14_BERUFSPOLITIK ZBW_1/2022 www.zahnaerzteblatt.de sind keine Kostentreiber. Eine Deckelung ist motivations- und behandlungsfeindlich.“ IMVZ Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren würden keinen Beitrag zur Versorgung in der Fläche leisten. Diese Konzentration von Zahnärzt*innen sei schädlich, da die Kolleg*innen zur zahnmedizinischen Versorgung im ländlichen Raum fehlten. Auch hier habe die Politik eine wichtige Forderung aufgenommen, ein MVZ-Register zu erstellen. Aber das reiche bei Weitem nicht aus, es brauche weitere Maßnahmen zur Regulierung von iMVZ. EINSATZ FÜR ZAHNÄRZTESCHAFT Die KZV BW habe aktiv Themenschwerpunkte gesetzt, um das hohe Versorgungsniveau zu sichern und zu verbessern. Dazu seien innovative Maßnahmen ergriffen worden – auch innerhalb der KZV BW – z. B. mit dem Neuaufsetzen der Webseite oder mit der Miteinbeziehung der zahnärztlichen Basis etwa durch das Tool der BeteiligungsApp. „Die Zukunft liegt in der Integration junger Kolleg*innen in Aufgaben und Ämter. Ziel muss es sein, die Vielfältigkeit des Berufsstandes in den Gremien abzubilden“, appellierte Dr. Maier abschließend an die Delegierten. Der stellv. Vorstandsvorsitzende Ass. jur. Christian Finster freute sich, finanzielle Entlastungen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte bekannt geben zur können: „Durch gutes Wirtschaften machen wir es möglich, dass der Verwaltungskostenbeitrag für das 4. Quartal, 50 Euro je Mitglied, entfallen kann. Zudem haben wir die Beiträge für die zur Aufbringung und Verwaltung nötigen Mittel für das kommende Jahr um 2,19 auf 1,34 v. H. gesenkt“. ENTSCHEIDUNGEN In den Diskussionen wurde deutlich, welche Weichenstellungen, die sich die neue Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, nicht auf Zustimmung bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten stoßen. Vorstand und Ehrenamt stimmten in Anträgen für die dauerhafte Aufhebung der Ausgabenobergrenzen und ein Aussetzen von Honorarkürzungen bei der Nichtanbindung von Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur: „Wir fordern, den Gesamtaufwand für die Einrichtung sowie den Betrieb der Telematik in voller Höhe zu erstatten“, so Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW. Zudem machte die Vertreterversammlung mit einer Forderung an den Gesetzgeber zur Regulierung der Gründung und des Betriebs investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren deutlich, dass sie für die Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung in Baden-Württemberg stehe und sich vehement gegen eine Vergewerblichung der Zahnmedizin einsetze (siehe Infokasten). Alexander Messmer Dr. Hans Hugo Wilms Seit Jahren wird die Forderung nach Bürokratieabbau von allen standespolitischen Organisationen immer wieder propagiert, passiert ist nichts. Im Gegenteil, der Zeitaufwand für Verwaltungsvorgänge wird mehr und mehr und lässt sich nur mit zusätzlichem Personal bewältigen. Die hohen Erwartungen, dass die Digitalisierung die Bürokratiebelastungen mindert, haben sich nicht erfüllt. Der Frust in den Praxen wird immer größer, niederlassungswillige Kolleginnen und Kollegen werden abgeschreckt. Man fragt sich, wie dieser Teufelskreis durchbrochen werden kann. Die Hauptursache liegt beim Gesetzgeber. Der bisherige Gesundheitsminister hat ein Gesetz nach dem anderen erlassen, die jeweiligen Ausführungsbestimmungen haben die Bürokratielast noch erweitert. KZBV wie auch die KZVen in den Ländern müssen die gesetzlichen Vorschriften umsetzen, sodass in den Praxen der Eindruck entsteht, dass die eigene Selbstverwaltung die ausufernden Bürokratielasten verursacht. Dies hat uns auch ein Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages aus Baden-Württemberg bei einer Podiumsdiskussion im Wahlkampf vorgeworfen. Er sollte es eigentlich besser wissen. Die KZBV will nun die Forderungen nach Bürokratieabbau konkretisieren. Es soll ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, mit dem man bei der Politik wie auch bei den Krankenkassen vorstellig werden will. Dabei geht es in erster Linie um die INFO Alle Beschlüsse der Vertreterversammlung finden Sie online. Folgen Sie dazu einfach folgendem Link https://bit.ly/ 3rFV0Fs oder scannen Sie den QR- Code mit ihrem Smartphone. KOMMENTAR Durchforstung des SGB V nach überflüssigen Gesetzen und deren Ausführungsbestimmungen. Dies sollte aber nicht allein den Verwaltungsfachleuten und Juristinnen und Juristen überlassen werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen sich ebenfalls einbringen können; denn sie wissen aus eigener Erfahrung, welche Belastungen in den Praxen gestemmt werden müssen. Deshalb hat die Vertreterversammlung dem Vorstand und Landesbeirat den Auftrag erteilt, in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung und in der Praxis tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten, Vorschläge zu erarbeiten, wie und wo Bürokratiebelastungen abgebaut werden können. Die Ergebnisse werden der Vertreterversammlung vorgestellt und an die KZBV für deren Maßnahmenkatalog weitergeleitet. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir überprüfen das SBG V und weitere Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten ab. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht“. Unser Berufsstand bringt seine Expertise gerne dazu ein und wird sein Augenmerk auf die Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages richten.
