40 Praxis Foto: Adobe Stock/Tierney Aufbereitung von Medizinprodukten Bereichstrennung und optimaler Workflow Die Aufbereitung von Medizinprodukten inklusive der Organisation und des Managements sind ein Dauerthema in der Zahnarztpraxis. Nicht jede Praxis kann auf einen Aufbereitungsraum mit großer Grundfläche zurückgreifen. Das ist auch nicht zwingend erforderlich! Entscheidend sind vielmehr eine optimale Abfolge der einzelnen Aufbereitungsprozesse und die sichere Verhinderung einer Rekontamination bereits teil- bzw. abschließend aufbereiteter Medizinprodukte. Die Grundfläche des Aufbereitungsraums muss der Menge an Medizinprodukten entsprechen und es müssen genügend Arbeitsflächen vorhanden sein. Ausgangslage. In Abhängigkeit ihres Behandlungsspektrums hat jede Zahnarztpraxis unterschiedlich risikobewertete und eingestufte Medizinprodukte gemäß KRINKO-/BfArM-Empfehlung aufzubereiten. Die Anlage 5 der KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ hilft weiter, die baulich-funktionellen Anforderungen in Abhängigkeit der Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte in der eigenen Praxis zu überprüfen. Unreiner Bereich. Die folgenden Aufbereitungsprozesse/Aufbereitungsgeräte sind, sofern zutreffend, gemäß KRINKO-/BfArM-Empfehlung dem „unreinen“ Bereich des Aufbereitungsraums zuzuordnen: Entsprechend ausreichende Arbeitsfläche für die aus den Behandlungsräumen kommenden Medizinprodukte-Transportboxen; Abfallentsorgung; ggf. Sammeln der Medizinprodukte in „Nassentsorgung“ (z. B. Bohrerbad), Reinigung von Medizinprodukten mittels Ultraschall; Becken zur evtl. manuellen Reinigung und Zwischenspülung von Medizinprodukten; manuelles Trocknen; Standort des Reinigungs- und Desinfektionsgeräts (RDG); Standort eines Kombinationsgeräts (z. B. DAC) inkl. evtl. erforderlicher manueller Pflege/Ölung der Spannzangen von Übertragungsinstrumenten; manuelle chemische Tauchbad-Desinfektion von Medizinprodukten. Reiner Bereich. Die folgenden Aufbereitungsprozesse/Aufbereitungsgeräte sind, sofern zutreffend, gemäß KRINKO-/BfArM-Empfehlung dem „reinen“ Bereich des Aufbereitungsraums zuzuordnen: Sicht- und Funktionsprüfung (z. B. Arbeitslampe mit Vergrößerungsglas); manuelle/maschinelle Pflege/Ölung von z. B. Zangen, Scheren oder Übertragungsinstrumenten; ausreichende Arbeitsfläche für den Freigabeprozess und Chargendokumentation für die Medizinprodukte der Einstufung „Semikritisch“; Standort des Siegelgeräts mit ausreichender Arbeitsfläche (Packzone) für die eingesetzten Sterilbarrieresysteme (Klarsichtsterilverpackung, Bogenverpackung/ Vlies, Sterilgut-Container); Standort des Autoklavs/ Dampfsterilisators; Kennzeichnung des Sterilguts; ausreichende Arbeitsfläche für den Freigabeprozess und Chargendokumentation für die Medizinprodukte der Einstufung „Kritisch“; Arbeitsfläche für die Rücktransportboxen der freigegebenen Medizinprodukte an den Lagerort. Handwaschplatz. Bei einem Umbau bzw. Neubau eines Aufbereitungsraums wird (vorausgesetzt die Raumgrundfläche ermöglicht dies) die Installation eines entsprechend ausgestatteten Handwaschplatzes z. B. vor dem „unreinen“ Bereich (ggf. mit einer „Spritzschutzwand“ vom beginnenden „unreinen“ Bereich abgetrennt) empfohlen. Ein Handwaschplatz im Aufbereitungsraum gehört nicht zum „unreinen“ bzw. „reinen“ Bereich. In einem bestehenden Aufbereitungsraum mit einem Reinigungsbecken im „unreinen“ Bereich sollte in einer Arbeitsanweisung die Festlegung eines Handwaschplatzes in einem nahegelegenen Behandlungsraum vorgenommen werden. PRAXIS-Handbuch. Der Leitfaden „Hygiene und Medizinprodukte-Aufbereitung“ (Ziffer 11.1) der LZK BW zeigt beispielhaft verschiedene Muster-Aufbereitungsräume inkl. Bereichstrennung. Den Leitfaden, die KRINKO-/ BfArM-Empfehlung sowie weitere Informationen über die Aufbereitung von Medizinprodukten finden Sie auf der Homepage der LZK BW in der Online-Version des PRAXIS- Handbuchs unter: https://lzk-bw.de/ wie folgt: „ZAHN- ÄRZTE“ >>> unter der Rubrik „Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ klicken >>> nochmal auf „PRAXIS- Handbuch“ klicken. Auf der Startseite des PRAXIS-Handbuchs klicken Sie dann auf die Schaltfläche „5. Praxisbegehung - Was nun?“. Ihre LZK-Geschäftsstelle ZBW 10/2020 www.zahnaerzteblatt.de
Jubiläumskonferenz Jubiläumskonferenz 100 Jahre 100 Jahre Zahnmedizin Zahnmedizin 06.11.2020 06.11.2020 Visionen und Wege Woher Visionen wir und kommen, Wege worauf Woher es wir jetzt kommen, ankommt worauf es jetzt ankommt Karlsruher Vortrag „Mund Karlsruher Auf“ 2020 Vortrag „Mund Auf“ 2020 Schwarzwaldhalle Karlsruhe Schwarzwaldhalle Karlsruhe WWW.100JAHRE.ZAHNAKADEMIE.DE / WWW.ZA-KARLSRUHE.DE WWW.100JAHRE.ZAHNAKADEMIE.DE / WWW.ZA-KARLSRUHE.DE
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