50_PRAXIS ZBW_10/2023 www.zahnaerzteblatt.de Kunststofffüllungsvariante BERECHNUNG VON BULK-FILL- MATERIALIEN Die GOZ 2012 unterscheidet grundsätzlich zwei Varianten der Berechnung von plastischen Füllungen: Zum einen das Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), ggf. einschließlich Mehrschichttechnik (GOZ-Nummern 2060, 2080, 2100, 2120 je nach Anzahl der Füllungsflächen). Zum anderen das Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung (GOZ-Nummern 2050, 2070, 2090, 2110 je nach Anzahl der Füllungsflächen). Bei der ersten Variante ist das Polieren während derselben Sitzung des Legens bereits Leistungsinhalt. Bedingung der Berechnung ist zum einen, dass es sich um Komposit als Material handelt. Zum Zweiten muss die Zahnoberfläche in einem gesonderten konditionierenden Arbeitsschritt adhäsiv vorbereitet werden. Zum Dritten müssen, bei entsprechender Füllungsgröße, die Portionen des Komposites so klein gehalten werden, dass die Füllung in mehr oder weniger vielen, jedoch in der Regel mehreren Schichten ausgehärtet werden muss, damit keine klinisch relevanten Aushärtungsschrumpfungen entstehen und damit der Kunststoff in toto aushärten kann. PLASTISCHE FÜLLSTOFFE Bei der zweiten Variante ist das Anlegen einer Matrize oder das Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung ebenfalls Leistungsinhalt, das Polieren jedoch nicht. Hier ist allgemein die Sprache von plastischen Füllstoffen, zu denen traditionelle Materialien wie Amalgam, Zement oder Glasionomere einschließlich Glasionomerzemente, kunststoffmodifizierte Glasionomerzemente (Hybridionomere und Kompomere) gehören. In Betracht kommt also jedes Füllungsmaterial, das in weicher, verformbarer Konsistenz primär in die Kavität eingebracht wird, dann sekundär aushärtet und bzw. oder zum Aushärten gebracht wird. BULK-FILL-MATERIALIEN Auch selbstadhäsive, selbstkonditionierende Kunststoffe, die ohne Anwendung einer Schichttechnik eingebracht werden können, sind ebenfalls den GOZ-Nummern 2050, 70, 90, 110 zuzuordnen (vgl. hierzu auch den Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom Sommer 2022 im Informationskasten). Dies liegt gebührentechnisch daran, dass es sich zwar um Kompositmaterialien (wie im Wortlaut der Leistungslegenden der Nummern 2060, 80, 100, 120) handelt, jedoch nicht um solche, die eine zeitaufwändige Schmelz-Dentin-Zahnoberflächenbearbeitung (Adhäsion, Konditionierung) einfordern und eben als Charakteristikum gerade häufig mittels eines Füllvorgangs (bulk – Hauptmasse, große Menge) eingebracht werden können, also ohne Schichttechnik. ÄSTHETISCHE ALTERNATIVE Die jüngsten Entwicklungen der letzten drei Jahre in Flow- und standfester Form werden als bulk-fill-Komposite vermarktet bzw. bezeichnet. Erste klinische Ergebnisse von selbstadhäsiven bulk-fill-Materialien in Studien mit kurzen Beobachtungszeiträumen nähern sich den Erfolgsquoten von herkömmlichen Kompositen an, welche in Schichten aufgetragen und mit einem Universaladhäsiv befestigt werden müssen. Diese selbstadhäsiven, selbstkonditionierenden „bulk-fills“ zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine einfachere, weniger anspruchsvolle und ästhetisch akzeptable Alternative zu anderen einfachen plastischen Füllungsmaterialien wie Glasionomer, Zement oder Amalgam darstellen und diese zunehmend verdrängen könnten. Ein etwaiges Amalgamver- bot mag diese Entwicklung weiter vorantreiben. Jedoch stellen sie keinen Ersatz für hochwertige, in jahrzehntelanger Entwicklung etablierte Techniken mittels Komposite in Mehrschichttechnik und Adhäsivtechnik dar. INFO Autorenteam des GOZ-Ausschusses der LZK BW GOZ-POS. 2050 FÜLLUNGSWERKSTOFFE OHNE ANWENDUNG VON SCHICHTTECHNIK Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK-BW vom 27.07.2022 Selbstadhäsive, selbstkonditionierende Füllungsmaterialien (z. B. sog. bulk-fill Kunststoffe), ohne Notwendigkeit der Anwendung einer Schichttechnik, sind den Gebührennummern 2050ff. zuzuordnen.
