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Ausgabe 01 2024

22_BERUFSPOLITIK

22_BERUFSPOLITIK ZBW_1/2024 www.zahnaerzteblatt.de Gemeinsame Gutachtertagung der LZK und KZV Baden-Württemberg FACETTENREICHTUM DES GUTACHTERWESENS Gut gefüllt war der große Saal der FILharmonie in Filderstadt, waren doch weit über dreihundert Gutachterinnen und Gutachter dem Ruf von Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Baden Württemberg zur gemeinsamen Gutachtertagung am 21. Oktober 2023 gefolgt. Zu ihnen gesellten sich auch Gäste befreundeter Körperschaften und Vertreter der Krankenkassen. Für das facettenreiche Programm zeichneten die beiden Gutachterreferenten Dr. Bert Bauder für die LZK und Dr. Georg Bach für die KZV Baden-Württemberg verantwortlich, die auch durch das Programm führten. Geballte Gutachtererfahrung. Im gut gefüllten Saal der FILharmonie tauschen sich Gutachterinnen und Gutachter zu aktuellen Fallbeispielen aus und bilden sich fort. Fotos: KZV BW/ Thomas Bohlken „Was ist Zahnersatz?“ – eine vermeintlich belanglose Frage, die Dr. Dr. Alexander Raff als Thema seines Beitrages wählte. Die Belanglosigkeit endete indes rasch, als Dr. Dr. Raff anhand zahlreicher Fallbeispiele darstellte, welch unterschiedliche Definitionen von Zahnersatz (ZE) bei den privaten Erstattungsstellen bestehen: „da liegen Welten dazwischen!“ Diese Unklarheit des Leistungsumfangs, das nicht Erwähnte und die Non-Definition von Vor- und Nachbehandlung führten in jüngster Zeit zu vermehrten Interpretationsversuchen durch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) und zudem zu kompletter Intransparenz. Als Ausweg aus diesem Dilemma schlug der renommierte GOZ-Experte folgende Definition vor: „Unter Zahnersatz versteht man ausschließlich den indirekt im Dentallabor (Fremdlabor oder Eigenlabor) hergestellten festsitzenden oder abnehmbaren, auch kombiniert festsitzend-abnehmbaren Ersatz fehlender natürlicher Zähne.“ FALLBEISPIELE In eine missliche Lage geriet der saarländische Gutachter Dr. Dr. Mike Jacob, der sich nach einigen Jahren nach Erstellung eines Gerichtsgutachtens plötzlich mit einer Klage der unterlegenen früheren Klägerseite konfrontiert sah – der Gutachter selbst wurde zum Beklagten. Dass die Klage gar nicht mehr von der damals unterlegenen Klägerin kam (sie war zwischenzeitlich verstorben), sondern von deren Witwer, gab der Angelegenheit eine besondere Note. Anschaulich vermochte Jacob den steinigen Weg bis zum für ihn glücklichen Ende darzustellen. In diesem Zusammenhang empfahl der Referent dem besorgt dreinblickenden Auditorium dringend, sich seine Haftpflichtversicherung anzuschauen, ob für solche Fälle ein Versicherungsschutz besteht. Dem LZK-Referenten Dr. Bert Bauder oblag es, ein „Update privatzahnärztliches Gutachtenwesen“ zu geben und er

ZBW_1/2024 www.zahnaerzteblatt.de 23_BERUFSPOLITIK konnte, nicht ohne Stolz, berichten, dass erhebliche Anteile der baden-württembergischen Gutachterordnung in ein Eckpunktepapier der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eingeflossen seien, welches sich momentan in der Abstimmungsphase befinde. Der zweite Teil seiner Ausführungen betraf ein gutachterliches Negativbeispiel. Anhand eines inhaltlich nicht nachvollziehbaren MDK-Gutachtens zeigte Dr. Bauder die erheblichen gutachterlichen und handwerklichen Mängel auf und wünschte sich, dass ein solches „Gutachten“ niemals aus einer baden-württembergischen Feder fließen möge. WEITERENTWICKLUNG Für die KZV BW erstattete deren Gutachterreferent Dr. Georg Bach einen kurzen Bericht. Durchaus beeindruckende Zahlen über die Leistungsfähigkeit des baden-württembergischen Vertragsgutachterwesens stellten den ersten Teil seiner Ausführungen dar. Der zweite Teil beinhaltete zwei Ankündigungen. Erstens: Die KZV Baden-Württemberg wird den Krankenkassen in Kürze ein Angebot unterbreiten, das den Zustand der früheren Vereinbarung zu den zentralen Gutachterstellen – den aktuellen Anforderungen angepasst – wieder herstellen soll. Zweitens: Ein neues webbasiertes Gutachterprogramm u. a. mit Archivfunktion und automatischer Rechnungserstellung und Weiterleitungsfunktion an die Kranken-kassen ist in Arbeit. „Gutachter-Urgestein“ Dr. Gerhard Cube stellte eine Vielzahl interessanter Gutachterfälle vor und erläuterte zunächst seine Entscheidungsfindung. Wie interessant und praxisrelevant die von ihm präsentierten Fälle waren, belegte die anschließende rege Diskussion. Zum festen Bestandteil der gemeinsamen Gutachtertagung gehören inzwischen die Verabschiedung ausgeschie- Gutachterreferenten. Dr. Georg Bach (r.) und Dr. Bert Bauder begrüßen die rund 300 Gutachterinnen und Gutachter auf der gemeinsamen Gutachtertagung in der FILharmonie. Vortrag. Dr. Dr. Alexander Raff schilderte in seinem Vortrag die Herausforderung, den Begriff Zahnersatz verständlich zu definieren. dener Gutachterinnen und Gutachter und die Begrüßung der neu hinzugekommenen Kolleginnen und Kollegen im Gutachterkreis. Die Bühne in der FILharmonie reichte gerade aus, um den Ausgeschiedenen in würdigem Rahmen den Dank beider Körperschaften aussprechen zu können. „Hier stehen über dreihundert Jahre gutachterlicher Erfahrung“, so Dr. Georg Bach in seinem Dankeswort. Am späten Nachmittag konnten die Fallbeispiele. Dr. Gerhard Cube, langjähriger Gutachter aus Stuttgart, regte mit Fallbeispielen aus seiner Gutachtertätigkeit eine spannende Diskussion an. beiden Gutachterreferenten, Dr. Georg Bach und Dr. Bert Bauder, ein zufriedenes Fazit ziehen und die Zuhörerschaft in ein sonniges Restwochenende entlassen. Dr. Georg Bach, Dr. Bert Bauder Verabschiedung und Dank. Bei der Gutachtertagung in Filderstadt wurden langjährige Gutachterinnen und Gutachter mit einem herzlichen Dankeschön verabschiedet.

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