ZBW_1/2022 www.zahnaerzteblatt.de 15_BERUFSPOLITIK Vertreterversammlung der LZK BW SELTEN MEHR POLITISCHE ERFOLGE Froh sei er in die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer am 3. Dezember 2021 gekommen, bekannte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert, „denn selten haben wir mehr politische Erfolge vorzuweisen als aktuell“. Einstimmig hat sich die Bund-Länder- Konferenz am 2. Dezember 2021 dafür ausgesprochen, zur Eindämmung der Coronapandemie den Kreis der Personen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich auszuweiten und durch eine gesetzliche Änderung Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker in die Impfkampagne des Landes einzubeziehen. Wahl. Die 23 Vertreterinnen und Vertreter der Landeszahnärztekammer in die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt wurden von der Vertreterversammlung der LZK BW für die Zeit von 1.5.2021 bis 30.4.2026 gewählt. Die Bereitschaft, die Impfkampagne des Landes zu unterstützen, hat die baden-württembergische Zahnärzteschaft mehrfach gegenüber dem Ministerium für Soziales und Integration Baden- Württemberg bekräftigt. Bereits Ende des letzten Jahres haben Kammer und KZV an das Sozialministerium eine Liste mit über 600 Zahnärztinnen und Zahnärzten übermittelt, die ihre Bereitschaft zur Mithilfe in den Impfzentren des Landes erklärt hatten. In den letzten und entscheidenden Bund-Länder-Konferenzen haben dann jene Bundesländer, deren Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister den Grünen angehören, wie in Baden-Württemberg, maßgeblich darauf hingewirkt, die Zahnärzteschaft zum impfenden Personal aufzunehmen. Dafür dankte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert Minister Manfred Lucha ausdrücklich und übermittelte seinen Dank an die Adresse der anwesenden Vertreterin aus dem Sozialministerium, Maria Diop. Jetzt müssen die bundesgesetzlichen Grundlagen schnell geschaffen werden, um rasche Fortschritte bei der Impfkampagne zu erzielen und die derzeitige Coronawelle zu brechen. „Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden- Württemberg sind zum Impfen bereit“, betonte der LZK-Präsident nochmals. EINSTIMMIGE RESOLUTION In neuem Format gaben Präsident Dr. Tomppert und stv. Präsident Dr. Bauder ihren diesjährigen Bericht ab. „Wir kreisen in der Standespolitik nicht um uns selbst, sondern haben die Nöte der Kollegenschaft in den Praxen im Blick und kümmern uns um deren Probleme“, betonte Dr. Torsten Tomppert. „Honorierung, Fachkräftemangel, Bürokratie und Telematikinfrastruktur sind nur einige Bereiche, wo der Schuh bei der Kollegenschaft drückt.“ In einer einstimmig angenommenen Resolution adressierten die Delegierten ihre Forderung zur Eindämmung der überbordenden Prüfbürokratie an die badenwürttembergische Landesregierung sowie die Forderung an die neue Bundesregierung zur Erhöhung des GOZ-Punktwertes, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen und demzufolge die Leistungen der Zahnärzte ausreichend und angemessen zu vergüten. Zugleich begrüßten sie den Erhalt des sich auch während der Coronapandemie bewährten dualen Krankenversicherungssystems, wie er sich aktuell im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung findet.
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