle übers Land schwappte. Durch den Rücktritt des langjährigen Vorstandsmitgliedes Dr. Gerhard Cube zum Jahresende war eine Nachwahl notwendig. Die Vertreterversammlung wählte daraufhin Dr. Florentine Carow-Lippenberger, Flein, in den Vorstand der Bezirkszahnärztekammer. Den dadurch frei werdenden Sitz im Haushaltsausschuss der BZK nimmt zukünftig Zahnärztin Susanne Löffler, Wertheim, ein. Patientenversorgung sichergestellt. Dr. Eberhard Montigel fordert Anerkennung seitens der Politik. Neu im Vorstand. Dr. Florentine Carow-Lippenberger wurde einstimmig ins neue Amt gewählt. . Fotos: C. Schwarz Den Auftakt in der Berichterstattung machte wie immer der Vorsitzende Dr. Eberhard Montigel. Ein Schwerpunkt war die Sicherung der freiberuflichen zahnärztlichen Berufsausübung. Stand Juli 2021 gibt es in Baden-Württemberg 46 investorengeführte MVZ. Dr. Montigel zeigte sich froh, dass die intensiven politischen Bestrebungen aller am Heilberufekammergesetz Beteiligten in diesem Jahr zu einer Änderung des Heilberufekammergesetzes geführt haben. Seit Sommer regelt deshalb der neue § 17a der LZK BW-Berufsordnung die Bedingungen, unter denen Zahnärzte*innen eines MVZ zukünftig ihren Beruf ausüben können. Zukünftig dürfen Zahnärzt*innen in einem MVZ nur dann tätig werden, wenn alle Gesellschafter dieses Versorgungszentrums und mindestens die Hälfte der Gesellschafter Kammermitglieder sind und wenn in diesem MVZ kein Gewinnabfluss an Dritte erfolgt. Weiterhin herrscht aber für die Patient*innen keine Transparenz im Auftreten dieser MVZ, ein Transparenzregister und eine verpflichtende Kenntlichmachung auf Schild und Homepage sind dringend erforderlich. ANERKENNUNG Bezüglich der Pandemie stellte Dr. Montigel fest, dass die zahnärztliche Versorgung der Patienten*innen zu allen Zeiten sichergestellt war. Weiterhin sei der Beweis erbracht worden, dass Zahnärzt*innen Hygiene können, denn weder für die Patientenschaft noch für die Mitarbeitenden bestand ein erhöhtes Risiko. Dank dafür erfahren alle täglich in der Praxis. Diese Anerkennung forderte Dr. Montigel nun aber auch von der Gesellschaft insgesamt und der Politik im Speziellen ein. PRAXISFÜHRUNG Aus dem Referat Praxisführung berichtete Dr. Hendrik Putze, stellvertretender Vorsitzender der BZK, und informierte über die Problematik Mund-Nasen- Schutz IIR versus FFP2. Unter anderem berichtete er über die Umsetzung der Medical Device Regulation (MDR) und verwies auf ein erarbeitetes Papier, das die Richtlinien erläutert, wünscht sich aber schnellstmöglich den Wegfall dieser Bestimmungen. Ein weiteres wichtiges Thema in der Praxis sei auch die Nachhaltigkeit, hier wünschte sich der Referent mehr Offenheit, „denn es ist ein ernstes Thema“. VULNERABLE GRUPPEN Anschließend gab Dr./Med. Univ. Budapest Edith Nadj-Papp dem Auditorium einen Überblick über die Schwierigkeiten hinsichtlich der Prophylaxe in der Jugendzahnpflege sowie der Alters- und Behindertenzahnheilkunde während der Pandemie. Während Corona erfuhren sie keine Betreuung. „Wir brauchen deshalb neue Wege in dieser Kommunikation“, forderte sie und warnte vor der zu erwartenden höheren Kariesprävalenz. „Daher möchte ich Sie motivieren Patenzahnarzt, Patenzahnärztin zu werden“. FACHKRÄFTEMANGEL Dr. Bernd Krämer, Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiter*innen, kam mit guten und schlechten Nachrichten. Zwar sei die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse auf hohem Niveau, aber trotzdem sei die Entwicklung der Praxen immer wieder durch einen Mangel an qualifizierten Mitarbeiter*innen geprägt. „Ohne Mitarbeiter ist keine moderne Zahnheilkunde möglich“, so Dr. Krämer. Er appellierte an das Auditorium die neu gefassten Gehaltsempfehlungen der LZK BW für die Gehälter der einzelnen Tätigkeitsgruppen umzusetzen. IMPFKAMPAGNE Auch das Thema Impfen durch die Zahnärzteschaft wurde intensiv diskutiert. Zur laufenden Impfkampagne erklärte die Vertreterversammlung der BZK Stuttgart schließlich in einem Antrag die Bereitschaft, als medizinischer Heilberuf ihrer Verantwortung für die Gesundheitsfürsorge im Land gerecht zu werden und die Impfkampagne gegen COVID-19 zu unterstützen. Sie forderte deshalb, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Auf Antrag von Dr. Dr. Alexander Raff forderte die VV der BZK Stuttgart den Landesgesetzgeber zudem dazu auf, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die Zahnärzteschaft ebenfalls in die Impfkampagne gegen COVID-19 eingebunden wird. Cornelia Schwarz

