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Gesund beginnt ab Mund

Ausgabe 10/2020

20 Berufspolitik Im

20 Berufspolitik Im direkten telefonischen Austausch mit Sozialminister Manfred Lucha über die Osterfeiertage, erreichten die zahnärztlichen Körperschaften dann über die sogenannten ministeriellen Auslegungshinweise, dass medizinisch notwendige Behandlungen erlaubt wurden. Erst am 4. Mai fiel der § 6a endgültig. Bis dahin war das Patientenaufkommen in den Praxen eingebrochen und die Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit. Und die zugesagte Schutzausrüstung kam auch nicht oder nur sehr spärlich. Die Körperschaften sind deshalb selbst tätig geworden und haben für die Kolleg*innen FFP2/ KN95-Masken und Desinfektionsmittel beschafft und verteilt. Maßnahmen für die Praxen. Gemeinsam haben Kammer und KZV weitere Maßnahmen für die Kollegenschaft und die Patient*innen initiiert: Über 20 Schwerpunktpraxen mit freiwilligen Helfer*innen, zwei Coronaambulanzen in Freiburg und Tübingen und eine landesweite, fast flächendeckende Anzeigenkampagne über das IZZ in den Gemeindeblättern, die darüber informierte, dass eine uneingeschränkte zahnärztliche Behandlung wieder möglich ist. Mehrmals wöchentlich informierte die Landeszahnärztekammer über Kammer KOMPAKT über neue Hilfsangebote auf ihrer Webseite. Die LZK-Verwaltung, insbesondere die Abteilungen Praxisführung, Recht und Finanzbuchhaltung, standen Erhobener Zeigefinger. Aufs Schärfste protestierte die Vertreterversammlung dagegen, dass die Gesundheitspolitiker*innen in Bund und Land den zahnärztlichen Berufsstand bei ihren Corona-Maßnahmen nicht berücksichtigt haben. den Zahnärzt*innen telefonisch für ihre Fragen zur Verfügung und bekamen den Frust und Ärger vieler Zahnärzt*innen ungefiltert ab. „Ich habe die Mitarbeiter*innen in dieser Zeit sehr gut kennengelernt und ich möchte meine persönliche Hochachtung und meinen Dank für ihr Engagement bei der Beratung der Kolleg*innen aussprechen“, lobte Dr. Tomppert unter dem Applaus der Delegierten. Zu guter Letzt habe die Kammer noch ein Corona-Care-Paket für die Praxen geschnürt: „Wer keine Schutzausrüstung hat, bekommt sie innerhalb eines Tages“. In seinen Dank schloss Dr. Tomppert auch die Bundeszahnärztekammer ein, die hervorragend aufgestellt und gearbeitet hat. Unter Mitwirkung von LZK- GOZ-Referent Dr. Jan Wilz habe sie erfolgreich im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen verhandelt – mit dem Ergebnis einer Corona-Hygiene-Pauschale mit der Analogziffer 3010a GOZ je Sitzung in Höhe von 14,23 Euro, deren Abrechnungsmöglichkeit vorerst bis 30. September verlängert wurde. In diesem Zusammenhang äußerte der LZK-Präsident sein Unverständnis über den gemeinsamen Fotos: Kraufmann Einstimmig. Die Delegierten verabschiedeten einstimmig neun Änderungen von Satzungen und Statuten. Durch die Satzungsänderungen führten Dr. Eberhard Montigel (2. v. l.), Dr. Eva Hemberger (l.) und Dr. Manuel Troßbach. ZBW 10/2020 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 21 Coronarealität. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, Mindestabstand, Händedesinfektionsspender und einzeln in Folie verpackter Frühstücksimbiss – so sieht die neue Corona-Realität in der Vertreterversammlung aus. Fotos: Kraufmann Appell von KZV BW, KV BW und den Gesetzlichen Krankenkassen für eine gerechte Lastenverteilung. Nicht die privaten Krankenversicherer müssten ihren Anteil beitragen, so Dr. Tomppert, sondern die GKV – die PKV habe mit 3010a die einzige Zulage der Krankenversicherer erbracht. Strategie und Tatkraft. Seinen abschließenden Blick richtete LZK-Präsident Dr. Tomppert in die Zukunft. Es gelte eine wirksame standespolitische