10 Titelthema Grafik: Radu/ LZK BW Statistik. Bis Ende des 1. Quartals 2017 hat die Kammer 438 Hygieneberatungen durchgeführt. rater der Abteilung Praxisführung eine Woche vor dem eigentlichen Beratungstermin Kontakt mit der Praxis auf: Über verschiedene Abfragen, wie zum Beispiel die Geräte im Aufbereitungsraum, stellen die Kammer-Berater sicher, dass sie optimal auf den Praxisbesuch vorbereitet sind. In der Praxis angekommen, werden nach der Vorstellung erst einmal die erforderlichen Dokumente abgefragt. In diesem Zusammenhang werden alle Parameter rund um das Leiten und Lenken von Qualitätssicherungsdokumenten besprochen, einschließlich deren Einbindung in die regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen. Danach begibt sich der Beratungs-Tross auf den Praxis-Rundgang. Weil die Kammer sowohl auf die Kontrollen des Gesundheitsamtes, die nach dem Infektionsschutzgesetz prüfen, als auch auf die Begehungen des Regierungspräsidiums, die nach dem Medizinproduktegesetz prüfen, vorbereitet, inspizieren die Kammer-Berater infektionshygienisch sowohl Wartezimmer, Toiletten, Röntgenraum, Praxislabor, das Verfahren der Unterhaltsreinigung und das Praxiswäschemanagement als auch die Behandlungsräume. Herzstück der Beratung ist das Durchspielen der Aufbereitungsprozesse, beginnend im Behandlungszimmer, über den Transport sowie die sich anschließende vollständige Aufbereitung der Medizinprodukte im Aufbereitungsraum, um Schwachpunkte auszumachen und Verbesserungspotenzial zu eruieren. Nach über 400 durchgeführten Hygiene-Beratungen hat Marco Wagner vermutlich mehr Aufbereitungsräume in baden-württembergischen Zahnarztpraxen gesehen als jeder der inzwischen knapp fünfzehn bei den Regierungspräsidien beschäftigten Inspektoren. „Unsere Beratung reicht in einigen Regierungsbezirken ziemlich nahe an die Begehungen der Behörden heran“, ist sich Marco Wagner sicher, „sowohl was den Umfang betrifft als auch die Empfehlungen im Nachgang“. „Die Hygiene-Beratungen vor Ort dauern heute in der Regel vier bis sechs Stunden“. Jede Beratung wird intensiv nachbereitet und der Praxisinhaber erhält einen praxisindividuellen Hygiene-Empfehlungsbericht. Diese Empfehlungsberichte ermöglichen eine strukturierte Abarbeitung möglicher Defizite im Hygienemanagement der Zahnarztpraxis sowie einen reibungslosen und ohne Beanstandungen ablaufenden Behördenbesuch. Den „enormen Nutzen“ der Kammer-Beratung lobt auch Dr. Manuel Wolf aus Wendlingen am Neckar. Er hat noch keinen Behördenbesuch erhalten, trotzdem hat er den Kammer-Berater schon dreimal in seine Praxis bestellt. „Ich wollte vor mir selbst das Gefühl haben, dass meine Praxis medizinisch top ist und allen Anforderungen entspricht – dann können die Begeher kommen, wann immer sie wollen“. Der stv. Vorsitzende der Kreisvereinigung Esslingen ist sich auch bewusst, dass die behördlichen Anforderungen nicht innerhalb von zwei Wochen erledigt werden können, wenn man mit der Umsetzung erst nach der Ankündigung des Besuchs startet. Die Kammer- Beratung hat für Dr. Wolf dennoch den Charakter einer „Probe-Begehung“. Und über die Qualität des Kammer-Beraters gerät er regelrecht ins Schwärmen: „Herr Wagner ist äußerst kompetent, geht lösungsorientiert vor ohne Panik zu verbreiten – hinterher weiß man exakt, was man zu tun hat. Und er spart auch nicht mit Anerkennung, wenn man seine Sache gut gemacht hat. In Anbetracht der wenigen Empfehlungen im medizinischen Bereich, sondern vor allem im mühsamen administrativen Bereich, ist diese Motivation von großem psychologischen Wert“. Mehrere Beratungen üblich. Möglicherweise sind es die Optimierungen, die die Praxen mithilfe der Kammer bei ihrem Hygienemanagement realisieren konnten, vielleicht ist es auch das gute Ab- ZBW 5/2017 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 11 schneiden bei einer Behördenbegehung im Anschluss an die Kammer-Beratung … Es gibt viele Gründe, weshalb die Telefone in der Abteilung Praxisführung nicht still stehen und die Nachfrage nach der Kammer-Beratung unverändert hoch ist. Einige Praxisinhaber nutzen die Hygiene-Beratung auch als interne Fortbildungsmaßnahme für das Praxisteam, denn „wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus“, berichtet Hygieneberaterin Andrea Krämer aus der Abteilung Praxisführung. Ihren ersten Beratungstermin haben Dr. Anke Bleicher und ihr Partner Dr. Stephan Große-Sender aus Tübingen exakt aus diesem Grund vereinbart. „Und wir wollten nach der Verlegung unseres Praxisstandorts wissen, wo wir stehen“, erzählt Dr. Anke Bleicher. Zwei Jahre später, beim nächsten Beratungstermin, wollte die Praxis ihre Kenntnisse auffrischen. „Aufgrund der Empfehlungen im Beratungsprotokoll haben wir die Anzahl der freigabeberechtigten Mitarbeiter reduziert, aber auch viele Kleinigkeiten wie den Transport in den Aufbereitungsraum optimiert“. Um den dritten Beratungstermin, der erst 2018 stattfindet, musste die 2. Vorsitzende der Kreisvereinigung Tübingen richtig kämpfen, „Herr Wagner wollte eigentlich gar nicht mehr zu uns kommen, weil alles perfekt ist“, berichtet die Tübinger Zahnärztin mit einem Lachen, „wir sollen uns freiwillig für die Begehung bei den Behörden melden, hat uns Herr Wagner vorgeschlagen – haben wir noch nicht gemacht, obwohl es uns schon ein wenig kribbelt“. Bessere Steuerung. Eine behördliche Praxisbegehung hinter sich hat indes Dr. Hendrik Putze aus Stuttgart. Trotz eines 16-seitigen Mängelprotokolls beurteilt er den Behördengang im Nachhinein nicht nur negativ, „man kann auch etwas rausziehen und die Praxis weiterentwickeln!