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Gesund beginnt ab Mund

Ausgabe 10/2020

24 Berufspolitik Vierte

24 Berufspolitik Vierte ZäPP-Erhebung startete in Baden-Württemberg Valide Grundlage für Vergütungsverhandlungen Ende September werden die Unterlagen für die neue Runde des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) die Zahnarztpraxen in Baden- Württemberg erreichen. Die Erhebung dient dem Aufbau einer qualitativ hochwertigen Datenbasis zur Kostenstruktur in den Praxen. Diese Informationen sind eminent wichtig, um die zahnärztlichen Interessen im Land zu kennen und sie entsprechend stark in Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen zu vertreten. Gerade die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Zahnarztpraxen sind hierfür von großer Bedeutung und werden durch Sonderfragen, welche nicht direkt zur ZäPP-Erhebung gehören, ermittelt. Der Startschuss für die diesjährige Befragung ist bundesweit bereits erfolgt, die Postaussendung findet allerdings erst Ende September statt: 33.500 Zahnarztpraxen werden bundesweit einen strukturierten Fragebogen erhalten, mit dem Auskünfte über die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen der Praxen eingeholt werden. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) führt als renommierte Forschungseinrichtung im Auftrag der KZBV seit 2018 die Befragung durch und garantiert durch eine Treuhandstelle und einen Notar die Anonymität der Teilnehmenden. Durch die Pseudonymisierung der Erhebungsdaten ist eine nachträgliche Zuordnung der Daten zu bestimmten Praxen ausgeschlossen. Panelgedanke. Das Grundkonzept des ZäPP orientiert sich am Gedanken eines Panels, also mehrmals durchgeführter Befragungen ein und derselben Personengruppe. Der dauerhafte Erfolg der Erhebung hängt also davon ab, dass Praxen über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich teilnehmen. Eine einfache Rechnung: Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten. Unverzichtbar. Die gewonnene wissenschaftlich fundierte Datenbasis ist unverzichtbar für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wie auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Zum einen wird dadurch die Verhandlungsposition gegenüber der Kassen gestärkt, da die offiziellen Preissteigerungsindizes – insbesondere bei der Steigerung der Hygienekosten – nicht die tatsächliche Kostenentwicklung in den Zahnarztpraxen widerspiegeln; zum anderen fordern die Krankenkassen zunehmend valide Datengrundlagen in den Verhandlungen. Für eine belastbare Argumentationslinie ist daher die regelmäßige Teilnahme vieler Praxen von enormer Bedeutung. Da immer wieder Praxen aus dem Panel fallen, z. B. aufgrund der Rückgabe der Zulassung, ist es ganz wichtig, dass auch Praxen an der Erhebung teilnehmen, die bisher noch nicht teilgenommen haben. Ziel ist es, die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Praxen auf einem dauerhaft hohen Niveau zu halten. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt! Coronaeinbruch. Zusätzlich wird bei der Befragung in diesem Jahr die Einschätzung der Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die Auswirkungen der Coronapandemie in den Blick genommen. Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen von COVID-19 ist 2020 ein besonderes Jahr – und ein besonders schweres für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Vor dem Hintergrund der Krise ist eine stabile Datenbasis also umso wichtiger, um die massiven Folgen für Zahnarztpraxen realistisch abbilden zu können. Die Beantwortung der Sonderfragen, die hierfür in den Erhebungsunterlagen zu finden sind, ist freiwillig und wirkt sich nicht auf die finanzielle Anerkennung aus, die für die Einsendung des vollständigen ZäPP-Fragebogens geboten wird. Die Sonderfragen zielen im Besonderen auf die veränderten Einnahmen, Patientenzahlen und Kosten gegenüber den Vorjahresquartalen. Aufwandspauschale. Eine Teilnahmepflicht am ZäPP besteht nicht, die Rücksendung der Unterlagen wird aber mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Wer bereits im Jahr 2019 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natürlich auch nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen. Darüber hinaus lohnt sich die Teilnahme für den Praxisalltag, da die Teilnehmenden nach Abschluss der Befragung Kontrollund Planungsinstrumente an die Hand bekommen: Ein individueller Praxisbericht und eine Chefübersicht, die die Entwicklung der Kostenstruktur individuell zusammenfasst und für die Finanzplanung der kommenden Jahre genutzt werden kann, runden so die Vorteile einer Teilnahme ab. Großer Nutzen. Bitte unterstützen Sie das ZäPP mit Ihrer Teilnahme, Sie unterstützen so unmittelbar die Vertragsverhandlungen und damit die Arbeitsbedingungen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Baden-Württemberg. Jede teilnehmende Praxis sorgt für eine verbesserte Datenlage und stärkt somit die Verhandlungsposition der KZV BW. Benedikt Schweizer Info Die Website des ZäPP (www.zäpp. de) bietet weiterführende Informationen, Hilfestellungen und begleitende Unterlagen. Darüber hinaus ist die Treuhandstelle des Zi für die Zahnärzteschaft erreichbar unter 030 4005-2444 oder über kontakt@zi-treuhandstelle.de. ZBW 10/2020 www.zahnaerzteblatt.de

Ihre Daten für die Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung! Das Zahnärzte Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine bundesweite Datenerhebung zur wirtschaftlichen Situation und zu den Rahmenbedingungen in Zahnarztpraxen. Etwa 35.500 Praxen haben dafür einen Fragebogen erhalten. Sie haben auch Post bekommen? – Dann machen Sie mit! ● Für den Berufsstand! Das ZäPP dient Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Datenbasis für Verhandlungen mit Krankenkassen. ● Vorteil für Sie! Finanzielle Anerkennung für Ihre Mitarbeit ● Vorteil für Sie! Kostenloser Praxisbericht für einen Vergleich Ihrer Praxis mit dem bundesdeutschen Durchschnitt ● Vorteil für Sie! Kostenlose Chefübersicht für Ihre Finanzplanung ● Wir garantieren Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Daten! Sie haben Fragen zum ZäPP? Weitere Informationen im Internet unter www.kzvbw.de · www.kzbv.de/zaepp · www.zäpp.de Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen. Für Rückfragen bei Ihrer KZV Baden-Württemberg: Telefon: 0711 7877-178 E-Mail: frank.pfeiffer@kzvbw.de Ansprechpartner: Frank Pfeiffer Um Rücksendung der Unterlagen wird bis zum 30. November 2020 gebeten. Ansonsten erreichen Sie bei Bedarf die Treuhandstelle des mit ZäPP beauftragten Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) unter der Rufnummer 030 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr. Oder E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de Unterstützen Sie das ZäPP – In Ihrem eigenen Interesse!

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