Strategie zu konzipieren. „Weniger zahnärztliche Wellness-, Ästhetik- und Kosmetik-Kompetenz – dafür mehr auf unsere fachlichen Kernkompetenzen als Heilberufler*innen und Spezialist*innen für die Mundgesundheit setzen“. Man müsse die Korrelation zwischen Mund- und Allgemeingesundheit und ihre Bedeutung für den gesamten Organismus unterstreichen. „Eine gesunde Mundhöhle ist die beste Barriere gegen Corona“. Dr. Tomppert schlug auch eine personalisierte Imagekampagne für Baden-Württemberg vor, am besten gemeinsam mit der KZV. Vor allem aber müsse man den Dialog mit der Politik intensivieren – mit der Zielsetzung: Die Zahnmedizin als Teil der Humanmedizin ist systemrelevant. Diese Absicht unterstrichen die Delegierten mit der einstimmigen Verabschiedung einer Resolution und einem Antrag an die Landesregierung. In einem weiteren Antrag adressierten sie die KZV BW für die Übermittlung von personenbezogenen Daten. Und sie forderten die Bundeszahnärztekammer auf, im Beratungsforum darauf hinzuwirken, die Corona-Hygiene-Pauschale ohne zeitliche Begrenzung abrechnen zu können. Satzungsänderungen. Nach dem Coronabericht des Präsidenten widmeten sich die Delegierten der standespolitischen Arbeit: Neun Satzungen standen zur Beschlussfassung an. Berufsordnung, LZK-Satzung, ZFA-Abschlussprüfungsordnung, Statut der Fortbildungseinrichtungen und der Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung – durch diese Satzungsänderungen führte der Vorsitzende des LZK- Satzungsausschusses Dr. Eberhard Montigel. Bei der Berufsordnung gehe es darum, die Berufspflichten an die Strafprozessordnung anzupassen und jegliche Art der Vorteilnahme auszuschließen, erläuterte Dr. Montigel im Vorfeld die beabsichtigte Änderung der Berufsordnung. In der Satzung der LZK gelte es, Änderungen im Heilberufe-Kammergesetz nachzuvollziehen. Das Statut der Fortbildungseinrichtungen bedarf einer Änderung, um die Vorgaben in der Abgabenordnung für eine Gemeinnützigkeit der Fortbildungseinrichtungen nachzuvollziehen. Die Änderungen wurden im Vorfeld mit dem steuerrechtlichen Berater der LZK abgestimmt. Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Dr. Eva Hemberger, erläuterte den Delegierten die beabsichtigten Änderungen der Beitragsordnung, der Gebührenordnung und der Reisekostenordnung I. Die Änderungen der Beitragsordnung dienen der Praktikabilität bei der Abrechnung für die Buchhaltung, wenn Zahnärzt*innen innerhalb eines Quartals ihre Tätigkeit ändern. Die Gebührenordnung bedarf einer Anpassung aufgrund der Änderungen der Approbationsordnung. Um die Kenntnisprüfung, die nunmehr in drei Teilen absolviert werden muss, kostendeckend anzubieten, bedarf es einer Anpassung der Prüfungskosten. Die Reisekostenordnung muss geändert werden, weil bislang nicht geregelt war, welche Erstattungen für die Teilnahme an Sitzungen erfolgen, die via Telefon oder Videokonferenz stattfinden. Bereits in der Sommer-Vertreterversammlung des vergangenen Jahres stand die Weiterbildungsordnung zur Beschlussfassung an. Unstimmigkeiten ergaben sich damals hinsichtlich des OP-Katalogs. Die Vertreterversammlung erteilte daraufhin den Auftrag für eine nochmalige Überarbeitung des OP- Katalogs. Den nunmehr zwischen Oralchirurg*innen und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg*innen ausgearbeiteten Konsensvorschlag für den OP-Katalog in der Weiterbildungsordnung stellte der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses für Oralchirurgie, Dr. Manuel Troßbach, den Delegierten vor. Alle Satzungsänderungen fanden das einstimmige Votum der Delegierten. Andrea Mader www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2020

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