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Freiberuflichkeit – ein schützenswertes Gut

Ausgabe 6/2017

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Editorial 3 Foto: Shutterstock/artjazz Foto: M. Bamberger » Dienstleistungspaket. Die Europäische Kommission sieht sich stetig in der Pflicht, das Wirtschaftswachstum in Europa anzukurbeln. So wurde im Januar 2017 das sogenannte Dienstleistungspaket verabschiedet, das vier Initiativen beinhaltet, die es den Dienstleistern erleichtern sollen, administrative Hürden zu überwinden. Was auf den ersten Blick positiv erscheint, kann enorme negative Folgen für Freie Berufe und Patienten nach sich ziehen. Im Beitrag „Europäische Berufsverbände in Geschlossenheit“ wird ab Seite 8 ff. zusammengetragen, wie das Dienstleistungspaket konkret aussieht und welche Kritikpunkte sich für den zahnärztliche Berufsstand ergeben. Hier sieht sich insbesondere die Bundeszahnärztekammer in der Pflicht, die Bedeutung der Freien Berufe, die eng mit dem gesamtgesellschaftlichen Interesse verknüpft sind, auf (inter) nationaler Ebene hervorzuheben. Bereits 2013 hat die BZÄK über den europäischen Dachverband der Zahnärzte CED eine Charta der Freien Berufe initiiert, die nun zu einer „EU-Charta“ herangewachsen und als Empfehlung an die EU-Politik gerichtet ist. Mehr dazu im Beitrag „Freie Berufe im Visier“ auf Seite 14 f. » Freiberuflichkeit. Dass die zahnärztliche Freiberuflichkeit geschützt werden muss, wird von der Berufspolitik auch in Richtung Basis kommuniziert. Der Präsident der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg, Dr. Torsten Tomppert, schreibt in seinem Leitartikel auf Seite 7: „Bisher garantiert die zahnärztliche Berufsausübung in Freiberuflichkeit in ganz Deutschland eine fortschrittliche und qualitätsgesicherte zahnmedizinische Versorgung auf hohem Niveau.“ Damit dies so bleibt, verteidige die Kammer die freiberuflichen Werte für Patienten und Kollegenschaft. Dr. Tomppert forderte zudem, dass „der Staat sein unbegründetes Misstrauen gegenüber den Freien Berufen endlich abstellt“. Die Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Dr. Ute Maier, betrachtet die Selbstverwaltung in ihrem Beitrag „Die Freiberuflichkeit: Garant für Versorgungssicherheit und Qualität“ auf Seite 11 als Brandmauer vor mehr Staat. Ohne Selbstverwaltung würde der Staat mehr Aufgaben übernehmen, mehr regulieren, mehr kontrollieren, es gäbe mehr Bürokratie, aber keine demokratische Mitbestimmung der Zahnärzteschaft. Und Dr. Björn Demuth, Präsident des Landesverbands der Freien Berufe, hebt im Beitrag „Die Bedeutung und Besonderheiten der Freien Berufe“ auf Seite 13 hervor: „Die Freiberuflichkeit ist ein zentrales Element der Bürgergesellschaft, die es im Interesse aller zu erhalten gilt. Der freiheitliche Rechtsstaat und die soziale Marktwirtschaft sind ohne Freie Berufe nicht denkbar.“ » Erfolgskonzept. Ende April konnte die 42. Jahrestagung der südbadischen Zahnärzteschaft noch mehr Teilnehmer in Rust begrüßen als im vergangenen Jahr. Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Rust die perfekte Symbiose aus aktiver Fortbildung und einzigartigem Event bietet, bei der Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das Praxispersonal gleichermaßen profitieren. Lesen Sie die Zusammenfassung des zahnärztlichen Programms im Beitrag „Zukunftsweisende Konzepte“ auf Seite 24 ff. Das zweite Spezialpodium Kieferorthopädie wird auf Seite 27, das erste Spezialpodium Oralchirurgie auf Seite 28 zusammengefasst. Die Seminare für das Praxispersonal sowie für die Studierenden und jungen Zahnärztiinnen und Zahnärzte lesen Sie ab Seite 29. » Keramikveneers. Immer mehr Patienten wünschen bei notwendigen Zahnbehandlungen nicht nur minimalinvasive Therapieformen, sondern wollen im sichtbaren Bereich auch keine ästhetischen Kompromisse eingehen. Adhäsiv befestigte Keramikveneers können bei geeigneter Indikation eine substanzschonende und ästhetische Lösung sein. Prof. Dr. Jürgen Manhart, München, zeigt im Fortbildungsbeitrag „Keramikveneers: minimale Präparation, maximale Wirkung Indikationen und ästhetische Planung“ ab Seite 32 ff. beispielhaft auf, wie diese Lösung funktionierten kann. » claudia.richter@izz-online.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 6/2017

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