8 Titelthema Foto: Mader Hygiene-Beratung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Geballte fachliche Kompetenz 2009 rückten die ersten Inspektoren des baden-württembergischen Regierungspräsidiums aus, um die nach dem Medizinproduktegesetz vorgeschriebenen anlassunabhängigen Praxisbegehungen bei Ärzten durchzuführen. Unter den Kammermitgliedern potenziell betroffen waren zunächst nur knapp 190 doppelt approbierte Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Dennoch hat die Kammer umgehend reagiert und im gleichen Jahr ihre Hygiene-Beratung als Serviceleistung und neues Dienstleistungsangebot etabliert. Bis 2014, als die anlassunabhängigen Praxisbegehungen auf alle Zahnarztpraxen ausgedehnt wurden, hatte die Kammer bereits über 60 Beratungen durchgeführt. Bis zum Ende des 1. Quartals 2017 sind es 438. Bevor die Werbetrommel für das neue Serviceangebot einer Hygiene-Beratung durch die Kammer gerührt und der erste Flyer gedruckt wurde, flatterte im Frühjahr 2009 ein handgeschriebenes Fax der Zahnärztin Asta Tyroller aus Bad Ditzenbach mit der Bitte um Informationen zur korrekten Praxisumsetzung der Hygienemaßnahmen in die LZK-Geschäftsstelle. Diese Anfrage brachte einiges ins Rollen. In seiner konstituierenden Sitzung diskutierte der Praxisführungsausschuss im März 2009 über ein neues Dienstleistungsangebot der Kammer. Einige Wochen später folgte der LZK-Vorstand der Empfehlung des Praxisführungsausschusses und beschloss „auf Nachfrage im Einzelfall eine kammereigene Hygiene-Beratung durch die Abteilung Praxisführung anzubieten“. Für Asta Tyroller war es dann eine freudige Überraschung als Marco Wagner, der Leiter der Abteilung Praxisführung in der LZK-Geschäftsstelle, in einem Telefonat anbot, die Beratung in der Praxis vor Ort durchzuführen. Stetige Professionalisierung. In Bad Ditzenbach fand schließlich die erste Hygiene-Beratung der Kammer in Baden-Württemberg statt. Marco Wagner erinnert sich noch sehr genau an diesen 21. Juli 2009, als er am Eingang der Praxis von Asta Tyroller stand und auf den Klingelknopf drückte. „Natürlich war ich aufgeregt, es war ja meine erste Beratung“, erinnert sich Marco Wagner, „im Vorfeld dieses Termins haben wir zudem in großer Eile die Dokumente und Unterlagen zusammengestellt, die ich zur Beratung mitnehme“. Heute lagern sämtliche Unterlagen für die Hygiene-Beratungen in vorbereiteten dicken Dokumentationsmappen im Schrank der Abteilung Praxisführung: Von der RKI-/ BfArM-Empfehlung über den Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten bis ZBW 5/2017 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 9 zu sämtlichen Muster-Arbeits- und Betriebsanweisungen und Formularen, die im Zusammenhang mit den Hygienemaßnahmen und der Aufbereitung von Medizinprodukten zu beachten sind bzw. als Hilfsmittel von der Abteilung Praxisführung erarbeitet wurden und sich alle auch im PRAXIS-Handbuch der Kammer finden. Bei der Hygiene-Beratung in Bad Ditzenbach war dann das gesamte Praxisteam, einschließlich Asta Tyroller dabei. „Ich wollte schon, dass dieser Beratungstermin wie eine Fortbildung abläuft“. „Wir sind dann über zwei Stunden durch alle Räume der Praxis gegangen und Herr Wagner hat uns darauf aufmerksam gemacht, was wir verbessern können“. Eine große Hilfestellung für ihr Hygienemanagement sind ihr und ihrer Hygienebeauftragten bis heute die Checklisten aus dem PRAXIS- Handbuch. Mit der Auflage eines Flyers und der Bewerbung des Angebotes im Zahnärzteblatt und in den Rundschreiben häuften sich die Anfragen für eine Hygiene-Beratung in der Abteilung Praxisführung. Auch die Mund-zu-Mund-Propaganda infolge der hohen Zufriedenheit der Kollegenschaft und die effektive Qualitätssteigerung, die viele Praxen in der Folge einer Beratung durch die Kammer feststellten, taten ihr Übriges: Die Ein-Mann-Beratung Marco Wagner stieß an ihre Grenzen und viele interessierte Praxen mussten sich oftmals über ein halbes Jahr bzw. in Spitzenzeiten bis zu einem Jahr gedulden, bis sie einen Beratungstermin erhielten. Die LZK-Vertreterversammlung reagierte und genehmigte mehrmals eine personelle Aufstockung der Abteilung Praxisführung, um der enormen Nachfrage Rechnung zu tragen. Einmaliges Serviceangebot. Einer der ersten Mund-, Kieferund Gesichtschirurgen, der das Beratungsangebot der Kammer genutzt hat, war 2011 Dr. Götz Egerter aus Reutlingen. Er warb auch als Vorsitzender der baden-württembergischen Mund-, Kiefer- und Gesichts chirurgen für das Serviceangebot der LZK, denn „die Ärztekammer hat eine solche Beratung für ihre Mitglieder nicht angeboten“. Dr. Egerter hatte schon damals sehr viel in das Hygienemanagement seiner Praxisklinik investiert und wollte es irgendwann auf den Prüfstand stellen. Wie bei vielen seiner Kollegen ging dem Anruf in der Abteilung Praxisführung zur Terminvereinbarung einer Hygiene-Beratung die Ankündigung einer Praxisbegehung gemäß Medizinproduktegesetz durch das Regierungspräsidium Tübingen voraus. Das Angebot der Kammer für die Hygiene-Beratung sah von Anfang an vor, die Kammermitglieder im Vorfeld einer Praxisbegehung durch das Regierungspräsidium sowie einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt zu unterstützen und sie fit zu machen für den Behördenbesuch – getreu dem Motto der Kammer „Die Kammer – Ihr Partner“. Nahe am Behördengang. Der bis heute gültige Flyer „Hygiene- Beratung: Auf der sicheren Seite“ erläutert das Angebot der Kammer an die Mitglieder: Allen niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg bietet die Landeszahnärztekammer an, ihr Hygienemanagement auf den Prüfstand zu stellen und mit der kompetenten fachlichen Unterstützung der Hygieneberatung ein rechtssicheres Hygienemanagement in der Praxis umzusetzen. An der Struktur und dem Ablauf der Hygiene-Beratung hat sich seit ihren Anfängen 2009 wenig geändert – abgesehen von inhaltlichen Erweiterungen und der stetigen Professionalisierung. Nach der Terminvereinbarung und Anmeldung nehmen die Hygienebe- Beratungsgespräch. Bevor die Hygieneberater der Kammer sich auf den Praxisrundgang begeben, findet ein ausführliches Vorgespräch statt, wie hier bei der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung in Karlsruhe. Foto: Akademie Karlsruhe www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2017
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