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Freiberuflichkeit – ein schützenswertes Gut

Ausgabe 6/2017

20 Berufspolitik Starke

20 Berufspolitik Starke Argumente für Vergütungsverhandlungen ZäPP: Vorsprung durch Strategie und Daten Ende Juni kommt ZäPP in die Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg: ZäPP steht für Zahnärzte-Praxis-Panel und meint die Erhebung und den Aufbau einer neuen, qualitativ hochwertigen Datenbasis zur Kostenstruktur in den Praxen, die eine starke Vertretung der zahnärztlichen Interessen in Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen ermöglichen wird. Die Vertreterversammlung hatte den Vorstand der KZV BW Mitte vergangenen Jahres mit der Umsetzung beauftragt. Diese erfolgt nun ab Mitte Juni zusammen mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland. Eminent wichtig: die Unterstützung und Teilnahme der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg. Rückblende. Die Veränderung der Honorare und Budgets war bis vor einigen Jahren strikt an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität, d. h. an die Einnahmenentwicklung der Krankenkassen (Grundlohnsumme) gebunden. Ein unerquicklicher Zustand, weil weitere Einflussgrößen, etwa Kostensteigerungen in den Zahnarztpraxen vielfach keine Berücksichtigung finden konnten. Im Zuge der Beratungen und der Ausarbeitung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes gelang es der KZBV neue Kriterien zu verankern, die ab 2013 bei der Vereinbarung der Honorare und Budgets Zahnärzte-Praxis-Panel Die ZäPP-Erhebung erfolgt in Form eines sogenannten Panels. Das bedeutet, dass möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg Auskunft geben. Das Ziel von KZV BW und Zi ist, dass eine repräsentative Anzahl von Praxen am Panel teilnimmt und jährlich die Angaben aktualisiert. Je größer der Rücklauf bei der Befragung, desto höher die Akzeptanz der Daten. ZäPP enthält auch die für die Kostenstrukturanalyse der KZBV notwendigen Daten. Die Teilnahme an der Kostenstrukturerhebung der KZBV erübrigt sich dadurch. zu berücksichtigen sind. Konkret fließen ein: die Zahl und Struktur der Versicherten, die Morbiditätsentwicklung, die Kosten- und Versorgungsstruktur, aufzuwendende Arbeitszeit sowie Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist neben diesen Kriterien gleichrangig zu berücksichtigen. „Die deutlich zunehmenden Kosten im Zusammenhang mit z. B. den gestiegenen Anforderungen an Hygienemaßnahmen und Dokumentation sind ein großes Thema im Berufsstand. Diese müssen bei der Bemessung der Vergütung endlich adäquat Berücksichtigung finden“, bringt es Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes, auf den Punkt. Zwar gelinge hier schon die eine oder andere moderate Anhebung, wie die aktuellen Vergütungsverhandlungen mit AOK BW, BKK Landesverband Süd, SVLFG und Knappschaft zeigen. Andere Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände, wie z. B. die Ersatzkassen seien dagegen den Argumenten nicht zugänglich, mit dem Effekt, dass diese mit Ausnahme der Techniker Krankenkasse inzwischen die niedrigsten Punktwerte in Baden- Württemberg aufweisen. Aktuell hat die KZV deshalb die Verhandlungen mit dem vdek für gescheitert erklärt und das Schiedsamt angerufen. Die Informationen aus ZäPP über die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen sollen die notwendige Grundlage schaffen, um mit belastbaren Daten und noch stärkeren Argumenten die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Verhandlungen mit den Krankenkassen optimal vertreten zu können. Strategie. „ZäPP ist konzeptionell sattelfest und strategisch angelegt“, so die Vorstandsvorsitzende. Ziel ist eine wissenschaftlich fundierte Erhebung und Analyse der Kostenstrukturen in den Zahnarztpraxen über mehrere Jahre, um deren Entwicklung verfolgen und nachweisen zu können. Daraus lassen sich die konkreten Handlungsoptionen für die Vergütungsverhandlungen ableiten. Unerlässlich ist die hohe Akzeptanz bei den Verhandlungspartnern aber auch bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten. An dieser Stelle kommt das „Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung“ (Zi) ins Spiel, das ZäPP im Auftrag der KZV BW konkret durchführt. Als Forschungsinstitut, das von der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder