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Frauen und Männer werden unterschiedlich krank

Ausgabe 10/2017

24 Berufspolitik

24 Berufspolitik Minister-Lob für Initiativen der KZV BW Lucha sagt Einsatz für Versorgung zu Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hat in einem Schreiben an KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier seinen Einsatz „für eine gute zahnmedizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger“ zugesagt. Dem „weiterhin guten fachlichen Austausch“ – persönlich und mit der KZV BW – sieht er mit Freude entgegen. Besonders positiv würdigte der Minister die Initiativen der KZV BW wie beispielsweise das neue „Kommunalportal“. Lucha antwortet stellvertretend für Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf das Schreiben von Dr. Ute Maier zu Bürgerversicherung und den prognostizierten massiven Nachteilen für die Versorgung in Baden-Württemberg. Beruf, Niederlassung und Anstellung, Einbeziehung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners in berufliche Entscheidungen. Lucha: „Daran wollen wir gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen und so auch mit Ihnen arbeiten, dass auch die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Zukunft die vertragszahnärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sicherstellen.“ Direkter Kontakt. Im Beirat „Digitalisierung in Medizin und Pflege“ arbeiten Sozialminister Manfred Lucha und Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier bereits eng zusammen. Der Minister bittet zunächst um Verständnis dafür, dass er in seiner Funktion „keine Äußerungen zum Wahlprogramm“ mache. Für Baden-Württemberg sieht er die „vorrangige Aufgabe“, für die zahnmedizinische Versorgung gute Rahmenbedingungen „in allen Regionen zu erhalten bzw. zu schaffen“. Die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte würden für ihre berufliche Tätigkeit neue Maßstäbe setzen – Stichworte sind u. a.: Vereinbarkeit von Familie und Foto: KZV BW Engagement. Die „gute bis sehr gute Versorgungslandschaft“ solle „ausreichend Ansporn sein, unser Engagement aufrechtzuerhalten“, so der Minister. In diesem Zusammenhang bedankt sich Lucha „für die Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bei der Einrichtung der Online-Plattform ,Kommunalportal‘“. Das Portal biete eine gute Möglichkeit, Kriterien für die Entscheidung zur Gründung oder Übernahme zu vermitteln. Gerne habe er daher die Schirmherrschaft übernommen. „Wir bedanken uns sehr herzlich bei Minister Manfred Lucha für die Unterstützung und die klaren Auffassungen, und wir freuen uns ebenfalls sehr darauf, wichtige Versorgungsfragen gemeinsam zu diskutieren und konstruktiv pragmatisch Lösungen für Baden- Württemberg zu finden“, so Dr. Ute Maier. » guido.reiter@kzvbw.de Anzeige Erste Hilfe. Selbsthilfe. Wer sich selbst ernähren kann, führt ein Leben in Würde. brot-fuer-die-welt.de/selbsthilfe, IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 ZBW 10/2017 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 25 ZäPP-Erhebung: Jeder Teilnehmer zählt! Rücksendefrist bis Ende Oktober verlängert Seit Anfang Juli liegen die Erhebungsunterlagen für das Zahnärzte- Praxis-Panel (ZäPP) in den baden-württembergischen Zahnarztpraxen vor. Durchgeführt wird die Erhebung vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) im Auftrag der KZV BW. In der Zwischenzeit sind bereits zahlreiche ausgefüllte Fragebögen in der Treuhandstelle des Zi eingegangen. Um den angeschriebenen Zahnärztinnen und Zahnärzten etwas mehr Zeit für die Bearbeitung zu geben, ist nun die Rücksendefrist für die Unterlagen bis 31.10.2017 verlängert worden. Ziel der Erhebung ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere der Kosten – in den Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg zu gewinnen. Die Ergebnisse sind für die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die künftige Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen von entscheidender Bedeutung. Einbezogen sind alle Zahnarztpraxen mit Zulassung vor dem 02.01.2014. Die Teilnahme ist freiwillig (wir berichteten, s. ZBW 06/2017). Die wichtigsten Punkte zum ZäPP sind hier nochmals zusammengestellt. Steuerberater. Zur Bearbeitung von Teil C des Fragebogens (Finanzdaten der Praxis) ist die Einbindung des Steuerberaters erforderlich, welcher die notwendigen Angaben bereitstellen und auf dem Datenblatt mit Stempel und Unterschrift bestätigen muss. Die Bestätigung ist notwendig, um eine nachweislich valide Datenbasis zu gewährleisten und somit belastbare Auswertungsergebnisse erzielen zu können. Da viele Zahnärzte keinen Steuerberater nutzen, werden auch Bestätigungen durch verwandte Berufsgruppen akzeptiert. Zur Klärung möglicher Alternativen steht die Treuhandstelle des Zi gern beratend zur Verfügung. Bereitstellung der Finanzdaten. Um den Bearbeitungsaufwand beim Steuerberater möglichst gering zu halten, stellt das Zi in Zusammenarbeit mit DATEV, AD- DISON und HMD Software-Tools bereit, mit denen die Finanzdatenabfrage durch den Steuerberater automatisiert erfolgen kann. Bislang sind hier die im zahnärztlichen Bereich verbreiteten Kontenrahmen SKR 80 und SKR 03 hinterlegt. Derzeit wird vom Zi an einer Erweiterung der Software-Angebote gearbeitet, um auch Steuerberater, welche den Kontenrahmen SKR 04 nutzen, besser unterstützen zu können. In einem ersten Schritt www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2017

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