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Ausgabe 5/2017

16 Politik

16 Politik Hennrich-Vorschläge zu Honorarsystem Einheitlich und modifizierbar Mitte Februar, Kassengipfel in Berlin: Der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich (CDU, Nürtingen) präsentierte seine Vorstellungen für eine gerechte Finanzierung des Gesundheitssystems. Wie aktuell im „Gesundheitstelegramm“ (Ausgabe 09-2017 vom 16.02.2017) berichtet, schlug er eine Zusammenführung der Vergütungssysteme vor – und überraschte damit als CDU-Politiker die Zuhörer. Im ausführlichen Interview mit dem „Ärztenachrichtendienst“ (Aend) konkretisierte Hennrich Ende März seine Vorstellungen für ein „zwar“ einheitliches Honorarsystem, das aber durch vertragliche Vereinbarungen – vergleichbar mit den Selektivverträgen – „modifizierbar“ sei. Ist jetzt auch die CDU eingeschwenkt auf den Weg zur Bürgerversicherung? Fallen die Privathonorare und die gesamte private Krankenversicherung weg? Was passiert, wenn bei möglichen Koalitionsverhandlungen in diesem Herbst erneut CDU/CSU und SPD an einem Tisch sitzen sollten? „Ich halte die Bürgerversicherung für einen vollkommen falschen Ansatz“, stellte Hennrich im Aend-Interview klar. Nivellierung, Verstaatlichung, mangelnder Wettbewerb und die Verschärfung der Zwei-Klassen-Medizin seien die Folgen. Die SPD habe zuletzt erkannt, „vor welchen elementaren rechtlichen Problemen man mit der Einführung einer Bürgerversicherung stehen würde“. Mögliche Koalitionen. Interessant: der Blick des Gesundheitspolitikers auf mögliche Koalitionskonstellationen, Verhandlungen und Kompromisslinien. „Erneut nach Alternativen suchen“ müsse man, „dabei könnte die Gebührenordnung möglicherweise eine Rolle spielen.“ Guter Dinge sei er, sagte der Bundestagsabgeordnete, dass „die Bürgerversicherung nicht kommt“. Es fehle an Akzeptanz. Gut beraten wäre man, „den Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu erhalten“. Die Zahnärzteschaft verweist hier auf den erfolgversprechenden Ansatz der reformierten Dualität: „Die wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau zeichnet unser Gesundheitswesen und unsere Gesundheitsversorgung Gesundheitsexperte. Michael Hennrich (CDU) ist direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Nürtingen. Er ist seit September 2002 Mitglied des Deutschen Bundestags. Obmann im Gesundheitsausschuss ist er seit 2015. aus, Grundlage ist die Dualität mit GKV und PKV“, bekräftigt Dr. Ute Maier. Der Wettbewerb, in dem gesetzliche und private Krankenversicherung zueinander stehen, schaffe Dynamik, kontinuierliche Verbesserungen der Versorgung und garantiere, dass der medizinische Fortschritt den Patienten zugutekomme. Hennrichs „Denkanstoß“ (es handele sich ausdrücklich „nicht um ein Modell der Union“) zielt ab auf ein einheitliches Honorarsystem, das durch vertragliche Vereinbarungen – ähnlich den Selektivverträgen – „modifizierbar“ sein solle. Welche Effekte verbindet der Politiker damit? Die Zusammenführung der Gebührenordnungen könne das Thema „Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten (…) sicherlich befrieden“. Ein einheitliches Honorarsystem „dürfte auch im Interesse der privaten Krankenversicherer sein, die so ihr Leistungsspektrum ausweiten und einzelne Qualitätsaspekte besser vergüten könnten“. Eine „Öffnungsklausel nach unten“ dürfe es nicht geben. Insgesamt erscheint Hennrich mehr Dynamik und Wettbewerb möglich. Eine weitere Option sei, auf der Grundlage von festen Preisen über die Abschaffung der Budgetierung zu sprechen. Foto: Büro Hennrich Bürgerversicherung. Die Debatte um die Bürgerversicherung solle langfristig eingedämmt werden, so Hennrich. Um das zu erreichen, „müssen wir der Bürgerversicherung ein tragfähiges Modell entgegensetzen.“ Den individuellen „Denkanstoß“ des CDU- Gesundheitspolitikers hat der Hartmannbund unterdessen als „brandgefährlich“ eingestuft. Das Wahljahr und der Wahlkampf versprechen in Sachen Gesundheit spannend zu werden. » guido.reiter@kzvbw.de Info Lernen Sie den CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich im Web besser kennen, die persönlichen Angaben bieten viele interessante Informationen: einfach QR-Code scannen. http://www.michael-hennrich. de/michael-hennrich/ ZBW 5/2017 www.zahnaerzteblatt.de