ZBW_1/2022 www.zahnaerzteblatt.de 19_BERUFSPOLITIK Angebote der LZK BW für Studierende FAMULATUR UND FREIWILLIGE MITGLIEDSCHAFT „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie …“ ließ schon vor mehr als 200 Jahren Goethes Mephistopheles den Schüler wissen. Dass dies auch heute noch gilt, zeigt die letzte Änderung der zahnärztlichen Approbationsordnung, die Studierenden der Zahnmedizin eine Famulatur vorschreibt. Sie sollen sich dadurch möglichst früh mit dem Praxisalltag vertraut machen. Die LZK BW bietet eine neue Plattform, die Studierenden die Suche nach einer Famulatur-Praxis erleichtert. Hierfür werden noch Praxen gesucht. Weitere Vorteile haben Studierende mit der freiwilligen Kammermitgliedschaft in der LZK BW. Die Änderung der zahnärztlichen Approbationsordnung zum 1. Oktober 2021 brachte auch den Studierenden an den Landesuniversitäten in Baden- Württemberg Neuerungen: Studienanfängerinnen und -anfänger ab dem Wintersemester 2021/2022 müssen gegenüber ihrer Universität eine vierwöchige Famulatur in einer Zahnarztpraxis oder einer zahnärztlichen Einrichtung nachweisen. Mit der neuen Pflichtfamulatur sollen Studierende nicht nur ihre klinisch-praktische Ausbildung ergänzen, sondern auch tiefere Einblicke in die Abläufe einer Zahnarztpraxis erhalten. Sie sollen so möglichst früh einen umfassenden Eindruck vom zahnärztlichen Alltag erhalten. Mit dem erworbenen Wissen zum Praxismanagement, zur Kommunikation mit Patientinnen und Patienten oder auch zur Teamführung können sie sich auch auf ihre spätere Niederlassung vorbereiten. FAMULATUR-PRAXEN GESUCHT Die Landeszahnärztekammer hat, in Abstimmung mit den Landesuniversitäten in Baden-Württemberg, für Studierende eine Famulatur-Praxis-Suche auf ihrer Internetseite eingerichtet und ruft alle niedergelassenen Kammermitglieder auf, diese zu unterstützen und sich als Famulatur-Praxis auf der Webseite anzumelden. Dabei gibt es keine Beschränkungen bezüglich der Fachrichtung oder des Tätigkeitsschwerpunktes. Neben der Registrierung bietet die Seite auch weitere Informationen, die für Famulatur-Praxen wichtig sind. Abbildung: LZK BW Anmeldung leicht gemacht. Das Anmeldeformular für Famulatur-Praxen auf der Webseite der LZK BW. FREIWILLIGE MITGLIEDSCHAFT Studierende an den Landesuniversitäten in Baden-Württemberg haben aufgrund der Änderung des Heilberufe- Kammergesetzes seit Januar 2021 die Möglichkeit, freiwilliges Kammermitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu werden. Die freiwillige Kammermitgliedschaft ist für Studierende kostenlos. Um ein passendes Angebot für freiwillige Mitglieder aufzubauen, wurde im Sommer 2021 von der Landeszahnärztekammer eine Umfrage unter Studierenden der Landesuniversitäten durchgeführt. Die Auswertung zeigte deutlich die Bedürfnisse der Studierenden und die damit verbundenen Forderungen an die Kammer. Die Landeszahnärztekammer hat auf Basis dieser Erkenntnisse für die Studierenden eine Reihe von Benefits zusammengestellt, die regelmäßig erweitert werden sollen. Zentraler Ansprechpartner für die Studierenden, die freiwillige Kammermitglieder sind, ist die Abteilung „Studierende, junge und angestellte Kammermitglieder“ in der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer. Maren Fenchel INFO Unter diesem Link können sich Praxen als Famulatur- Praxis auf der Webseite der LZK BW anmelden.

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