getragen wird, hat das Zi sowohl die wissenschaftliche Qualifikation wie auch fundierte Kenntnisse über die Einflussfaktoren (zahn-)ärztlicher Versorgung. Es verfügt über viele Jahre Erfahrung und Kompetenz in der Durchführung gleichartiger Befragungen im ärztlichen Bereich und ist als wissenschaftliches Forschungsinstitut im Gesundheitswesen anerkannt. Um Vertraulichkeit, Schutz und Anonymität der Daten zu ge- Weitere Informationen und der Fragebogen werden in Baden-Württemberg in der letzten Juniwoche verschickt. Zur Information über ZäPP steht auch die Website zur Verfügung: einfach QR-Code scannen. ZBW 6/2017 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 21 währleisten, wird eine unabhängige Treuhandstelle eingeschaltet. Personenbezogene Informationen der Zahnarztpraxen auf dem Deckblatt des Fragebogens werden dadurch strikt von den im ZäPP gespeicherten, pseudonymisierten Erhebungsdaten des Fragebogens getrennt. Für das Zi wie auch für die KZV sind Rückschlüsse auf die einzelne Zahnarztpraxis anhand der im ZäPP gespeicherten und ausgewerteten Daten absolut ausgeschlossen! Erhebung 2017. In der letzten Juniwoche erhalten die Praxen in Baden- Württemberg (Zulassung vor dem 02.01.2014, da bei den Finanzdaten ein Dreijahreszeitraum abgefragt wird) vom Zi die Erhebungsunterlagen mit dem Fragebogen für das ZäPP. Das Zi betont, dass zur Bearbeitung umfangreiche Hilfestellungen gegeben werden. Die Bearbeitung ist auch im Online-Portal www.zäpp.de möglich, der Registrierungsschlüssel ist in den Informationen enthalten. Der Fragebogen besteht aus drei Teilen. In Teil A werden Angaben zur Praxisstruktur und Praxisorganisation (z. B. Räumlichkeiten, Personal, Wochenarbeitszeit) in den Jahren 2015 und 2016 erfragt. In Teil B sind Angaben zu den erbrachten Leistungen im GKV- und PKV-Bereich in den Jahren 2015 und 2016 zu machen. Die Zahlen zum GKV-Bereich können von der Website der KZV BW (www.kzvbw.de/ZA-Online/Dokumente) heruntergeladen werden, die Zahlen zum PKV-Bereich sind mit Hilfe des Praxisverwaltungssystems zu ermitteln. In Teil C werden die Finanzdaten der Praxis erfragt. Die Finanzdaten sind durch den Steuerberater auszufüllen. Zur Vereinfachung hat das Zi für Steuerberater ein Softwaremodul entwickelt, das die ZäPP-Fragenstruktur unterstützt und die geforderten Zahlen für 2014, 2015 und 2016 generiert. Damit die Zahlen aus den einzelnen Jahren miteinander verglichen werden können, müssen immer die Zahlen des steuerlichen Jahresabschlusses zugrunde gelegt und übermittelt werden. Das Fristende für die Rücksendung der Erhebungsunterlagen an das Zi ist der 30. September 2017. Bis Ende Januar 2018 wird das Zi die Erhebungsunterlagen auswerten und der KZV BW die Ergebnisse für die Vergütungsverhandlungen 2018 zur Verfügung stellen. Benefit. Die aussagekräftige und belastbare Datengrundlage ist essenziell für die noch wirkungsvollere Vertretung der Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte. „Wir Zahnärzte werden einen Benefit davon haben“, bekräftigt Dr. Ute Maier. „Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen deshalb um Ihre Unterstützung für ZäPP bitten ganz in Ihrem eigenen Interesse. Machen Sie mit!“ Wird der vollständig ausgefüllte und vom Steuerberater testierte Grafik: ZI/KZVBW Fragebogen innerhalb der Rücksendefrist zurückgeschickt, gibt es als finanzielle Anerkennung für den Aufwand eine Pauschale von 250 Euro für die Einzelpraxis und 350 Euro für die Berufsausübungsgemeinschaft. Nach Abschluss der Erhebung erhalten die teilnehmenden Praxen zudem individuelle Praxisberichte, die die eigenen Eckdaten zusammenfassen und einen Vergleich mit landesweiten Durchschnittswerten erlauben. Diese Informationen können dann auch als Planungsinstrumente für die Praxis genutzt werden. Der Vorstand der KZV BW ist überzeugt: „Der Aufwand und die Mühe lohnen sich, damit auch in Zukunft die Vergütung der Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem Aufwand und der Kostenentwicklung in den Praxen Schritt hält.“ Und weiter: „Nehmen Sie bitte an der Erhebung für das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) teil!“ » guido.reiter@kzvbw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 6/2017

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