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Ausgabe 10/2023

24_BERUFSPOLITIK

24_BERUFSPOLITIK ZBW_10/2023 www.zahnaerzteblatt.de Neue ZBW-Serie: Ausschüsse und Gremien in der KZV BW ENGE ZUSAMMENARBEIT MIT GROSSER ENERGIE Die vertragszahnärztliche Selbstverwaltung lebt von der Beteiligung ihrer Mitglieder: Mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung aus der Praxis werden die wesentlichen Perspektiven für standespolitische Entscheidungen eingebracht. In der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) wirken Hauptamt und Ehrenamt in enger Zusammenarbeit mit großer Energie. Partizipation und Einbindung der Vertragszahnärzt*innen sind zentrale Leitlinien. Die neue ZBW-Serie beleuchtet die Maximen und die konkrete ehrenamtliche Arbeit durch zentrale und regionale Ausschüsse und Gremien. IN DEN MITTELPUNKT „Sinn und Zweck der Freiberuflichkeit müssen in öffentlichen Debatten in den Mittelpunkt gerückt werden und dabei verdeutlichen, warum die Selbstverwaltung funktioniert“, betonen der Vorstand und die Ehrenamtsträger der KZV BW. Und weiter: „Die Selbstverwaltung funktioniert, weil am Anfang eines solchen Systems die Freiheit steht, sich selbst organisieren zu können, und sich daraus die Gemeinwohlorientierung des freien Berufs ableitet.“ Partizipation und Einbindung der Vertragszahnärzt*innen sind gesetzlich angelegt. Das Gesetz sehe eine Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan und somit das Ehrenamt in der Selbstverwaltung vor. Aktive Mitarbeit. Hauptamt und Ehrenamt der KZV BW wollen eine aktive Mitarbeit zahlreicher Mitglieder in den ehrenamtlich besetzten Gremien. Die Zusammenarbeit ist Ausdruck der lebendigen Beteiligungskultur als demokratisch verfasste Selbstverwaltung. STRATEGISCHE ZIELSETZUNG Seit dem 1. Januar 2023 läuft die neue Legislaturperiode in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW). Zusammen mit den VV-Vorsitzenden und den Mitgliedern des Landesbeirats hat sich der neu gewählte Vorstand zentrale strategische Ziele gesetzt: Im Zentrum steht die Verbesserung der Leistungen der KZV BW für ihre Mitglieder. „Hierzu zählen unter anderem die Stärkung der Professionspolitik, die enge Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt, der Abschluss guter Vergütungsverträge, die Digitalisierung von Prozessen, der Abbau von Bürokratie, die Förderung der Nachhaltigkeit, die Gewinnung von Fachkräften für Praxen, die Einrichtung eines Campus für Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung sowie die Bereitstellung von umfassenden Fortbildungsangeboten“, so Vorstand und Ehrenamt. Mit dem Erreichen dieser Ziele soll die KZV BW als Dienstleistungsunternehmen für die Zahnärzt*innen in Baden- Württemberg weiter vorangebracht werden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Hauptamt und Ehrenamt ist entscheidend, um die Ziele 2023 erreichen zu können. Durch eine gute Zusammenarbeit können Synergieeffekte und bessere Ergebnisse erzielt werden. Foto: KZV BW/ Martin Stollberg BETEILIGUNG DER MITGLIEDER Die vertragszahnärztliche Selbstverwaltung lebe, so Vorstand und Ehrenamtsträger, von der Beteiligung ihrer Mitglieder, die mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer Erfahrung aus der Praxis wichtige Perspektiven für standespolitische Entscheidungen einbringen. Damit ist die ehrenamtliche Beteiligung von Mitgliedern eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die KZV BW ihrem öffentlichen Auftrag – der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen vertragszahnärztlichen Versorgung – bestmöglich nachkommen kann. Guido Reiter INFO HAUPTAMT UND EHREN- AMT: WAS IST ZU TUN? • Der Vorstand der KZV BW will eine enge Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Ehrenamt durch Transparenz und gute Kommunikation fördern. • Wir wollen eine aktive Mitarbeit zahlreicher Mitglieder in den ehrenamtlich besetzten Gremien, denn diese ist zugleich Ausdruck einer lebendigen Beteiligungskultur in der KZV BW als demokratisch verfasster Körperschaft. • Wichtige Vorstandsentscheidungen werden nach Beratung durch das Ehrenamt getroffen.

