Aufrufe
vor 2 Jahren

Gesundheitspolitik 2017 – Freiberuflichkeit bewahren

Ausgabe 1/2017

48 Praxis Der

48 Praxis Der GOZ-Ausschuss informiert Parodontitistherapie korrekt berechnet Die Anforderungen der Patienten hinsichtlich Tragekomfort und geringer Sichtbarkeit von Zahnspangen sowie der Anspruch auf ein perfektes Ergebnis der KFO-Behandlung verleihen der Digitalisierung von diagnostischen Routinen neben innovativen therapeutischen Verfahren einen Schub. Die Geb-Nr. 4005 liefert eine graduelle Einstufung des parodontalen Zustands nach Art eines Screenings. Dieser Index kann als Instrument eines Screenings auf parodontale Läsionen oder Verlaufskontrollen bei bestehender bzw. nach behandelter Parodontopathie angewendet werden. Spülung und Medikamente. Der Leistungstext der GOZ-Nr. 4020 lautet „Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen ggf. einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung“. Die Lokalbehandlung beinhaltet die Therapie bei der Veränderung und/oder Entzündungen der Mundschleimhäute. Die einfache Spülung von Zahnfleischtaschen mit antibakteriellen Lösungen erfüllt den Leistungsinhalt. Die Nummer 4020 ist auch neben parodontalchirurgischen Leistungen berechnungsfähig. Materialkosten für die im Rahmen dieser Behandlung verwendeten Medikamente sind nicht gesondert berechnungsfähig. Die GOZ-Ziffer 4025 ist berechnungsfähig, wenn an einem Parodontium unterhalb des Zahnfleischsaums ein lokal wirksames Antibiotikum oder ein Chlorhexidindigluconatpräparat in unterschiedlichen Darreichungsformen eingebracht wird. Die Leistung ist je Zahn und Sitzung einmal berechnungsfähig. Sie kann im Zusammenhang mit der mechanischen Reinigung der subgingivalen Oberflächen zur Anwendung kommen. Das eingebrachte Medikament wird gesondert in Rechnung gestellt. Professionelle Zahnreinigung. Es ist wissenschaftlich gesichert, dass der Professionellen Zahnreinigung nicht lediglich eine Vorsorgebehandlung, sondern der Charakter einer zahnmedizinisch notwendigen Maßnahme zukommt. Daher ist auch mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte zum 01.01.2012 unter der GOZ-Nr. 1040 die PZR in das Leistungsverzeichnis aufgenommen worden. Die PZR ist ein Maßnahmenpaket zur systematischen Entfernung aller Arten von Belägen am Zahn und an freiliegenden Wurzeloberflächen im supragingivalen und gingivalen Bereich. Die PZR umfasst abhängig von der individuellen Notwendigkeit die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und ggf. die Fluoridierung der gereinigten Oberflächen. Befunde und Therapien. Die PZR stellt ggf. sowohl eine Vorbehandlung für weitergehende Maßnahmen am Parodontium als auch ein Nachsorgeprogramm im Sinne unterstützender parodontaltherapeutischer Maßnahmen (UPT) dar. Die subgingivale Belagsentfernung in der PZR im Rahmen einer parodontalen Vor- oder Nachsorge ist von dieser Nummer nicht umfasst und kann daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ liquidiert werden. Nach der Geb-Nr. 4000 wird das Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus berechnet. Die parodontale Befundaufnahme dokumentiert den aktuellen Zustand des Patienten in geeigneter Form. Die Erbringung dieser Leistung kann sowohl der Therapiegrundlage als auch der Nachsorge bzw. der parodontalen Vorlaufskontrolle dienen. Die Leistungen der Geb-Nr. 4070/4075 betreffen die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren. Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie wie oben beschrieben. Das geschlossene Vorgehen bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappen des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette. Im Gegensatz beschreiben die Leistungen der Geb-Nr. 4090/4100 die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „offenen“ Verfahren. Sie beinhaltet die teilweise Mobilisierung der beweglichen und ggf. auch der befestigten Gingiva (Aufklappung) von der knöchernen Unterlage. Die Full-Mouth-Desinfection beinhaltet ein vielfältiges Maßnahmenpaket zur Desinfektion der gesamten Mundhöhle, der Schleimhäute und der Zunge. Es handelt sich um eine Maßnahme, deren Wirksamkeit durch zahlreiche Studien bestätigt wird und somit um eine medizinisch notwendige Maßnahme, die weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben ist und daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden muss. Bei einer ggf. notwendigen Laserbehandlung im Sinne einer Photodynamischen Therapie handelt es sich um eine selbstständige zahnärztliche Maßnahme, die weder in der GOZ noch in der GOÄ verzeichnet ist. Beim photodynamischen Verfahren handelt es sich um einen Therapieansatz zur parodonalpathogenen Keimreduktion. Die Photodynamische Therapie wird analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet. In diesem Paragrafen wird gefordert, dass die als analoge Gebührenposition gewählte Leistung hinsichtlich Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertig sein muss. Unter Berücksichtigung dieser Vorschrift ist es erforderlich, dass die Materialkosten für z. B. Lichtleiter zur Einmalverwendung oder Photosensitizer zur Einmalverwendung in die Wahl der analogen Gebührenposition einzukalkulieren und nicht gesondert zu berechnen sind. Autorenteam des GOZ-Ausschusses der LZK BW ZBW 1/2017 www.zahnaerzteblatt.de

