12 Titelthema Foto: Fotolia und Bearbeitung Hauf /LZK BW Kammern als Approbationsbehörden Selbstbewusst weitere hoheitliche Aufgaben übernehmen Dr. Torsten Tomppert hat die Übernahme weiterer hoheitlicher Aufgaben durch die Kammer bereits in seiner Antrittsrede als neugewählter Präsident der Landeszahnärztekammer als standespolitisches Ziel der 16. Kammerperiode ausgegeben. Es gelte, die Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts weiter zu stärken und das Prinzip der Selbstverwaltung zu beleben, indem „wir selbstbewusst weitere hoheitliche Aufgaben übernehmen“. Mitgestaltungsverantwortung in einem sich wandelnden Gesundheitswesen möchte die LZK gemeinsam mit den anderen baden-württembergischen Heilberufekammern übernehmen, indem man die Aufgaben als Approbationsbehörde übernimmt. sie vertretenen Berufsstand erklärt. Die drei baden-württembergischen Heilberufekammern argumentierten, dass sie die zuständige Approbationsbehörde des Landes, das Regierungspräsidium Stuttgart, bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der Erteilung der Approbation unterstützten und der Staat durch die weitere Übernahme dieser staatlichen Aufgabe weiter entlastet würde. Das Bemühen der Heilberufekammern, die Aufgaben als Approbationsbehörde zu übernehmen, hat eine lange Vorgeschichte und reicht bis ins Jahr 2004 zurück. In ihrer Stellungnahme zu den Eckpunkten für die Novelle des Heilberufe- Kammergesetzes hat sich der Vorstand der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bereits 2004 erstmals dafür ausgesprochen, die zum damaligen Zeitpunkt vom Sozialministerium selbst ins Gespräch gebrachte Funktion als Approbationsbehörde zu befürworten. 2012 haben Landesapothekerkammer, Landespsychotherapeutenkammer und Landeszahnärztekammer in einem gemeinsamen Schreiben an die Leitung des Sozialministeriums erneut ihre Mitgestaltungsverantwortung durch die Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben als Approbationsbehörde für den durch Frei von Interessenkonflikten. Nachdem weitere Schreiben an das Sozialministerium 2013 und 2014 ohne Erfolg und zum Teil auch ohne Rückmeldung blieben, wandten sich die drei Heilberufekammern 2014 mit ihrem Anliegen an das Staatsministerium Baden-Württemberg und den Chef der Staatskanzlei, Klaus-Peter Murawski. Das Staatsministerium teilte im Juni 2014 unter Hinweis auf eine eingeholte Stellungnahme beim Sozialministe- ZBW 5/2017 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 13 rium jedoch mit, dass keine Gründe ersichtlich seien, die für eine sachgerechtere und wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung durch die Heilberufekammern sprechen würden. Zudem verwies das Staatsministerium darauf, dass die Landesärztekammer Baden-Württemberg eine Aufgabenübertragung ablehne. Als Begründung für ihre ablehnende Haltung führte die Staatskanzlei unter anderem aus, dass die Trennung durchaus begründet sei, weil die Kammern die beruflichen Interessen ihrer Kammermitglieder vertreten würden, während die Approbationsbehörde frei von Interessenkonflikten sein müsse und insbesondere den Patientenschutz berücksichtigen müsse. Dass die Heilberufekammern nach dem Heilberufe-Kammergesetz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch zur Beachtung der Interessen des Gemeinwohls und der Rechte der Patienten verpflichtet sind, ließ das Staatsministerium wissentlich unerwähnt! Jochen Haußmann, FDP-Landtagsabgeordneter und weitere Abgeordnete seiner Fraktion reagierten daraufhin spontan im November 2014 und stellten einen Antrag zu den Zuständigkeiten für die Zulassungen zu Berufsausübungen in Freien Berufen in Baden-Württemberg (Drucksache 15/6139) an die Landesregierung. Aber auch die Landesregierung lehnte den Vorschlag einer Übertragung der Aufgaben der Approbationsbehörde auf die Landeszahnärztekammer, die Landesapothekerkammer sowie die Landespsychotherapeutenkammer ab. Dies teilte der damalige Finanzminister Nils Schmid, SPD, im Einvernehmen mit dem Sozial-, Justiz- und Landwirtschaftsministerium mit. Kostenbewusstsein. In seiner Begründung griff der damalige Finanzminister die Argumente des Staatsministeriums auf: Ein landeseinheitlicher