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Gesund beginnt ab Mund

Ausgabe 10/2020

26 Berufspolitik

26 Berufspolitik Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer 2020 Präsenzveranstaltung oder online? Am 16. Mai 2018 hatte der Vorstand der Bundeszahnärztekammer beschlossen, dass die Bundesversammlung 2020 in Baden-Württemberg stattfindet. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hatte die Entscheidung mit großer Freude aufgenommen – zum zweiten Mal nach 2008 sollte die Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg Gastgeberin für die Delegierten der BZÄK-Bundesversammlung sein. Die Vorbereitungen liefen auf Hochtouren – und sollten gemeinsam mit dem 100-jährigen Bestehen der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe in Karlsruhe gefeiert werden. Dann kam die Coronapandemie und machte allen Vorbereitungen und Planungen einen Strich durch die Rechnung. Aufgrund der Coronapandemie hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer beschlossen, die diesjährige Bundesversammlung in zwei Alternativen zu planen. Neben der bekannten Organisation der Bundesversammlung als Präsenzveranstaltung wird derzeit auch eine Bundesversammlung in Form einer Online-Versammlung alternativ vorbereitet. Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 eröffnet diese Möglichkeit. Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer 2020 kann als Präsenzveranstaltung am 6. und 7. November 2020 in Karlsruhe stattfinden. Die geltenden Vorgaben für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus, wie zum Beispiel Abstandsregelungen, werden dabei eingehalten und bei der Durchführung berücksichtigt. 2. Für den Fall, dass die Bundesversammlung aufgrund gesetzlicher oder vereinsrechtlicher Hindernisse nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, wird die Bundesversammlung des Jahres 2020 als reduzierte Online-Bundesversammlung alternativ am 6. und 7. November 2020 in Berlin durchgeführt. In dieser Online-Bundesversammlung sollen alle erforderlichen Beschlüsse mit Ausnahme der Wahlen des Geschäftsführenden Vorstands, der Versammlungsleitung und der erforderlichen Ausschüsse online gefasst werden. Die Teilnahme an einer Online- Bundesversammlung würde wegen der dann bestehenden Pandemielage und den damit verbundenen Einschränkungen ausschließlich digital ermöglicht. Zu diesem Zwecke wird die Bundeszahnärztekammer am Versammlungstag einen Audio- und Videozugang einrichten, sodass eine Teilnahme aller Delegierten gewährleistet werden kann. Eine Teilnahme in Berlin wäre demnach weder notwendig noch möglich. Die Tagesordnung wird dann auf vereinsrechtlich notwendige Tagesordnungspunkte wie unter anderem die Genehmigung des Haushaltsplanes beschränkt. Wahlen finden bei der Online-Bundesversammlung ebenso wenig statt wie die Diskussion und Beschlussfassung über politische Anträge. 3. Die erforderlichen Wahlen werden im Fall einer Online-Bundesversammlung in einer außerordentlichen Bundesversammlung als Präsenzveranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchgeführt. Eine Terminierung der außerordentlichen Bundesversammlung zur Durchführung der Wahlen ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Bis dahin bleiben die derzeitigen Amtsinhaber*innen im Amt. Entscheidung Mitte Oktober. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer wird das Infektionsgeschehen und die darauf aufbauenden rechtlichen Vorgaben kontinuierlich beobachten und am 15. Oktober eine endgültige Entscheidung fällen, welche Alternative der Bundesversammlung – Präsenzsitzung in Karlsruhe oder Online-Bundesversammlung in Berlin – durchgeführt wird. Daraufhin erfolgt die Einladung der Delegierten über die Mitglieder. Andrea Mader ZBW 10/2020 www.zahnaerzteblatt.de

Fortbildung 27 Fortbildungsforum (FFZ) Freiburg Kurse laufen wieder an Nachdem alle Kurse im FFZ Freiburg aufgrund der Coronapandemie bis zum 15. Juni 2020 abgesagt werden mussten, fand unter strengen Hygieneauflagen nun wieder die erste Fortbildung, der Kursteil III „Praxisverwaltung“ für Zahnmedizinische Fachangestellte, statt. Lesen Sie hier einen Bericht über die erste Veranstaltung. Gruppenbild der Kursteilnehmer*innen. Abstandregelungen galten überall. Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dipl.-Volksw. Christoph Besters und Dipl.-Volksw. Albert Mergelsberg begrüßten die erste Gruppe nach dem Lockdown im Zahnärztehaus Freiburg. Zunächst wurden die strengen Hygieneauflagen, die Laufwege, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, die Abstandregelungen usw. erläutert. Christoph Besters führte im ersten Teil der Fortbildung in die grundlegenden Bestimmungen des Berufsrechts für Zahnärzte ein. Samira Müller, Mitarbeiterin der Bezirkszahnärztekammer Freiburg, erläuterte im Rahmen ihres Unterrichts die rechtssichere, korrekte privatzahnärztliche Abrechnung nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte und der Gebührenordnung für Ärzte, welche durch etliche Workshops vertieft wurden (bei reinen Privatpatienten sowie gesetzlich versicherten Patienten mit außervertraglichen Leistungen). Festzuschüsse. Annette Maraun-Hipp, Mitarbeiterin der KZV BW, Bezirksdirektion Freiburg, setzte ihre Schwerpunkte bei den gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen des Festzuschusssystems, der Erstellung von Heil- und Kostenplänen, den Regelungen bei Härtefällen, den Abrechnungsbestimmungen der BEMA-Nrn. 7b – 100 (ZE), den Festzuschüssen der Befundgruppe 1 bis 7 und den Wiederherstellungsmaßnahmen. Zahlreiche Beispiele halfen dabei, in den anschließenden Workshops das Wissen zu vertiefen. Abrechnung. Sarah Trotter, ebenfalls Mitarbeiterin der KZV BW, Bezirksdirektion Freiburg, führte durch den BEMA Teil 1 – Kons./Chirurgie sowie durch die Laborabrechnung nach BEL II. Es wurden die einzelnen Positionen, die Mehrleistungen bei Füllungen und die IP-Leistungen intensiv durchgesprochen. Weiterhin wurden die wichtigsten Laborpositionen nach BEL II sowie die Notwendigkeit der Überprüfung der Laborrechnungen besprochen. Alles wurde anhand vieler Abrechnungsbeispiele mit den Teilnehmenden geübt. Foto: A. Mergelsberg Im Seminar bei Sina Schakeit, Mitarbeiterin der KZV BW, Bezirksdirektion Freiburg, waren die Schwerpunkte die BEMA-Abrechnung Teil 2 – Kieferbruch sowie die BEMA-Abrechnung Teil 4 – Parodontologie, der Umgang mit den Richtlinien, das Wirtschaftlichkeitsgebot sowie die Beachtung der verschiedenen Abrechnungsbestimmungen. Mit vielen Beispielen wurden interessante Fälle aus der Praxis besprochen. Iris Karcher, langjährige Referentin des FFZ Freiburg, unterrichtete das Fach „Praxisorganisation“ und natürlich ihr Lieblingsthema, das „Qualitätsmanagement“ in der Zahnarztpraxis. Soziale Netzwerke. Im Kursteil „Informations- und Kommunikationstechnologie“ führten Martina Eberhard von der Kaufmännischen Schule Emmendingen, Waltraud Hollstein, Carsten Bock sowie Albert Mergelsberg von der Gertrud- Luckner-Gewerbeschule Freiburg an den Computerarbeitsplätzen im EDV-Schulungsraum des Zahnärztehauses in den sicheren Umgang mit dem Internet und den sozialen Netzwerken ein. Weitere Schwerpunkte waren die elektronische Terminvergabe sowie die Textverarbeitung in der Zahnarztpraxis. Das komplexe Thema der Telematikinfrastruktur mit den damit zusammenhängenden zukünftigen Entwicklungen wurde den Teilnehmenden vermittelt. Alle Teilnehmenden verhielten sich sehr verantwortungsbewusst. Abstandregelungen im Unterricht und bei der Prüfung waren kein Problem, wobei das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes „Tagesgeschäft“ ist. Die sonst üblichen Kursbilder als Erinnerung für die Teilnehmenden hatten dieses Mal auch ein anderes Aussehen. Sie können sich über die Seminare und Fortbildungen auf der Webseite fortbildung.kzvbw.de informieren und online anmelden. Albert Mergelsberg www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2020

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