Wissenschaft 49 Studie der Universität Hohenheim und des Universitätsklinikums Würzburg Gemüsesaft fördert Zahngesundheit Anfang Oktober wurden zwei Forscherteams um die Zahnmedizinerin Dr. Yvonne Jockel-Schneider aus Würzburg und den Ernährungswissenschaftler Professor Dr. Reinhold Carle, Universität Hohenheim, mit dem mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Wrigley Prophylaxe Preis ausgezeichnet. Sie haben Hinweise auf eine abschwächende Wirkung von Nahrungsnitrat auf Gingivitis gefunden. ZBW Blattgemüse. Gemüsesaft aus Rucola und Spinat fördert die Zahngesundheit. Rucola und Spinat. Nitratreiches Blattgemüse gilt bislang wegen seines Nitratgehalts als problematisch. Doch der Inhaltsstoff hat auch gesundheitsfördernde Eigenschaften. Das belegt eine Studie der Universität Hohenheim und des Universitätsklinikums Würzburg. Nitrat aus einem handelsüblichen Gemüsesaft kann den Verlauf chronischer Zahnfleischentzündungen bereits nach nur zwei Wochen spürbar verbessern. Nitrat spielt eine wichtige Rolle bei Wachstum und Gesundheit von Pflanzen. Es häuft sich in den Blättern an. Daher zählen viele Blattgemüse wie Rucola, Spinat, Mangold und verschiedene Blattsalate zu den bedeutsamsten Nitratquellen in der Ernährung des Menschen. „Nitrat an sich ist nicht gesundheitsschädlich“, erklärt Lebensmittelwissenschaftler Prof. Dr. Reinhold Carle von der Universität Hohenheim. Allerdings habe der Verzehr von nitratreichen Lebensmitteln bisher als kritisch gegolten, weil Verdauungsprozesse Nitrat unter gewissen Umständen zu Nitrit, Stickoxiden und sogenannten Nitrosaminen umsetzen. „Insbesondere Nitrosamine gelten als stark krebserregend und werden mit der Entstehung von Speiseröhrenund Magenkrebs in Verbindung gebracht.“ Foto:: Pixabay Vitamin C. Studien der vergangenen Jahre hätten beim Verzehr von nitratreichen Blattgemüsen aber zunehmend gesundheitsfördernde Effekte beobachtet. Denn: „Wenn zusammen mit dem Nitrat auch Vitamin C aufgenommen wird, unterbleibt die Nitrosaminbildung“, stellt Dr. Ralf Schweiggert, Universität Hohenheim, klar. Dies sei in der Regel auch der Fall: „Pflanzliche Lebensmittel enthalten meist ausreichende Mengen an natürlichem Vitamin C. Deshalb müssen wir die Nitrataufnahme aus Blattgemüsen ganz anders bewerten als bei gepökelten Fleischwaren, denen die Zusatzstoffe Nitrat bzw. Nitrit hinzugefügt werden.“ Dass dieses Nitrat aus Gemüsepflanzen sogar gesundheitsfördernde Eigenschaften entfalten kann, zeigte das Team um Prof. Carle jetzt gemeinsam mit dem Parodontologen Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf vom Universitätsklinikum Würzburg in der kürzlich veröffentlichten Studie im „Journal of Clinical Periodontology“. Zahnfleischentzündung. Die Forscher teilten insgesamt 44 Teilnehmer mit chronischer Zahnfleischentzündung zunächst in zwei Gruppen. Die erste Gruppe von 21 Personen verzehrte dabei über einen Zeitraum von zwei Wochen dreimal täglich ein von Prof. Carle und seinem Team entwickeltes Placebo-Salatsaftgetränk. Aus dem Placebo-Getränk war das natürlicherweise enthaltene Nitrat durch ein spezielles Adsorberverfahren entfernt worden. Die zweite Gruppe von 23 Personen erhielt in gleichen zeitlichen Abständen das identische Testgetränk mit der ursprünglich enthaltenen Menge an Nitrat. Prof. Schlagenhauf und die Zahnärztin Dr. Jockel- Schneider vom Universitätsklinikum Würzburg untersuchten die Probanden jeweils vor Beginn der Studie sowie erstmals nach 14 Tagen. „Wir waren erstaunt über die Unterschiede“, stellte Prof. Schlagenhauf fest. „Bereits nach zwei Wochen waren deutliche und statistisch signifikante Verbesserungen bei den Zahnfleischentzündungen unserer Patienten zu beobachten. In der Placebogruppe, also in der Gruppe, in der das Nitrat im Testgetränk entfernt wurde, konnten wir hingegen keine Verbesserung feststellen.“ Den Wirkmechanismus erklären die Forscher folgendermaßen: Mit der Nahrung aufgenommenes Nitrat wird rasch im Magen und dem oberen Dünndarm aufgenommen und anschließend über das Blut zu den Speicheldrüsen transportiert. Ein gutes Viertel des aufgenommenen Nitrats wird dort in den Speichel abgegeben. Auf diese Weise ist die Nitratkonzentration im Mundraum nicht nur beim Trinken des Salatsaftgetränks, sondern auch über einen längeren Zeitraum danach deutlich messbar erhöht. Bestimmte Bakterien, die im gesamten Rachenraum und insbesondere in den Zahnzwischenräumen vorkommen, wandeln das Nitrat in Nitrit um. Dieses wirkt einerseits selbst antimikrobiell und könnte durch die Hemmung schädlicher Bakterien direkt einen Beitrag zur Linderung der Zahnfleischentzündung leisten. Andererseits wird es zu Stickstoffmonooxid (NO) umgewandelt. Letzteres gilt als blutdrucksenkend, durchblutungsfördernd und kann im Körper entzündungshemmende Prozesse auslösen. Universität Hohenheim/IZZ www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2017

Ausgaben des Zannärzteblatt BW

© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz