Eine Initiative der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg Kursprogramm Juli - September 2017 Schmerzausschaltung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde unter besonderer Berücksichtigung von Risikopatienten Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer, Mainz Kurs-Nr.: 17FKZ30436 € 325,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 8 Fortbildungspunkte Zahnärztliche Dokumentation – lästige Pflicht oder Instrument der Qualitätsssicherung? RA Peter Schabram, Freiburg Kurs-Nr.: 17FKZ20320 € 150,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 4 Fortbildungspunkte Keep it simple! Der Anfängerkurs Dr. (Univ. Stellenbosch, ZA) Elizabeth Menzel, Herrsching am Ammersee Kurs-Nr. 17FKZ30221 € 655,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 16 Fortbildungspunkte Minimalinvasiv mit Konzept PD Dr. Goran Benic, Zürich ZT Pascal Müller, Zürich Kurs-Nr. 17FKZ30922 € 745,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 9 Fortbildungspunkte Grundlagen der CMD-Diagnostik Prof. Dr. Axel Bumann, Berlin Kurs-Nr.: 17FKZ30124 € 395,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 5 Fortbildungspunkte CMD-Diagnostik und Therapie für die tägliche Praxis Prof. Dr. Axel Bumann, Berlin Kurs-Nr.: 17FKZ30125 € 395,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 7 Fortbildungspunkte Beschwerdemanagement mit Klarheit und guter Stimmung Alberto Ojeda, Berlin Kurs-Nr.: 17FKT20113 € 295,– (Zahnärztin/Zahnarzt) (für das Praxisteam) € 255,– (ZFA/Mitarbeiter/-in) 8 Fortbildungspunkte Das Gehirn isst mit – wie die Psychologie unser Essverhalten beeinflusst und wie man sie nutzen kann… PD Dr. Volker Busch, Regensburg Kurs-Nr.: 17FKT20914 € 195,– (pro Person) (für das Praxisteam) 6 Fortbildungspunkte Strukturierte Fortbildung: PARODONTOLOGIE UND PERIIMPLANTÄRE THERAPIE, Teil 1 - 3 Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger Kurs-Nr.: 17FKZ40301 € 3.400,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 101 Fortbildungspunkte Juli 1. Juli 5. Juli 7./8. Juli 8. Juli 21. Juli 22. September 20. September 22. 29.11.- 02.12.2017 31.01.- 03.02.2018 02.03.- 03.03.2018 Infos: Fortbildungsforum Freiburg, Merzhauser Straße 114 –116, 79100 Freiburg Telefon 07 61 45 06 -1 60 oder -1 61, Telefax 07 61 45 06-4 60, www.ffz-fortbildung.de
Leitartikel 7 Freiberuflichkeit – ein schützenswertes Gut für die Gesellschaft Worin besteht das Wesen zahnärztlicher Freiberuflichkeit? Welchen konkreten Wert hat sie für den Staat, für die Patienten und für die zahnärztliche Berufsausübung? Welche Faktoren bedrohen die Freiberuflichkeit, warum ist sie unbedingt schützenswert und was kann die Kammer dazu beitragen? Der wesentliche Kern zahnärztlicher Freiberuflichkeit beruht auf einem von gegenseitigem Vertrauen geprägten Zahnarzt-Patienten-Verhältnis auf Basis einer kompetenten, eigenverantwortlichen, fachlich unabhängigen und nicht gewerblichen Erbringung einer geistig-individuellen Dienstleistung in Form der zahnärztlichen Behandlung. Freiberuflichkeit konkret bedeutet, dass der Zahnarzt die notwendigen Diagnose- und Therapieentscheidungen ohne Einwirkung Dritter ausschließlich zum Wohle der Patienten treffen kann. Bisher garantiert die zahnärztliche Berufsausübung in Freiberuflichkeit in ganz Deutschland eine fortschrittliche und qualitätsgesicherte zahnmedizinische Versorgung auf hohem Niveau. Hoheitliche Aufgaben. Zudem manifestiert sich der gesellschaftliche Wert der Freiberuflichkeit auch in den Kammern als berufsständischen Selbstverwaltungen in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese entlasten nicht nur den Staat von hoheitlichen Aufgaben, sondern sie organisieren eigenverantwortlich die beruflichen Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder und sichern hohe Qualitätsstandards. Insbesondere die Heilberufekammern wirken als fachliche Seismographen und Berater für die (zahn-)medizinische Versorgung und finanzieren sich selbst durch ihre Mitglieder. Sie bilden somit eine wichtige Säule für ein gut funktionierendes bürgernahes Gesundheitswesen, das weltweit ein hohes Ansehen genießt. Politische Rahmenbedingungen. Um die bewährten Gesundheitsstrukturen zu erhalten, steht der Staat in der Verpflichtung, liberale gesundheitspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Ein guter Ansatz dafür wäre, wenn der Staat sein unbegründetes Misstrauen gegenüber den Freien Berufen endlich abstellt. Er sollte unbedingt anerkennen, dass nur mit einer subsidiär ausgewogenen Balance zwischen gemeinwohlorientierter Freiberuflichkeit und gelebter Eigenverantwortung eine individuelle, flächendeckende und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleistet werden kann. Das heißt, das bewährte Subsidiaritätsprinzip nicht zu erdrücken. Subsidiarität. Deshalb halte ich es für äußerst wichtig, dass die subsidiäre Aufgabenerfüllung im Kompetenzbereich der Landeszahnärztekammern von außen nicht angetastet wird. Das betrifft nicht nur die EU-Kommission und ihr Dienstleistungspaket, wie dies in den Artikeln zum Titelthema näher ausgeführt wird. Insbesondere der Bundesgesetzgeber sollte sich anbahnende Kompetenzkollisionen und Doppelregulierungen vermeiden, die zwischen dem Kammersystem und dem Selbstverwaltungssystem in Form von G-BA-Richtlinien und GKV-Versorgungsrecht drohen. Denn diese fördern eine negative Entwicklung, die nicht mehr den Grundideen der Subsidiarität und Freiberuflichkeit entspricht. Wenn es nur noch um die Prinzipien Effizienzsteigerung sowie Beherrschung und Kontrolle von (zahn-)medizinischer Versorgung geht, dann ist die individuell-altruistisch basierte medizinische Versorgung am Ende. Es würde nur noch planwirtschaftlich fremdbestimmt und verwaltet. Soweit sollte und darf es nicht kommen. Für die Kammer gilt es deshalb umso mehr, freiberufliche Werte für Patienten und Kollegenschaft vehement zu verteidigen. Dafür kämpft die Kammer – und sie steht dabei im konstruktiven Dialog mit allen verantwortlichen Gesundheitspolitikern, von der EU-Ebene über die Bundes- bis zur Landesebene. Die Kollegenschaft wünscht sich deshalb eine starke Kammer, die diesem Anspruch gerecht wird und die konkrete und gezielte Hilfestellungen zur Erleichterung der zahnärztlichen Berufsausübung an die Hand gibt. Dafür stellt die Kammer ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot mit nutzbringendem Mehrwert bereit, das im Interesse aller Kammermitglieder und unserer Patientinnen und Patienten stetig weiter optimiert wird. Foto: Vlad Kochelaevskiy/Fotolia Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg www.zahnaerzteblatt.de ZBW 6/2017
56 Namen und Nachrichten Ruhr-Infek
Zu guter Letzt 63 Karikatur: Beck I
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