Foto: Martin Stollberg ZBW_10/2023 www.zahnaerzteblatt.de 25_BERUFSPOLITIK Der Finanzausschuss der KZV BW (tagt vier Mal jährlich) „In welcher Höhe werden Mitgliedsbeiträge erhoben und wie werden diese verwendet? Als Finanzausschuss beraten wir den Vorstand bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das kommende Jahr. Einerseits ist auf eine sparsame Mittelverwendung zu achten, andererseits soll unsere Selbstverwaltung jetzt und in Zukunft im Rahmen ihrer Aufgaben für ihre Mitglieder jederzeit reibungslos funktionieren. Gleichzeitig beschäftigen wir uns im Nachgang für das abgelaufene Jahr intensiv mit dem Prüfbericht über die Jahresrechnung und stellen fest, ob die Haushaltsmittel sparsam und entsprechend dem Haushaltsplan verwendet wurden. Den daraus resultierenden Bericht legen wir der VV vor und beantragen dann die Entlastung des Vorstandes. Unterjährig werden wir über die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel informiert und prüfen, ob die Mittel ausreichen oder in voller Höhe benötigt werden. Mehrfach konnten Finanzausschuss und Vorstand in der Vergangenheit vorschlagen, auf die vollständige Erhebung der beschlossenen Mitgliedsbeiträge zu verzichten.“ Satzungsmäßige Aufgaben: • Beratung des Vorstands bei der Aufstellung des Haushaltsplanes • Stichprobenweise Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassen- und Rechnungsführung der KZV BW • Erstellung des Berichts über die Prüfung der Jahresrechnung • Vorlage an die VV zur Entlastung des Vorstands Der Finanzausschuss besteht aus vier Mitgliedern, jeder Bezirk soll mit einem Mitglied vertreten sein. Auf Vorschlag der Bezirksgruppen wurden folgende Personen von der VV gewählt: Foto: Martin Stollberg FREIBURG Dr. Regina Cara Gast, Ettenheim Mitglied der Vertreterversammlung der KZV BW Stv. Vorsitzende der Bezirksgruppe Freiburg Mitglied des Landesbeirats Mitglied des Finanzausschusses STUTTGART Foto: Martin Stollberg Dr. Eberhard Montigel, Heilbronn Mitglied der Vertreterversammlung der KZV BW Mitglied des Finanzausschusses (Vorsitzender) KARLSRUHE TÜBINGEN Dr. Christian Engel, Karlsruhe Mitglied der Vertreterversammlung der KZV BW Vorstandsreferent für Zukunftsfragen Mitglied des Finanzausschusses Foto: Martin Stollberg Dr. Dr. Heinrich Schneider, Metzingen Mitglied der Vertreterversammlung der KZV BW Vorsitzender der Bezirksgruppe Tübingen Mitglied des Landesbeirats Vertreter in der Vertreterversammlung der KZBV Mitglied des Finanzausschusses (stv. Vorsitzender) Mitglied des HVM-Ausschusses • Finanzausschuss (4 x jährlich) • Satzungsausschuss (nach Bedarf) • HVM-Kommission (2 x jährlich und nach Bedarf) • Beirat der Gemeinsamen Prüfungsstelle (2 x jährlich) • Gemeinsamer Beschwerdeausschuss (1 x pro Quartal und nach Bedarf) • Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für BW (jährlich) • Disziplinarausschuss (nach Bedarf) • Härtefallausschuss (nach Bedarf) • Prothetik-Einigungs-Beschwerdeausschuss (nach Bedarf) • Prothetik-Einigungsausschuss (nach Bedarf) • Zulassungsausschuss für Zahnärzte (nach Bedarf) • Berufungsausschuss für Zahnärzte (nach Bedarf) • Kammer des Berufungsausschusses (Prüfungsstelle; nach Bedarf) • Beschwerdeausschuss (nach Bedarf) • Wirtschaftlichkeitsprüfung (nach Bedarf) • Bezirksgruppenversammlung (1 bis 4 x jährlich) • Bezirksratsversammlung (monatlich – halbjährlich) • Regionale Gutachtertagungen ZE / KFO (Tübingen, nach Bedarf, alle zwei Jahre) Unterstützung. Der Vorstand und die Vertreterversammlung der KZV BW werden in ihrer Arbeit durch verschiedene Ausschüsse und Gremien unterstützt, die regional und zentral tätig sind und ein klar definiertes Aufgabenfeld haben.

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