Interview 17 Professor Josef Hecken zum Innovationsfonds „Die Mühe hat sich gelohnt“ Prof. Josef Hecken sitzt seit 2012 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Im Interview erklärt er, wie viel Arbeit in der Gestaltung des Innovationsfonds steckt und wie viel Potenzial die Projekte haben. Zudem gibt er einen kleinen Ausblick auf die Herausforderungen vor der Bundestagswahl. Nicolas Ebert, Redaktion KBV Klartext, hat Prof. Hecken interviewt und das ZBW darf den Beitrag dankenswerterweise abdrucken. Regelungsdichte. „Ich verstehe durchaus, dass mit zunehmender Regelungsdichte Misstrauen gegenüber dem G-BA entstehen kann. Aber bestehende Strukturen sollte man erst dann aufgeben, wenn es eine Alternative gibt.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in dieser Amtsperiode bei über 20 Gesetzen immer mehr Aufgaben von der Politik übertragen bekommen. Rund 400 Entscheidungen hat das Gremium im Jahr 2016 getroffen. Dr. Andreas Gassen sagt, Sie seien zu einer zentralen Schaltstelle geworden, die bislang noch nicht „Land unter“ gemeldet hat. Ist die Grenze des Machbaren bald erreicht? Prof. Hecken: Es ist tatsächlich enorm, welche und wie viele Aufgaben der G-BA allein im Jahr 2016 bewältigt hat: Wir konnten das Bewertungsverfahren für neue Methoden starten, bei denen Medizinprodukte hoher Risikoklassen zum Einsatz kommen, wir haben die Grundlagen für Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser in dünn besiedelten Gebieten sowie erste Qualitätsin- dikatoren für die Krankenhausplanung beschlossen. Und wir haben seit einem Jahr den Innovationsfonds, für dessen Mittelvergabe in den vergangenen Monaten knapp 600 Anträge bewertet wurden. Hinzu kommen natürlich die Routineaufgaben wie etwa die zahlreichen und oft komplexen AMNOG-Beschlüsse, die Methodenbewertung, die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, Disease-Management-Programme, die Heil- und Hilfsmittelversorgung, die zahnärztliche Versorgung und die Psychotherapie. ″Es gibt viele Projekte mit enormem Potenzial, die weit über das hinausgehen, was wir schon jetzt in der sektorenübergreifenden Versorgung erreicht haben.″ Der Ruf von Lobbyisten wie beispielsweise der Pharmaindustrie nach einem stimmberechtigten Sitz wird immer lauter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verlangt eine Stärkung der Patienteninteressen. Ist das jetzige Konstrukt künftigen Herausforderungen gewachsen oder bedarf es Reformen? Bei der Erweiterung der Beteiligungsrechte muss geklärt sein, wer welche Akteure vertritt. Welcher Verband würde zum Beispiel die auf dem Markt miteinander konkurrierenden Arzneimittelhersteller vertreten? Und welche der zahlreichen in Frage kommenden Institutionen hätte ein legitimierendes Mandat, Patienten zu vertreten? Sind das Versicherte der Kassen? Oder sind es tatsächlich an den zur Beratung anstehenden Krankheiten leidende Menschen? Wie werden sie ausgesucht und legitimiert? Die Verbraucherzentralen oder deren Bundesverband würden mir hier nicht spontan in den Sinn kommen. Und was machen wir mit Herstellern von Heilund Hilfsmitteln? Ich verstehe durchaus, dass mit zunehmender Regelungsdichte und damit auch zunehmender Macht im Sinne von Gestaltungsmöglichkeiten Misstrauen gegenüber dem G-BA entstehen kann. Aber bestehende Strukturen sollte man erst dann aufgeben, wenn es eine Alternative gibt. Die sehe ich bisher nicht. Der Gesetzgeber regelt die Benennung der Mitglieder, die Strukturen und Verfahren. Einen akuten Handlungsbedarf sehe ich nicht, zumal das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, dass der G-BA die Legitimation besitzt, um die gesetzlichen Normsetzungsbefugnisse auszufüllen. Hinzu kommen sehr breit angelegte Stellungnahmeverfahren, die allen tatsächlich oder vermeintlich Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, ihre Sichtweisen einzubringen und sich so am Entscheidungsprozess zu beteiligen. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2017

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