“ „Beim Blick auf die eingeschweißten Trays hat die Begeherin uns die Nachteile unserer Technik erklärt und gezeigt, dass die Trays teilweise in den Nähten gerissen waren. Daraufhin haben wir jetzt auf Bogenverpackungen umgestellt“. Bei anderen Erinnerungen muss er allerdings noch heute mit dem Kopf schütteln: „Meine Mitarbeiterinnen wurden von der Begeherin gefragt, wie sie Einmalartikel aufbereiten – da ist es von Vorteil, wenn der Praxisinhaber bei der Begehung anwesend ist“. „Gigantisch“ seien auch Aufwand und Kosten des Behördengangs gewesen. Für den Vorsitzenden der Kreisvereinigung Stuttgart war die behördliche Kontrolle jedenfalls der Anlass auf einer Tour de Ländle durch alle Kreisvereinigungen der Bezirkszahnärztekammer Stuttgart im Frühjahr 2016 über seine Erfahrungen zu berichten. 2016 hatte die Begehungswelle den Stuttgarter Regierungsbezirk voll erfasst. „Mit großem Interesse und stark bewegt haben die Kollegen meine Ausführungen aufgenommen“, erinnert sich Dr. Putze. Vor seiner behördlichen Begehung, aber davon unabhängig, hat der inzwischen stv. Vorsitzende der Bezirkszahnärztekammer Stuttgart und Mitglied im LZK-Vorstand 2015 die Kammer-Hygieneberatung in Anspruch genommen und ist sich vor dem Hintergrund dieser Erfahrung sicher: „Die Kammer kann es besser – weil der zahnmedizinische Hintergrund vorhanden ist!“ Dialoggespräche. Die Aktivitäten der Landeszahnärztekammer zielen zwar hauptsächlich auf die Hilfestellung für die Kammermitglieder, „dennoch waren wir all die Jahre immer um einen Dialog mit den Behörden bemüht“, betont LZK-Referent für Praxisführung, Dr. Norbert Struß. Wiederkehrendes Thema dieser Dialoggespräche war und ist die Sachkenntnis der mit der Aufbereitung und Freigabe betrauten Mitarbeiterinnen. Viele Praxen erleben im Rahmen der Praxisbegehung die Anordnung des Regierungspräsidiums mit einer Verpflichtung, dass sich die Mitarbeiter, die mit der Aufbereitung und Freigabe betraut sind, der 40 Unterrichtseinheiten umfassenden Hygienefortbildung z. B. der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung unterziehen müssen. „Dabei erwerben die Mitarbeiter die erforderliche Sachkenntnis im Rahmen ihrer dreijährigen dualen Berufsausbildung und durch kontinuierliche, auch praxisinterne Fortbildung“, stellt Dr. Struß klar. „Aber wir sind hier auf einem guten Weg, dass sowohl praxisinterne Schulungen als auch die von der Kammer angebotenen Fortbildungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten von den Behörden anerkannt werden“, sagt Dr. Struß. Weiteres Thema der Dialoggespräche ist die Tatsache, dass viele Medizinprodukte-Hersteller ihre Produkte als RKI- und normkonform aufbereitbar ausloben und verkaufen, jedoch in der Praxis diese neu erworbenen Medizinprodukte nicht gemäß der RKI-Aufbereitungsanforderungen aufbereitet werden können. „Für die Praxis bedeutet dies zusätzliche Bürokratie, höhere Personalkosten und rechtlich einen Graubereich – dieser Missstand kann nicht ausschließlich auf dem Rücken der Praxisinhaber ausgetragen werden“, betont Dr. Struß. Dieses Thema sowie weitere Erfahrungen, die die Zahnärzteschaft mit den behördlichen Begehungen gesammelt hat, hat die Landeszahnärztekammer im März in einem Schreiben an das Staatsministerium übermittelt. Beim Gesprächstermin des Landesverbands der Freien Berufe (LfB) mit Ministerpräsident Kretschmann wurde LZK-Präsident Dr. Tomppert von Staatsminister Klaus-Peter Murawski das Angebot unterbreitet, über den Sachstand der Praxisbegehungen detailliert zu informieren. Ausblick. Aufgrund „unserer überragenden fachlichen Kompetenz“ sieht LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert die Aufgabe der Kammer nicht bei einer Beratung der Praxen erschöpft. Eine Umsetzung der Praxisbegehungen in Eigenregie sei durchaus möglich und sollte von allen Beteiligten diskutiert werden, so der LZK-Präsident in seiner Antrittsrede im Dezember 2016. Die Diskussion zu dieser Thematik wird der LZK-Vorstand auf einer Klausurtagung Mitte Mai führen. » mader@lzk-bw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2017
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