ZBW_10/2023 www.zahnaerzteblatt.de 51_PRAXIS Abbildung: LZK BW Sicher ist sicher! CHECKLISTEN IM PRAXIS- HANDBUCH DER LZK BW Warum sind Flugzeuge das sicherste Verkehrsmittel auf unserer Erde? Checklisten sind die Antwort und die Basis für diese Tatsache. Checklisten helfen uns beruflich und privat in unterschiedlichen Situationen. Ihr Ziel: Eine bestimmte Tätigkeit strukturiert, präzise und effizient auszuüben, insbesondere auch, um nichts Entscheidendes zu übersehen. Checklisten kommen beispielsweise bei routinemäßigen Arbeiten, neuen Arbeitsprozessen oder selten ausgeführten Tätigkeiten zum Einsatz. Somit sind sie in verschiedenen Bereichen der Zahnarztpraxis auch nicht mehr wegzudenkende Helfer. Die im PRAXIS-Handbuch der LZK BW angebotenen Checklisten sind nun über einen neuen zentralen Zugang gebündelt abzurufen. PRAXIS-HANDBUCH Die folgenden Checklisten finden Sie auf der Webseite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in der Online- Version des PRAXIS-Handbuchs unter https://lzk-bw.de wie folgt: „ZAHNÄRZ- TE“ >>> unter der Rubrik „Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ >>> dann auf „PRAXIS-Handbuch (Online- Version)“. Auf der Startseite des PRA- XIS-Handbuchs finden Sie die Checklisten auf der Schaltfläche 3.1 „Qualitätssicherung: Anhang“ >>> 3.1.12 „Checklisten und Leitfäden im PRAXIS-Handbuch“. Neben Checklisten finden Sie in dieser Schaltfläche zusätzlich thematisch passende Leitfäden als kompakte Fach-Ratgeber. Checklisten und Leitfäden verweisen mit Hyperlinks zu weiterführenden Muster-Dokumenten sowie zu Fachinformationen. BUS-DIENST Die Checkliste „Arbeitsschutz & Arbeitsmedizin“ hilft praxisintern einerseits beim Einstieg in die „BuS-Dienst- Thematik“ und andererseits bei der Überprüfung des Umsetzungsgrades einzelner Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizinaspekte. HYGIENE UND MEDIZINPRODUKTE- AUFBEREITUNG Planen Sie in der nächsten Zeit den Neuerwerb von Instrumenten, Medizinprodukten oder die Neuanschaffung eines Medizinprodukte-Aufbereitungsgerätes (RDG, Siegelgerät und Autoklav) oder einer Behandlungseinheit? Dann werfen Sie doch vor dem Kauf einen Blick in diese Checklisten. NACHHALTIGKEIT Diese Checkliste ebnet mit vielen Tipps und praktischen Umsetzungsbeispielen den Weg zu einer nachhaltigen Zahnarztpraxis. Lassen Sie sich informieren und inspirieren! PERSONAL Sind Sie auf der Suche nach einem „Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte“? Dann hilft Ihnen das PRAXIS-Handbuch auch hier weiter. PRAXISABGABE/PRAXISÜBER- NAHME Zu Fragen der Praxisabgabe bzw. der Praxisübernahme/Praxisneugründung finden Sie im PRAXIS-Handbuch gleich mehrere Checklisten. PRAXISBEGEHUNGEN Begehungen können in unterschiedlichen Bereichen stattfinden. Damit sich Ihre Praxis hierauf optimal vorbereiten kann, bietet die LZK BW Ihnen folgende Hilfen: Checkliste „Arbeitsschutz & Arbeitsmedizin“, Checkliste für die Medizinprodukte- und für die infektionshygienische Begehung sowie Checkliste für die DVT- und für die 2-D-Strahlenschutz-Begehung. PRAXISVERWALTUNG In dieser Rubrik ist eine „Checkliste für das Verhalten gegenüber Ermittlungsbehörden bei Durchsuchung und Beschlagnahme“ abrufbar. Ihre LZK-Geschäftsstelle
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