Verwaltungsvollzug könne nur durch die Bündelung der Zuständigkeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart sichergestellt werden. Außerdem habe die Landesärztekammer eine entsprechende Aufgabenübertragung abgelehnt, womit eine vollständige Aufgabenentlastung des Regierungspräsidiums nicht erreicht werde. Bemerkenswertes Kostenbewusstsein bewiesen sowohl die Staatskanzlei als auch der ehemalige Finanzminister mit der Feststellung, dass bei den drei Heilberufekammern mit der Übertragung der Aufgaben dann auch neue Strukturen aufgebaut werden müssten, deren entstehende Kosten dann sicherlich dem Land durch die drei Heilberufekammern in Rechnung gestellt würden. Auch wurde den Kammern abgesprochen, über das erforderliche geschulte Personal zu verfügen, um die Aufgaben erledigen zu können. Service aus einer Hand. Mit dem Beschluss der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 2016, sich nun auch um die Übernahme der Aufgaben als Approbationsbehörde zu bemühen, hat sich die Sachlage grundlegend geändert und Staatsministerium wie zuständige Ministerien haben ein wichtiges Argument verloren. In einem neuerlichen Vorstoß haben sich alle fünf Heilberufekammern in Baden- Württemberg im Januar 2017 in einem gemeinsamen Schreiben ihrer Präsidenten an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. Gemeinsam versicherten die Heilberufekammern dem Ministerium eine effiziente und sachgerechte Entscheidung frei von Interessenkonflikten durch ihre Gremien zu, falls diese die Aufgaben als Approbationsbehörden übernehmen. Inzwischen nehmen alle Heilberufekammern die Fachsprachenprüfung, die Voraussetzung für die Approbationserteilung an ausländische Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Tierärzte ist, ab. Allen Heilberufekammern sei daran gelegen, möglichst frühzeitig mit ihren späteren Kammermitgliedern in Kontakt zu kommen und Service aus einer Hand zu bieten. Die Heilberufekammern erneuerten ihr Gesprächsangebot auf Fachebene. Eine Antwort seitens des Ministeriums für Soziales und Integration liegt seit Ende März vor. Der Sozialminister teilte nun mit, er sei „nach Abwägung aller Umstände nach wie vor der Auffassung, dass es sachgerechter ist, es bei der Zuständigkeit einer zentralen staatlichen Stelle als Approbationsbehörde zu belassen“. Erneut führte der Minister „die Gefahr einer möglichen Interessenkollision“ als Argument an. Eine zielführende Lösungsfindung bei Problemen zwischen Patientenschutz und ärztlicher Berufsausübung könne nur dann erfolgen, wenn die Zuständigkeiten nicht bei einer Stelle angesiedelt sind. Darüber hinaus spricht Manfred Lucha von einem „nicht abschätzbaren Kostenerstattungsaufwand“ für das Land, obwohl seitens der Heilberufe von einer Kostenerstattung durch das Land niemals die Rede war. Aufgeschlossene Haltung. Das Thema Kammern als Approbationsbehörde war auch Gegenstand bei einem Gespräch des Vorstandes des Landesverbandes der Freien Berufe (LfB) am 15. Februar im Staatsministerium Baden-Württemberg mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert ist LfB-Vorstandsmitglied und nahm den Gesprächstermin mit Ministerpräsident Kretschmann und Staatsminister Murawski zum Anlass, erneut für das Anliegen der baden-württembergischen Heilberufekammern zu werben und im Nachgang auch in einem Brief an die Staatskanzlei argumentativ zu begründen. Neben dem Staatsministerium war auch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bei einem Gesprächstermin des LfB im Februar Adressat der Bemühungen des LZK-Präsidenten. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister- Kraut zeigte sich aufgeschlossen gegenüber einer Übernahme weiterer hoheitlicher Aufgaben durch die Kammern. Nach dem jüngsten negativen Bescheid des Sozialministers zeigt sich LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert nun gespannt, wie die Staatskanzlei auf die Heilberufe-Initiative reagiert: „Der Staatsminister signalisierte uns Gesprächsbereitschaft und unterbreitete von sich aus das Angebot, unser Anliegen in einem Schreiben zu begründen“. » mader@lzk-bw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2017
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