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Gesund beginnt ab Mund

Ausgabe 10/2020

70 Amtliche Mitteilungen

70 Amtliche Mitteilungen Satzungs%C3%A4nderungen/VV_07_2020/Satzungstext_-_Weiterbildungsordnung.pdf Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg vom 25.07.2020 Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat am 25.07.2020 eine Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg beschlossen. Die Satzung kann auf der LZK-Webseite unter www.lzk-bw.de unter Downloads/ Satzungsänderungen aufgerufen und eingesehen werden. Hier der direkte Link: https:// lzk-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/ Die Satzung kann zudem während der Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen der Landeszahnärztekammer und den Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, bis zum 20.11.2020 eingesehen werden. Die Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden- Württemberg vom 03.08.2020, Az.: 31-5415.3- 005/1 hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht. Stuttgart, den 12.08.2020 gez. Dr. Torsten Tomppert Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Einladung zur Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg findet statt am Freitag, 4. Dezember 2020, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Hotel Mövenpick Stuttgart. Die Tagesordnung wird auf Anforderung übermittelt. Die Kammermitglieder werden hiermit zur Vertreterversammlung eingeladen. Im Falle einer Teilnahme wird eine vorherige Anmeldung bei der LZK-Geschäftsstelle aus organisatorischen Gründen (per Fax 07 11/2 28 45 40 oder E-Mail falk@ lzk-bw.de) erbeten. Für den Fall, dass die o. g. Vertreterversammlung beschlussunfähig ist, wird bereits heute zu einer 2. Vertreterversammlung über dieselben Gegenstände eingeladen. Diese findet statt am Freitag, 4. Dezember 2020, 10.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Hotel Mövenpick Stuttgart. Dr. Torsten Tomppert, Präsident Einladung zur konstituierenden Vertreterversammlung Die konstituierende Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg findet statt am Samstag, 5. Dezember 2020, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Hotel Mövenpick Stuttgart. Die Tagesordnung wird auf Anforderung übermittelt. Die Kammermitglieder werden hiermit zur Vertreterversammlung eingeladen. Im Falle einer Teilnahme wird eine vorherige Anmeldung bei der LZK-Geschäftsstelle aus organisatorischen Gründen (per Fax 07 11/2 28 45 40 oder E-Mail falk@lzk-bw.de) erbeten. Für den Fall, dass die o. g. Vertreterversammlung beschlussunfähig ist, wird bereits heute zu einer 2. Vertreterversammlung über dieselben Gegenstände eingeladen. Diese findet statt am Samstag, 5. Dezember 2020, 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Hotel Mövenpick Stuttgart. Dr. Torsten Tomppert, Präsident Weiterbildungsstätte Nach § 35 des Heilberufe-Kammergesetzes i. V. m. §§ 9 und 11 der Weiterbildungsordnung wurden folgende Kammermitglieder zur Weiterbildung ermächtigt: Kieferorthopädie Dr. Sibylle Frucht Käthe-Kollwitz-Straße 8 79111 Freiburg Die anerkennungsfähige Weiterbildungszeit beträgt gem. § 21 der Weiterbildungsordnung 2 Jahre. ZBW 10/2020 www.zahnaerzteblatt.de

[ZBW_09_Titel,1,25.08.2005,ZBW,1,TIT,1] ZAHNAERTZEBLATT-05_Kontrolle Lay-ZBW_09_Titel 05.09.2005 9:52 Uhr Seite 1 Amtliche Mitteilungen 71 Winter-Abschlussprüfung für ZFA Die schriftliche Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte wird landeseinheitlich durchgeführt und findet für alle Kammerbereiche an folgenden Terminen statt: Dienstag, 10. November 2020 8.30 – 9.30 Uhr: Gemeinschaftskunde 10.00 – 12.00 Uhr: Deutsch Mittwoch, 11. November 2020 8.30 – 9.30 Uhr: Wirtschafts- und Sozialkunde 10.00 – 11.45 Uhr: Teil 1 (Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen; schwerpunktmäßig Lernfelder 1 – 8) Donnerstag, 12. November 2020 8.30 – 10.45 Uhr: Teil 2 (Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen, Praxisorganisation und –verwaltung; schwerpunktmäßig Lernfelder 9 – 13) 11.15 – 11.45 Uhr: Röntgenklausur (Erwerb Kenntnisse Strahlenschutz) Die Termine der mündlichen Abschlussprüfung werden von den einzelnen Bezirkszahnärztekammern durch Kammerrundschreiben mitgeteilt. Einladung zur Vertreterversammlung der KZV BW Die Vertreterversammlung der KZV BW findet voraussichtlich statt am Freitag, 27. November 2020, von 15 bis 18 Uhr mit Fortsetzung am Samstag, 28. November 2020, ab 9 Uhr. Der Tagungsort stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Einzelheiten werden rechtzeitig per Rundschreiben bekannt gegeben. Die Vertreterversammlung ist für die Mitglieder der KZV BW öffentlich. Aus organisatorischen Gründen wird bei Teilnahme um formlose Anmeldung bei der KZV BW, Hauptverwaltung, Fax 0711/7877- 264, gebeten. Dr. Dr. Alexander Raff, Vorsitzender der Vertreterversammlung Leitartikel „Schluss mit dem Genderunfug“ fordert der Verein Deutsche Spraahn ärzte blatt Titelthema Hierarchie und Wählermeinung/ LEITARTIKEL Beteiligung: Der Umfrageaktion TITELTHEMA zur Governance-Ansatz Bundestagswahl 2005 Wir alle mussten und müssen Stimmungsbild kämpfen ohne Hilfe von außen Dentalbranche ZBW 8-9/2020 Genderschreibweise Baden- Württemberg Informationen » aus mit der Informationen Zahn-, Mund- aus und der Kieferheilkunde Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Zahnärztekammer Außerordentliche VV: Eine neue BERUFSPOLITIK liberale Berufsordnung Vertreterversammlung der KZV BW 8-9/2020 9.2005 Fortbildung Zahnerhaltung durch Wurzelspitzenresektion FORTBILDUNG Epithesen zur Rekonstruktion des Gesichts che. Zahnärzt*innen, Schüler_innen und Radfahrende oder Studierende – solche Formen verhunzen die schöne deutsche Sprache. Selbst der grüne MP von Baden-Württemberg Kretschmann will sich den Mund nicht von „Sprachpolizisten“ verbieten lassen. Jeder soll doch so schwätze können wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Frage: Warum macht das Zahnärzt*innenblatt BW dieses überspannte Sprachgehabe mit? O tempora, o mores. Dr. Stefan Troendle, Lörrach Liebe Kammer, nun haben Sie so viel Energie in das Vorhaben gesteckt, Texte in Ihrem Blättle gendergemäß unlesbar zu machen, (wobei es ja eines Inklusivhinweises zu Beginn » LESERFORUM Schreiben Sie uns. Oder diskutieren Sie mit unter info@zahnaerzteblatt.de Bitte geben Sie Namen und Anschrift an. Leserforum des Blättles durchaus getan hätte zugunsten der „Lesenden“). ABER NEIN: Sie vergaßen vollkommen den Titel des Blättles anzupassen. How dare You, immer noch „Zahnärzteblatt Baden-Württemberg“ zu heißen??? Mit Unverständnis Dr. Friedemann Bader, Pfullingen www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2020

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